@ WWW unterscheide einfach mal ob der Handwerker laut Werksvertrag eine Baustromversorgung vorfindet und diese auch den Einschlägigen Normen entspricht oder nicht ! Für die Baustromversorgung ist der Bauherr zuständig. Es ist sein Problem diese wenn per Werksvertrag zugesichert ist auch Bereitzustellen. Und wenn der Aufwand dann höher ist kostet das auch Geld und zwar das des Bauherrn. Noch etwas auch wenn der Baustromverteiler sich auf der anderen Straßenseite befindet hat der Bauherr für eine sichere Querung der Straße zu sorgen . Nebenbei warum gibt es wohl auch Überbaubrücken ? Mindesthöhe 4 m !
Überbrückungsbauten - Ja gibt es. Mit der Mindesthöhe von 4m kommst aber nicht bei Baustellenverkehr aus, da sollte man min 6m nehmen. So‘n Teil kostet denn eben mal 8-12k€ über die Bauzeit und nur deswegen weil bei der Installation der Anschlußpunkte von anderer Seite Geld gespart wird. Das ist eine Frechheit. Aber die VNB sitzen ja als Monopolisten auf ein ziemlich hohes Roß und lassen die privaten BH gerne im Regen stehen, obwohl bei der Erschliessung des Baugebietes neben Wasser auch Strom schon bis auf die Grundstücke vorgezogen wurde (Glasfaser und Gas meist auch). Wenn du da beim VNB als BH gegen angehst, dann passiert erst mal nichts - dann baust du halt ein Jahr später.
Also ich wurde dort eher eine Straßensperrung oder Verjüngung auf 2m beantragen, dass wird billiger, als solche stabile überhohe Brücke. Eine 4m fahren Sie dir innerhalb eines Tages um und es war keiner. In den Baugebieten sind auch etliche Baufahrzeuge ohne Kennzeichen unterwegs, gesteuert von Personal ohne ausreichend deutsche Sprachkenntnisse. Und der Polizei interessiert dies kein Stück, da viele Baugebiete noch in privater Hand (Erschliessungsgesellschaften) sind, auch wenn es ein kommunaler Träger ist.
Die stellen nur ein Schild auf, wo draufsteht „Hier gilt die STOV, Baufahrzeuge haben Vorrang“. Mein Firmenwagen wurde auch schon mehrfach angekarrt, da wird denn sogar bei einem ruhenden Fahrzeug mit dem fehlenden Vorrang argumentiert. Aber da können sich die Winkelakrobaten der KFZ-Versicherung mit auseinandersetzen.
Nein, was wir brauchen, ist unbedingt eine gesetzliche Haftungs- und Kostenträgerregelung, wenn der Anschlußpunkt für benötigtes Bauwasser und Baustrom nicht in unmittelbarer Nähe und nicht gegenüber von Baustraßen aufgestellt wurden, mit dem Recht des BH, dies nach einer Verzugszeit von 2 Wochen selber zu beauftragen und dies Einklagbar beim Versorger (VNB) in Rechnung zu stellen. Nur so wird es funktionieren.
Viele Firmen reagieren erst, wenn es Geld kostet. Wie oft höre ich auf meinen Rundgängen, wenn ich dies und das anspreche: „Jaja, wird umgehend erledigt“, „dass wird noch richtig gemacht“ und „blahblah“ und es passiert nichts. Das wird generell trotz Zusage denn erst einmal als Mangel aufgeschrieben und dann gibt es den Standardtext dazu mit Androhung eines Baustopps und Kostenfolgen.
Geld ist leider nur noch die einzigste Sprache die alle verstehen! Mündliche Zusagen sind nichts mehr wert, alle sind gehetzt und müssen Gas geben, damit die noch Geld verdienen. Es ist echt rauh geworden auf dem Bau.