Ich habe es nur schon einige Male so gemacht, ...
Seit 2007-09 ist die Verlegung von Erdungsanlagen für Neubauten als Bestandteil der Elektroanlage nach NAV § 13 konzessionerten Elektrofachkräften vorbehalten und die Messungen der
Durchgangswiderstände im Zuge der Dokumentation anderer Details vorzunehmen. Das trifft nach der Formulierung auf dich offenbar nicht zu.
Dass es kein Problem ist EFK zu finden, welche die DIN 18014
auch nicht kennen oder gefälligkeitshalber die Erdungsanlagen trotzdem blind gesundbeten, macht die normwidrige Baustellenpraxis nicht entschuldbarer.
...und der Erdungswiderstand wurde vom Elektriker Chef noch nie bemängelt.
DIN 18014 verlangt
normkoforme Verlegungen von Ringerdern entweder unterhalb der Sauberkeitsschicht oder erdfühlig neben den Fundamenten. Messung der
Erdaubreitungswiderstände sind bei normkonformer Ausführung für Fundament- und Ringerder nicht gefordert und nachträglich erbracht kein Beweis dafür, dass
- feuerverzinkte oder blanke Band- oder Rundstähle auch korrosionssicher mit min. 5 cm Betondeckung und ohne Keilverbinder verlegt und
- alle 2 m oder wenigstens gemäß Normenreihe IEC 62305 alle 5 m mit der Bewehrung verbunden wurden.
- Auch die Maschenweiten von max. 20 m x 20 m und bei Gebäuden mit LPS max. 10 m x 10 m für Ringerder, sowie
- bei Erdern für LPS auch die Verbinder der Prüfnorm IEC 62561-1 entsprechen.
Erder vom Typ A sind
kein gleichwertiger Ersatz für Fundament- oder Ringerder und reiner Notbehelf. Die Maße sollten dann aber wenigstens den Mindestlängen nach IEC 62306 und IEC 60728-11 mit min. 2,5 m Tiefenerder bzw. 5 m Banderder entsprechen. Zwei nur 1,5 m lange irgendwie ins Erdreich gesteckte Stummel NIRO-Runddraht mit 10 mm Durchmesser (?) sind auch dann keine normkonformen Erder vom Typ A, wenn sie in gewachsenem und feuchtem Boden liegen .
Man darf Stahlzink verwenden, wenn er nur im Boden liegt oder nur im Beton.
Stimmt noch bei Altbauten, aber bei Neubauten nicht einmal falls Fundamente und Bopla ohne Bewehrung ausgeführt wurden.