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Du hast das als Einschreiben geschickt oder ein Einschreiben bekommen?
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Die Frage war wohl eher, was SEITENS DER STADTWERKE passieert ist auf Dein Einschreiben hin!?
direkt darauf...Komplettsanierung gemacht und als er dann natürlich kein Geld für sowas hatte, habe ich einen schönen Brief an die Stadtwerke geschrieben.
Hast du jetzt mit dem VNB telefoniert, oder ein Einschreiben hingeschickt?Was meinst du, was mir der Mann von den Stadtwerken am Telefon gesagt hat?
warum, aber noch viel wichtiger, wer hat dir da eine die nachfolgend beschriebene EMail geschickt?Unseren Stadtwerken ist nämlich grundsätzlich auch alles egal, weil abgesehen von der eigentlichen Verwaltung alles auf die Installateursunternehmen abgewälzt wird und die dann ja schön raus sind.
Der VNB kanns ja nicht gewesen, der macht ja deiner Aussage nach nix...der Kunde, wahrscheinlich, nur wer hat denn die Gewerbeaufsicht informiert?Ich habe nachher eine Email bekommen, in der er ich gefragt wurde, wieso da plötzlich die Gewerbeaufsicht im Hotel aufgetaucht ist.
Also ich weiß ja nicht, ich bekomm öfters mal Einschreiben und reagier da überhaupt nicht drauf. Derjenige der die an mich geschickt hat erwartet auch keinerlei Reaktion von mir.Das war ein Einschreiben, da konnte man nicht einfach so "nichts" sagen.
Hast du jetzt mit dem VNB telefoniert, oder ein Einschreiben hingeschickt?
Oder hast du telefoniert, und dann danach das Einschreiben angefertigt und versendet?
warum, aber noch viel wichtiger, wer hat dir da eine die nachfolgend beschriebene EMail geschickt?
nur wer hat denn die Gewerbeaufsicht informiert?
Also ich weiß ja nicht, ich bekomm öfters mal Einschreiben und reagier da überhaupt nicht drauf. Derjenige der die an mich geschickt hat erwartet auch keinerlei Reaktion von mir.
Denn, und nun obacht geben, ein Einschreiben mit Rückschein (als Beispiel, gibt da ja noch andere...) bestätigt nur den Empfang einer Postsendung ^^
Ob der Empfänger die gelesen hat oder direkt in die Rundablage wirft, ist vollkommen irrelevant. Folglich kann man auf ein Einschreiben auch einfach "nichts" sagen
Achja, nur um das eckige rund zu machen...das mit dem "Selbstmörder musst du auch der Polizei melden" hat mir doch ein schmunzeln auf die Lippen gezaubert.
Also rein von der Definition ist der Selbstmörder nunmal als erstes...genau, tot. Heisst wenn du eine Leiche findest, also zb. jemand der sich mittels einer Großkaliberwaffe aus dieser Welt geschossen hat, also wirklich tot ist, solltest du dies auf alle Fälle dem Rettungsdienst oder der Polizei melden.
Nach (kurzer) Recherche habe ich allerdings keine passende Verpflichtung im Gesetz gefunden, wenn wer da was hat, bitte melden. Jedoch brauch ich ja nicht zu erwähnen, zumindest hoffe ich das, dass man es auf alle Fälle melden sollte.
(Ich versuche parallel immer noch, vom Hersteller eine Information zu bekommen, wie ich den Kabelrest vom Gerät lösen kann, um ihn zu ersetzen - bisher total erfolglos.)
53 Beiträge wegen eines Steckers; ich fass' es nicht!
Totschlag, bedinger Vorsatz...schon interessant wie manche denken wie so das "System" funktioniert...Soweit ich weiß (vielleicht kennst du ja zufällig einen Anwalt, der dir das genauer erklären kann) wirst du dann ein Strafverfahren wegen Totschlags am Hals haben, weil solche Leute als unzurechnungsfähig gelten und sich eigentlich gar nicht umbringen wollen (vielleicht kennst du ja auch noch einen Psychiater, der...). Jedenfalls hättest du das dann evtl. verhindern können, aber nichts unternommen, was sich dann (ebenfalls soweit ich weiß, der Anwalt...) "Bedingter Vorsatz" nennt. Dazu hat man mich dann darüber aufgeklärt, dass da z.B. keine Versicherung bezahlt, weil man ja "vorsätzlich" gehandelt hat.