Grundlagen: 'sichere' Stromkabel-Verbindung / -Verlängerung

Diskutiere Grundlagen: 'sichere' Stromkabel-Verbindung / -Verlängerung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Welche Variante zur Stromkabel-Verbindung ist zu empfehlen? Das Stromkabel meiner Kühlgefrier-Kombi hatte extrem plattgequetschte Stellen (hatte...
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Du hast das als Einschreiben geschickt oder ein Einschreiben bekommen?
 
Ich hab das als Einschreiben geschickt, mit Zeuge usw.. Unseren Stadtwerken ist nämlich grundsätzlich auch alles egal, weil abgesehen von der eigentlichen Verwaltung alles auf die Installateursunternehmen abgewälzt wird und die dann ja schön raus sind.
 
Ja und, was ist denn dann ganz genau passiert( Außer: Nichts!)?
 
Ich habe nachher eine Email bekommen, in der er ich gefragt wurde, wieso da plötzlich die Gewerbeaufsicht im Hotel aufgetaucht ist.:D
 
Die Frage war wohl eher, was SEITENS DER STADTWERKE passieert ist auf Dein Einschreiben hin!?
 
Um mal zum Thema zurückzukommen, welches exakt so in einem anderen Thread aufgeworfen wurde und was ich dort ebenfalls so beantwortet habe:
Ich hätte kein Problem damit und würde mir auch nicht ins Hemdchen machen, an den Kabelrest (im anderen Fall war der genau mit 25cm spezifiziert) wieder einen Schukostecker anzuschließen und den Kühlschrank dann über eine Verlängerung zu betreiben.
 
Geht es auch ein wenig konkreter und ohne Prosa?
"Erzählt" ist für mich mündlich.
Gab es von denen eine SCHRIFTLICHE Aufforderung/Anweisung/Rüge, dass Du die Anlage nicht abgeschaltet hast; von wem (Position) wurde das unterzeichnet??
Darauf kann man dann aufbauen in dem Sinne, ob die Stadtwerke dazu berechtigt waren und dann ggf. die Gegenfrage beantworten, ob denn auch die Stadtwerke für den Schaden aufgekommen wären (das simple Beispiel der auftauenden Gefrierschränke, im Hotel ist der Schaden aber sicherlich größer, wenn keine Zimmer vermietet werden können) , wenn Du auf deren Idee hin abgeschaltet hättest.

Also wie fast immer die Frage, wer am langen Ende die Rübe für ein Ansinnen hinhält.
 
Ich bin ein wenig verwirrt....
Erst hast du geschrieben
...Komplettsanierung gemacht und als er dann natürlich kein Geld für sowas hatte, habe ich einen schönen Brief an die Stadtwerke geschrieben.
direkt darauf
Was meinst du, was mir der Mann von den Stadtwerken am Telefon gesagt hat?
Hast du jetzt mit dem VNB telefoniert, oder ein Einschreiben hingeschickt?
Oder hast du telefoniert, und dann danach das Einschreiben angefertigt und versendet?

Wenn der VNB nix gemacht hat, was du ja hier schreibst
Unseren Stadtwerken ist nämlich grundsätzlich auch alles egal, weil abgesehen von der eigentlichen Verwaltung alles auf die Installateursunternehmen abgewälzt wird und die dann ja schön raus sind.
warum, aber noch viel wichtiger, wer hat dir da eine die nachfolgend beschriebene EMail geschickt?
Ich habe nachher eine Email bekommen, in der er ich gefragt wurde, wieso da plötzlich die Gewerbeaufsicht im Hotel aufgetaucht ist.
Der VNB kanns ja nicht gewesen, der macht ja deiner Aussage nach nix...der Kunde, wahrscheinlich, nur wer hat denn die Gewerbeaufsicht informiert?

Vielleicht solltest du die Begebenheit nochmals inhaltlich und auch zeitlich sortieren, dann würde sich wahrscheinlich keiner mehr fragen was du eigendlich mit der ganze Sache ausdrücken willst. Also ausser das die VNB-Mitarbeiter alle dämlich sind und du sowieso haftest egal warum wieso und weshalb.

btw
Das war ein Einschreiben, da konnte man nicht einfach so "nichts" sagen.
Also ich weiß ja nicht, ich bekomm öfters mal Einschreiben und reagier da überhaupt nicht drauf. Derjenige der die an mich geschickt hat erwartet auch keinerlei Reaktion von mir.
Denn, und nun obacht geben, ein Einschreiben mit Rückschein (als Beispiel, gibt da ja noch andere...) bestätigt nur den Empfang einer Postsendung ^^
Ob der Empfänger die gelesen hat oder direkt in die Rundablage wirft, ist vollkommen irrelevant. Folglich kann man auf ein Einschreiben auch einfach "nichts" sagen :cool:

Achja, nur um das eckige rund zu machen...das mit dem "Selbstmörder musst du auch der Polizei melden" hat mir doch ein schmunzeln auf die Lippen gezaubert.
Also rein von der Definition ist der Selbstmörder nunmal als erstes...genau, tot. Heisst wenn du eine Leiche findest, also zb. jemand der sich mittels einer Großkaliberwaffe aus dieser Welt geschossen hat, also wirklich tot ist, solltest du dies auf alle Fälle dem Rettungsdienst oder der Polizei melden. Nach (kurzer) Recherche habe ich allerdings keine passende Verpflichtung im Gesetz gefunden, wenn wer da was hat, bitte melden. Jedoch brauch ich ja nicht zu erwähnen, zumindest hoffe ich das, dass man es auf alle Fälle melden sollte.

So, nun aber wieder

BTT
 
Hast du jetzt mit dem VNB telefoniert, oder ein Einschreiben hingeschickt?
Oder hast du telefoniert, und dann danach das Einschreiben angefertigt und versendet?

Also ich habe mit dem Kunden telefoniert und erfahren, dass er kein Geld für eine Renovierung hat. Logisch oder? Solange die Kunden nicht damit angeben können, müssen sie ja auch kein Geld dafür ausgeben. Ich kann ja ein bisschen schlecht nochmal da in den Keller spazieren, oder?

warum, aber noch viel wichtiger, wer hat dir da eine die nachfolgend beschriebene EMail geschickt?

Das war der Kunde.

nur wer hat denn die Gewerbeaufsicht informiert?

Das war ich.

Also ich weiß ja nicht, ich bekomm öfters mal Einschreiben und reagier da überhaupt nicht drauf. Derjenige der die an mich geschickt hat erwartet auch keinerlei Reaktion von mir.

Du musst ja auch nicht darauf reagieren bzw. ich erwarte auch nie eine Reaktion darauf. Aber eventuell kann man dann mit dem Einschreibenschein wedeln und sagen: "Ich habs versucht."

Denn, und nun obacht geben, ein Einschreiben mit Rückschein (als Beispiel, gibt da ja noch andere...) bestätigt nur den Empfang einer Postsendung ^^
Ob der Empfänger die gelesen hat oder direkt in die Rundablage wirft, ist vollkommen irrelevant. Folglich kann man auf ein Einschreiben auch einfach "nichts" sagen :cool:

Da hast du wohl recht. Aber wenn in dem Einschreiben steht, dass du bitte bezahlen sollst und sonst der Gerichtsvollzieher kommt (ich würde übrigens pauschal den Gerichtsvollzieher schicken und da nicht noch ewig hinterher betteln, mir fiel auf die Schnelle bloß kein anderes Beispiel ein) musst du dich eben nicht wundern, wenn der auch plötzlich da ist.

Achja, nur um das eckige rund zu machen...das mit dem "Selbstmörder musst du auch der Polizei melden" hat mir doch ein schmunzeln auf die Lippen gezaubert.
Also rein von der Definition ist der Selbstmörder nunmal als erstes...genau, tot. Heisst wenn du eine Leiche findest, also zb. jemand der sich mittels einer Großkaliberwaffe aus dieser Welt geschossen hat, also wirklich tot ist, solltest du dies auf alle Fälle dem Rettungsdienst oder der Polizei melden.

Das war eher so gemeint, dass du die Polizei rufen musst, wenn dir jemand sagt, dass er sich jetzt gleich umbringen wird.

Nach (kurzer) Recherche habe ich allerdings keine passende Verpflichtung im Gesetz gefunden, wenn wer da was hat, bitte melden. Jedoch brauch ich ja nicht zu erwähnen, zumindest hoffe ich das, dass man es auf alle Fälle melden sollte.

Soweit ich weiß (vielleicht kennst du ja zufällig einen Anwalt, der dir das genauer erklären kann) wirst du dann ein Strafverfahren wegen Totschlags am Hals haben, weil solche Leute als unzurechnungsfähig gelten und sich eigentlich gar nicht umbringen wollen (vielleicht kennst du ja auch noch einen Psychiater, der...). Jedenfalls hättest du das dann evtl. verhindern können, aber nichts unternommen, was sich dann (ebenfalls soweit ich weiß, der Anwalt...) "Bedingter Vorsatz" nennt. Dazu hat man mich dann darüber aufgeklärt, dass da z.B. keine Versicherung bezahlt, weil man ja "vorsätzlich" gehandelt hat.


Selbständig und eigenverantwortlich. ;)
 
@Stromberger: Danke für die Antwort!! Bei mir sind's ca. 20cm Kabelrest, also gleiches Problem, gleiche Lösung. Den anderen Faden hatte ich leider nicht gefunden.
(Ich versuche parallel immer noch, vom Hersteller eine Information zu bekommen, wie ich den Kabelrest vom Gerät lösen kann, um ihn zu ersetzen - bisher total erfolglos.)

[Den wilden Schmarrn über die "verwandten" Themen Berufshaftung, Selbstmord usw. lasse ich mal unkommentiert, da scheint's im Forum ja genug Fachleute zu geben... ;-) ]
 
(Ich versuche parallel immer noch, vom Hersteller eine Information zu bekommen, wie ich den Kabelrest vom Gerät lösen kann, um ihn zu ersetzen - bisher total erfolglos.)

Klar ist das der Königsweg, aber wenn die Hersteller eben nicht mit solchen Informationen rausrücken (sie wollen eben lieber ihren eigenen Kundendienst mit Arbeit versorgen oder gar ein neues Gerät verkaufen) und/oder ihre Geräte so "verrammeln", dass da ein "normal Kundiger" kein komplett neues Kabel anschließen kann, ohne Gefahr zu laufen, größere Zerstörungen zu verursachen, dann muss man sich eben mit der zweitbesten Lösung zufrieden geben (s.o.), die aber durchaus viele Jahre ihre Dienste tun kann.
 
53 Beiträge wegen eines Steckers; ich fass' es nicht! :eek:
Bau da einen neuen Stecker dran und nimm eine ordentliche Verlängerung. Fertig.
Die Aussagen eines Baumarktmitarbeiters sind selten "fachgerecht".
 
@Kabelbeißer Ich würde an meinem Kühlschrank einfach die alte Leitung mit Quetschverbindern und Schrumpfschlauch (aber den Guten mit Kleber!) wieder zusammen bauen und Thema erledigt. Aber ich habe dafür auch das Werkzeug und die Messgeräte, sowie die Kenntnisse, weshalb ich nicht hier nachfragen müsste. ;)
 
Soweit ich weiß (vielleicht kennst du ja zufällig einen Anwalt, der dir das genauer erklären kann) wirst du dann ein Strafverfahren wegen Totschlags am Hals haben, weil solche Leute als unzurechnungsfähig gelten und sich eigentlich gar nicht umbringen wollen (vielleicht kennst du ja auch noch einen Psychiater, der...). Jedenfalls hättest du das dann evtl. verhindern können, aber nichts unternommen, was sich dann (ebenfalls soweit ich weiß, der Anwalt...) "Bedingter Vorsatz" nennt. Dazu hat man mich dann darüber aufgeklärt, dass da z.B. keine Versicherung bezahlt, weil man ja "vorsätzlich" gehandelt hat.
Totschlag, bedinger Vorsatz...schon interessant wie manche denken wie so das "System" funktioniert...

Also deiner Meinung nach besteht die reale Möglichkeit wegen Totschlag angeklagt und verurteilt zu werden, wenn jemand wildfremdes auf einer Brücke auf mich zukommt und zu mir sagt " Ich bring mich jetzt um, weil die Welt geht heut abend unter". Dann dreht der sich um läuft zum Geländer und macht den doppelten Rittberger. Da ich noch mit dem Gedanken "was will der Spinner eigendlich von mir" beschäftigt bin, handel ich dazu noch bedingt vorsätzlich, weil ich ja seine Aktion, also die Selbsttötung billigend in Kauf nehmen ohne die Handlung selbst zu unterbinden.

Respekt! Also ab heute sollte man mit ganz anderen Augen durch die Welt gehen :rolleyes::D:cool:

@werner_1
Ich würde an dieser Stelle auch bevorzugen den Thread zu schliessen, wenn der TE keine Fragen mehr hat. Sonst kommen wir noch soweit, das alleine das vor die Tür gehen strafrechtlich belangt wird und sofort mit 2 Jahre Steinbruch bestraft wird :)
 
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Thema: Grundlagen: 'sichere' Stromkabel-Verbindung / -Verlängerung
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