Haftung bei Unfall

Diskutiere Haftung bei Unfall im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, folgendes, habe vor ein paar Jahren den Sicherungskasten bei meinen Verwandten erneuert, sprich alte Sicherungen und Schütze...
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Da zeigt es sich mal wieder,
sparsamkeit am falschen Platzt.

Ein Fi-Schalter, 30mA, hätte das Kind vor deisen schlimmen Folgen schützen können.

Was die Prüfung , Messung VDE, Prüfprotokoll, usw. betrifft, so hat sie Gültigkeit am Tage der Ausführung.
Zum Zeitpunkt der Abnahme war die Anlage in Ordnung.
Was dann von wem auch immer an der Anlage gebastelt oder verdreht wird, geht nicht zu Lasten des Ausführenden.

gruß
till
 
@marsu
Im Prüfprotokoll ist das Besichtigen ja auch aufgeführt.

Ist man nicht ab 3 Monaten auf Bewährung vorbestraft?
 
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