HAK und was weiter?

Diskutiere HAK und was weiter? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Gemeinde, ich hätte da einige Fragen. Vorgeschichte: Bei einer Bekannten sollen die Dachmasten im Oktober abmontiert werden. Ein HAK...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
P

prothesi

Guest
Hallo Gemeinde,

ich hätte da einige Fragen. Vorgeschichte: Bei einer Bekannten sollen die Dachmasten im Oktober abmontiert werden. Ein HAK (4x50mm²) ist vom Versorger schon gelegt/gesetzt worden. Nun kam die Bekannte auf die Idee das ich die Leitung vom HAK zum Zählerschrank/Sicherungskasten legen soll. Dieser befindet sich im ersten Stock. Die Leitungslänge vom HAK (im Ex-Stall) senkrecht nach oben, von dort aus ohne Hindernisse über den „Heuboden“ durch eine Wand bis an den Zählerschrank würde ca. 16m betragen (mit Biegeradius schätze ich mal ca. 18m). Verbrauch des uralten „Einfamilienhaus/Bauerhaus“ ca. 1200kW/h im Monat (die heizen noch fast alle Räume elektrisch mit Heizlüftern/Heizungen)

Nun zu den Fragen. Ich habe schon etwas hier im Forum geschmökert und einiges Nützliches gefunden was mich interessiert. Darf ich überhaupt an den HAK (das hatten wir in der Ausbildung - zum IT-Systemelektroniker - leider nicht, auch die zu verwendeten Kabelarten vom HAK aus wurde nicht behandelt. Wenn ja, so lege ich von mir das Kabel (NYY-J Mantelleitung) mit 4x 25mm² (16mm² scheinen mir da etwas Unterdimensioniert) aus da ich nicht glaube das die Herrschaften in den nächsten Jahren von der abnormalen und sehr teuren Heizart wegzubekommen sind. Das Kabel selber kommt in ein Lehrrohr und das wird mit Schellen befestigt. Muss ich bei dem Wanddurchbruch auf was wichtiges achten was die Kabelführung angeht? Nächste Frage. Wer schließt dann das Kabel an den Zähler an?
Da wäre noch eine wahrscheinlich leichte Frage. Gibt es gute Literatur darüber wie so was vom HAK aus bis zur letzten Steckdose aufgeführt ist?

Mit einem Gruß vom Markus 8)
 
prothesi schrieb:
Darf ich überhaupt an den HAK (das hatten wir in der Ausbildung - zum IT-Systemelektroniker - leider nicht,

An den HAK darfst du definitiv nicht - da darf noch nicht einmal ein Elektriker ran, wenn er keine Konzession des VNB in der Tasche hat. Und anders als für einen Elektriker mit komplettem Werkzeug könnte das für dich leicht tödlich enden, also ist es nicht nur eine Frage des Dürfens...

prothesi schrieb:
Wenn ja, so lege ich von mir das Kabel (NYY-J Mantelleitung) mit 4x 25mm² (16mm² scheinen mir da etwas Unterdimensioniert)

Überschlägig scheinen mir die 16mm² bei Drehstrom da locker zu reichen - aber zu einer endgültigen Aussage müßte man schon die tatsächliche Spitzenlast und nicht nur einen Monatsdurchschnitt kennen.

Da du zwischen HAK und Zählerschrank nicht mehr machen darfst als die Leitung zu verlegen, mußt du sowieso mit dem konzessionierten Elektriker deines geringsten Mißtrauens zusammenarbeiten, also klärst du Dimensionierungs- und Verlegefragen am besten mit diesem - was immer wir dir hier sagen könnte der lokalen TAB oder seinen Gewohnheiten widersprechen, und damit dafür sorgen, daß er die Abnahme verweigert...

Gruß Sevo
 
prothesi schrieb:
Ein HAK (4x50mm²) ist vom Versorger schon gelegt/gesetzt worden.

Welche Netzform ist denn alt vorhanden und welche am neuen HAK?

Nun kam die Bekannte auf die Idee das ich die Leitung vom HAK zum Zählerschrank/Sicherungskasten legen soll.

Verlegen kannst du sie. Viel mehr nicht, sofern du keine Zulassung bei einem VNB hast. Wichtig! Es muß der richtige Leitungstyp und Adernquerschnitt sein.

Verbrauch des uralten „Einfamilienhaus/Bauerhaus“ ca. 1200kW/h im Monat (die heizen noch fast alle Räume elektrisch mit Heizlüftern/Heizungen)

Die anfallende elektrische Arbeit in kWh (nicht kW/h!) ist dafür vollkommen unerheblich. Ausschlaggebend ist die maximale elektrische Leistung und der damit verbundene Stromfluß. Vermutlich handelt es sich um eine normale Kundenanlage. Bei einem Haushalt ist die Hauptstromversorgung daher auf eine maximale Stromlast von 63A zu dimensionieren.

auch die zu verwendeten Kabelarten vom HAK aus wurde nicht behandelt. Wenn ja, so lege ich von mir das Kabel (NYY-J Mantelleitung) mit 4x 25mm²

Vorsicht! Welcher Typ verlegt werden darf oder muß steht ausdrücklich in den jeweiligen "Technischen Anschlußbedingungen" (TAB) und die sind örtlich unterschiedlich. Bei uns beispielsweise darf nur viersdrig ohne gelb/grüner Ader verlegt werden (Ausführung "-O"), bei anderen versorgern wird eine fünfadrige leitung in der Ausführung "-J" vorgeschrieben, anderswo reicht eine vieradrige "-J" aus. Also unbedingt das verlegen, was die TAB vorschreiben!

(16mm² scheinen mir da etwas Unterdimensioniert) aus da ich nicht glaube das die Herrschaften in den nächsten Jahren von der abnormalen und sehr teuren Heizart wegzubekommen sind.

Nicht die Heizung ist ausschlaggebend, sondern der maximale Spannungsfall und der darf zwischen HAK und Zähler höchstens 0,5% betragen. Du kannst beim Hausanschluß von 3x63A ausgehen und da sind 18m bei 16mm² gerade so die Grenze. Sollte es doch mehr werden, dann wären 25mm² angebracht, ansonsten reichen 16mm² aus. Warum willst du aber ein NYY und kein NYM verwenden? Ist die Hauptleitung der Witterung, insbesondere UV-Strahlung ausgesetzt?

Wer schließt dann das Kabel an den Zähler an?

Ein bei einem VNB zugelassener Elektrofachbetrieb
Unter Umständen muß sogar ein Zählerschrank gemäß den geltenden TAB gesetzt werden, falls ein solcher nicht vorhanden ist. Der beauftragte Elektriker weiß dahingehend bescheid, bzw. klärt das mit dem VNB ab.

Gibt es gute Literatur darüber wie so was vom HAK aus bis zur letzten Steckdose aufgeführt ist?

Zuallererst mal die TAB des betreffenden VNB!

MfG
 
Ein recht herzliches Dankeschön für die schnellen Antworten. Ich habe mich heute Morgen mit den zuständigen Stadtwerken (Pfullendorf) ausgiebig unterhalten damit ich Klarheit bekommen. Die meinen, das Zuleitungskabel so wie ich es vorhatte mit 4x 25mm² dicke auslangt, zudem darf ich sowohl an den HAK sowie an den Zähler um die Anlage anzuschließen (davor natürlich den Dachmasten abklemmen). Ich sollte nur einen Termin mit deren Elektriker vorher ausmachen damit die das überwachen können und danach wieder die Plomben setzten können.
Letzteres hätte auch ein niedergelassener Installationsbetrieb hier in der „Stadt“ machen können und den Stadtwerken dann Meldung machen müssen.

Auf die Frage von mir, warum die das hier so handhaben – kenne das von den Neckarwerken aus dem Großraum Stuttgart sehr anders- meinte der zuständige Amtsleiter, die machen das so weil die wenig Personal haben, zudem gehört der HAK bei denen hier zum Kunden, auch der Zählerschrank. Die Stadtwerke erlangen die „Hoheit“ und Kontrolle über die bestehende Anlage anscheint wieder durch das Verplomben und vorheriges in Augenscheinnehmen der Verkabelung. Nunja, da lasse ich mich mal überraschen. Die Stromführenden Anschlusskabel befinden sich übrigens hinter einer Blende, ich würde also schwer mit denen in Kontakt kommen. So die Aussage von dem zuständigen Bereichsleiter.

Den Leitungsquerschnitt habe ich soweit ja ausgewählt, weil mir die Hausherrin kaum Auskünfte über die angeschlossenen Geräte erteilen kann, und ich leider momentan auf den Rollstuhl angewiesen bin und in dem Bauerhaus nur sehr schwer umherkomme. Jedes Mal wenn ich frage was für Verbraucher so vorhanden sind kommen immer wieder neue Geräte dazu. Folgende Geräte sind auf alle Fälle vorhanden und werden ausgiebig betrieben:
Warmwasserboiler (aus den 50ern ca. 35kW), so um die 8-12 Ölradiatoren und Heizlüfter und 2 Frostwächter ca. 28kW, ein uralter elektrischer Küchenherd 8kW, 2 altertümliche Waschmaschinen ca. 7kW, ältere kleine Fernseher, um die 2 PC/Laptops, eine Bandsäge 8kW und andere elektrische Kleinigkeiten. Die Säge und Heizgeräte sind es, welche in der kalten Jahreszeit ja mal richtig ausgelastet sind, die mich für den Querschnitt bewogen haben. Welche Kabelart zum Zuge kommt sehe ich ja dann wenn ich Ahnung über die Kabelsorten habe*g So pö a pö lichtet sich ja der Schleier der Unwissenheit, je mehr man hier im Forum und so liest. Hätte das schon letztes Jahr mal machen sollen, an weiterführende Literatur bin ich aber immer noch interessiert.
Witterung wird das Kabel, außer vielleicht mal Wasser und Schnee durch das vermutlich undichte Dach, so keine ausgesetzt sein. Das zugehörige Leerrohr sollte Katzen und Siebenschläfer von Knabberaktionen abhalten. Der Heuboden selber wurde schon vor 40 Jahren nicht mehr genutzt, und wird es auch in Zukunft nicht mehr.
Der Zähler- und Sicherungskasten stammen aus den 1990, die Hausverkabelung wurde dort auch so größtenteils erneuert.

Mit einem Gruß vom Markus

Was ist nun der Unterschied zwischen dem NYY-J Kabel und dem NYM Kabel?
 
Moin!

Was ist nun der Unterschied zwischen dem NYY-J Kabel und dem NYM Kabel?
Um es mal flapsig zu sagen: Der Unterschied ist, daß NYM kein Kabel ist.
NYM ist eine Leitung und NYY ein Kabel.
Aber ernsthaft

NYM darf verlegt werden
-Aufputz
-Imputz
-Unterputz
-in Rohren und Kanälen
-Bestrahlung durch UV-Strahlung ist unzulässig
...

NYY darf verlegt werden
-Aufputz
-Imputz
-Unterputz
-in Rohren und Kanälen
-im Erdreich
-im Freien(UV-Strahlung ist zulässig)
...

Das war jetzt nur ein ganz grober Überblick. Es gibt noch mehr Details, was wann erlaubt ist, aber ich denke als Überblick dürfte es reichen.

Gruß,
Christian
 
prothesi schrieb:
Auf die Frage von mir, warum die das hier so handhaben – kenne das von den Neckarwerken aus dem Großraum Stuttgart sehr anders- meinte der zuständige Amtsleiter, die machen das so weil die wenig Personal haben, zudem gehört der HAK bei denen hier zum Kunden, auch der Zählerschrank.

Der HAK, die Hauptleitung und der Zählerschrank gehören immer dem Kunden. Lediglich die Sicherungen im HAK und die Zähler selbst sind Eigentum des Netzbetreibers. Trotzdem wird alles bis zum Zähler verplombt, da es sich um ungezählten Bereich handelt.

Die Stadtwerke erlangen die „Hoheit“ und Kontrolle über die bestehende Anlage anscheint wieder durch das Verplomben und vorheriges in Augenscheinnehmen der Verkabelung.

Nö, die erlangen nichts. Die verlangen nur, dass sich die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und eine stromentnahme vor dem zähler ausgeschlossen ist. Ersteres bescheinigt der eingetragene Elektriker mit seiner Unterschrift und für letzteres sind die Plomben da.

Jedes Mal wenn ich frage was für Verbraucher so vorhanden sind kommen immer wieder neue Geräte dazu.

Es handelt sich doch um eine normale Kundenanlage für einen Haushalt. Also gehe von 3x63A aus. Alles was darüber ist, sind Wandleranlagen und das ist eine ganz andere Baustelle. Unter Umständen bekommen die nicht mal 3x63A am Hausanschluß, was aber egal ist. Die Anlage muß gemäß TAB auf jeden Fall auf 3x63A dimensioniert werden. Beachtet werden muß unbedingt, dass der maximale Spannungsfall der Hauptleitung nicht größer als 0,5% ist. Das muß an Hand der Leitungslänge und des geplanten Adernquerschnittes berechnet werden. Kommt man auf über 0,5%, so ist ein entsprechend höherer Querschnitt zu wählen. Wie schon gesagt, unter 18m reichen 16mm², darüber sollten es 25mm² sein. 25mm² sind auf jeden Fall in Ordnung. Entsprechend der Netzform und den bestimmungen in den TAB muß man nun noch den richtigen Leitungstyp auswählen.

MfG
 
Hallo,

reintheoretisch dürfte er ja, wenn er es vorher mit dem auszuführenden Elektriker abgeklärt hat, die Leitung von dem HAK zum Zählerplatz legen, diese dann an dem SLS und dem Zähler anschließen, und evtl. die nachfolgende Installation ausführen usw. anschließend den Elektriker die Verdrahtung prüfen lassen. (wie gesagt, wenn es so vorher abgemacht ist!)
Dann muss er halt dann die Leitung an dem HAK durch einen zertifizierten Elektrofachbetrieb. Anschließen lassen.
Anlschließend folgd dann natürlich der E-Check - VDE 0100 Messungen (Isolationsmessungen, Erdwiderstand usw.)

Grüsse Andy
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: HAK und was weiter?
Zurück
Oben