Haupt-PA über Wasserleitung??

Diskutiere Haupt-PA über Wasserleitung?? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen! Neulich wieder mal eine lustige Disskussion dem Elektriker, der meint, Hauptpotenzial kann man sich von dem Wasserrohr der...
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onkelicke

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Hallo zusammen!

Neulich wieder mal eine lustige Disskussion dem Elektriker, der meint, Hauptpotenzial kann man sich von dem Wasserrohr der Stadtwerke holen, solange dieses nicht aus Plastik ist.

Nun meine ich irgendwo davon gelesen zu haben, das dies seit über 20 Jahren verboten ist. Grund dürfte relativ einfach darin liegen, das ja durchaus irgendwo eine Leckage in Hausnähe ja mal mit PE-Rohr ausgeführt worden sein könnte...

Aber wo kann ich das blos gelesen haben?
 
onkelicke schrieb:
Aber wo kann ich das blos gelesen haben?

Warscheinlich in einem Schreiben des Wasserversorgers, in dem dieser vor zwanzig Jahren darauf hingewiesen hat, daß wegen der zunehmenden Verwendung von Kunstoff im öffentlichen wassernetz dieses nicht mehr als "Erdung" an verwendet werden darf.

Einen solchen Brief haben meine Eltern auch erhalten, und ihn - wie wohl die meisten anderen Kunden in den Papierkorb geworfen.

Es ging hierbei nicht um eine Einschränkung der Funktion der Kundenanlage, sondern um eine juristische Haftungsverlagerung vom Wasserversorger auf den Kunden nach dem Motto:
Die seinerzeit bei Dir vorgenommene Erdung durch die Wasserleitung können wir nicht mehr gewährleisten; wenn Du Deine Kundenanlage nicht nachrüstet (z.B. Kreuzerder schlagen), bist Du selbst schuld, falls was passiert...

Und damit sind die im Schadenfall aus dem Schneider!
 
in DIN VDE 0100-teil410 Abschnitt 4.2.5 steht
Metallene Wasserrohrnetze dürfen nur als Erder benutzt werden, wenn die Zustimmung des Betreibers des Wasserleitungsnetzes vorliegt und wenn geeeignette Vereinbarungen getroffenwurden, daß der Benutzer der elektrischen Anlage im voraus von allen Änderungen im Wasserleitungsnetz in Kenntnis gesetzt wird.

Anmerkung: Die Zuverlässigkeit der Erdungsanlage sollte nicht von Einrichtungen anderer (baulichen) Anlagen abhängen.
:idea:
 
DIN VDE 0190

Die Verwendung der leitfähigen Wasserleitung(en) als
Erder war nur bis 30.September 1990
zugelassen.
Nach diesem Zeitpunkt durften Wasser-
leitungen nur in Ausnahmefällen und nur mit Zu-
stimmung des Betreibers des Wasserrohrnetzes als
Erder (einschließlich Erdungsleiter und Schutz-
leiter) verwendet werden. Damit entfällt bei
Neuanlagen die notwendige Überbrückung von Wasser-
uhren.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, (richte sich aber
in erster Linie an den Sanitärhandwerker, daß bei
Unterbrechung leitfähiger Rohrleitungen innerhalb
von Gebäuden nach DVGW eine Überbrückung der auszu-
bauenden Teile und somit auch der Wasseruhr
(z.B in "Altanlagen") notwendig sein kann.




Gruß
Duspol :D
 
@roter Lump ja habe ich vor etlichen Jahren auch so gemacht-Kreuzerder genommen-einfach einschlagen kaum
Aufwand (die alten häuser haben halt keinen Fundi :wink: )
Irgendwann hatte ich auch ein Brief (Rechnung?) in der Hand in der das erwähnt war.
Glaube auch das es die meisten kaum kümmert.
 
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