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Milla
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Hallo zusammen 
In Stichworten die Fakten:
* Doppelhaus aus den 1960ziger Jahren
* Stromzuführung über einen Dachständer
* Dachständer steht auf der Nachbarhaushälfte
* Bis zu diesem Dachständer erfolgt die Stromzuführung über ein isoliertes Kabel
* Abgehend jedoch über unsere Dachhälfte mit der alten Version mit 4 einzelnen unisolierten Leitungen zum Nachbarhaus-Dachständer
* Das Stromkabel für unsere Haushälfte wird vom Dachständer der anderen Doppelhaushälfte durch die Giebelwand zu unserem HAK geführt.
Nun bekommt unsere Doppelhaushälfte eine komplett neue Elektroinstallation und der neue Zählerkasten wird in den Keller verlegt (bisher im Flur im 1. Stock)
Somit erlischt auch der Bestandschutz für die Art und Weise wie die Stromkabelzuführung bisher aufgebaut ist.
Das E-Werk (ENBW) muss nun einen zweiten Ständer auf unserer Dachhälfte installieren und das Stromkabel muss direkt in unsere Doppelhaushälfte geführt werden.
Nun meine Fragen:
Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?
Müssen die gesamten Montage-Kosten vom Stromlieferanten ENBW bis zum HAK selbst übernommen werden?
Würde mich über Infos sehr freuen.
VG
Milla
In Stichworten die Fakten:
* Doppelhaus aus den 1960ziger Jahren
* Stromzuführung über einen Dachständer
* Dachständer steht auf der Nachbarhaushälfte
* Bis zu diesem Dachständer erfolgt die Stromzuführung über ein isoliertes Kabel
* Abgehend jedoch über unsere Dachhälfte mit der alten Version mit 4 einzelnen unisolierten Leitungen zum Nachbarhaus-Dachständer
* Das Stromkabel für unsere Haushälfte wird vom Dachständer der anderen Doppelhaushälfte durch die Giebelwand zu unserem HAK geführt.
Nun bekommt unsere Doppelhaushälfte eine komplett neue Elektroinstallation und der neue Zählerkasten wird in den Keller verlegt (bisher im Flur im 1. Stock)
Somit erlischt auch der Bestandschutz für die Art und Weise wie die Stromkabelzuführung bisher aufgebaut ist.
Das E-Werk (ENBW) muss nun einen zweiten Ständer auf unserer Dachhälfte installieren und das Stromkabel muss direkt in unsere Doppelhaushälfte geführt werden.
Nun meine Fragen:
Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?
Müssen die gesamten Montage-Kosten vom Stromlieferanten ENBW bis zum HAK selbst übernommen werden?
Würde mich über Infos sehr freuen.
VG
Milla