Hausanschlußkabel führt durch die andere Doppelhaushälfte

Diskutiere Hausanschlußkabel führt durch die andere Doppelhaushälfte im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen :) In Stichworten die Fakten: * Doppelhaus aus den 1960ziger Jahren * Stromzuführung über einen Dachständer * Dachständer steht...
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Milla

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Hallo zusammen :)

In Stichworten die Fakten:
* Doppelhaus aus den 1960ziger Jahren
* Stromzuführung über einen Dachständer
* Dachständer steht auf der Nachbarhaushälfte
* Bis zu diesem Dachständer erfolgt die Stromzuführung über ein isoliertes Kabel
* Abgehend jedoch über unsere Dachhälfte mit der alten Version mit 4 einzelnen unisolierten Leitungen zum Nachbarhaus-Dachständer

* Das Stromkabel für unsere Haushälfte wird vom Dachständer der anderen Doppelhaushälfte durch die Giebelwand zu unserem HAK geführt.

Nun bekommt unsere Doppelhaushälfte eine komplett neue Elektroinstallation und der neue Zählerkasten wird in den Keller verlegt (bisher im Flur im 1. Stock)
Somit erlischt auch der Bestandschutz für die Art und Weise wie die Stromkabelzuführung bisher aufgebaut ist.

Das E-Werk (ENBW) muss nun einen zweiten Ständer auf unserer Dachhälfte installieren und das Stromkabel muss direkt in unsere Doppelhaushälfte geführt werden.

Nun meine Fragen:
Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?
Müssen die gesamten Montage-Kosten vom Stromlieferanten ENBW bis zum HAK selbst übernommen werden?

Würde mich über Infos sehr freuen.

VG
Milla
 

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  • TAB_BW_2019 Okt.pdf
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Bis zum HAK ist es Sache des Versorgers, alles was danach kommt ist deine Sache. Ich würde mir da keine Gedanken machen, ist der HAK noch OK und man kann den PEN dort schon auftrennen würde ich da keine Schlafenden Hunde beim VNB wecken, geht dort keine PEN Trennung muss der HAK seitens des VNBs auf seine Kosten getauscht werden.

Ich würde mir an deiner Stelle keinen Dachständer aufs Haus bauen lassen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Lieber einen Kabelhausanschluss, man müsste halt nur wissen ob alle über Dachständer versorgt werden oder ob es schon Kabel in der Erde gibt.
 
Danke für die Stellungnahmen.
Das Doppelhaus liegt in einem sehr alten Baugebiet in welchem sämtliche Häuser über Dachständer versorgt werden. Erdkabel zu verlegen wäre wohl viel zu teuer, weil dann wohl alle alten Häuser nur sehr aufwendig "verkabelt" werden können. Hanglage mit Garagen und Stützmauern und eine Neuinstallation vom HAK zu den Zählerkästen, welche fast bei allen Häuser da im 1. Stockwerk sich befinden.
Deshalb habe ich auch festgestellt, dass neu sanierte Doppelhaushälften neue Dachständer erhielten.

In der beigefügten TAB der ENBW habe ich für diese "aussterbende" Anschlußart nichts gefunden.
Wahrscheinlich steht irgendwo übergeordnet in einer VDE-Vorschrift, dass der Bestandschutz bei einer Neuinstallation wegfällt, was auch zweckmäßig in meinen Augen ist.
Man kann ja nicht einmal einen FI-Schutzschalter einbauen. Sämtliche Steckdosen wurden vor 50 Jahren 2 adrig nur mit L und N verdrahtet. Auch starke Verbraucher wie ein Küchenherd ist nur über 1 Phase und einen Nullleiter angeschlossen.

Vielleicht kennt hier ein Fachmann die entsprechende VDE-Vorschrift oder den TAB Passus.

VG
Milla
 
Woher stammt denn die Aussage das der Dachständer neu muss?

Wenn der HAK doch in eurem Gebäude ist, installiert dein Elektriker ab da komplett neu, und gut ist!
 
Woher stammt denn die Aussage das der Dachständer neu muss?

Wenn der HAK doch in eurem Gebäude ist, installiert dein Elektriker ab da komplett neu, und gut ist!
Hallo :)
Wie Eingangs doch aufgeführt, haben wir selbst auf unserer Doppelhaushälfte keinen direkten Netzanschluß.
Auf der anderen Doppelhaushälfte steht der einzige Dachständer und die Zuleitung zu unserem HAK führt durch die Giegeltrennwand, also über eine Starkstromleitung durch einen Dachboden der fremden anderen Doppelhaushälfte welche einem anderen Eigentümer gehört.
Und solches ist nur solange geduldet solange bei uns keine neue Hausinstallation erstellt wurde.
(Bestandsschutz wird beendet durch eine Neuinstallation).

Solches hatte ich irgendwo mal gelesen und wurde mir mündlich von einem ENBW-Monteur auch vor etwa 3 Jahren bestätigt, als eine solche Baumaßnahme bei einem anderen Doppelhaus in unserem Baugebiet durchgeführt wurde.
VG
Milla
 
Wie Eingangs doch aufgeführt, haben wir selbst auf unserer Doppelhaushälfte keinen direkten Netzanschluß.

Wo geht denn aus da raus hervor, wo genau nun euer HAK hängt?

Wo ist der denn nun? Auf dem Dachboden des Nachbarn?
 
Die Erneuerung der Installation im Haus besagt noch lange nicht, dass sich am Hausanschluss irgend etwas ändert. Ihr könnt jederzeit und unabhängig von einer Neuinstallation die Erschließung des Hausen beantragen. Das geht aber alles zu Kosten des Hauseigentümers. Bestandsschutz und Duldung sind im Zusammenhang mit einer Elektroinstallation Fremdworte. Von
irgendeine Duldung, solange die Hausinstallation nicht erneurt wird, habe ich noch nie gehört. Auch bei einer Neuinstallation des Hausnetzes und der Verlegung des Zählerkastens in den Keller ändert sich am Hausanschluss primär erst mal gar nichts. Grundsätzlich wird nach dem Hausanschluss ein Hauptleitungsabzweig oder Hauptleitungsverteiler gesetzt und die Zählerschränke von beiden Häusern angefahren. Bei einer Neuinstallation muss dann eine neue Hauptleitung zum Hausanschluss im Nachbarhaus velegt werden. Die alte wird sicherlich vieradrig sein und kann dann nicht mehr verwendet und auch nicht verlängert werden. Ihr könnt natürlich auch einen eigenen neuen Hausanschluss beantragen. In dem Fall wird ein Mast gestellt und die Freileitung über diesen geführt. Vom Mast aus führt dann ein Erdkabel zum Haus. Manchmal ist in unmittelbarer Grundstücksnähe bereits ein Mast der Niederspannungsleitung vorhanden. Bei Ständerbauweise von Haus zu Haus ist das aber selten der Fall.
 
Hallo zusammen :)



* Das Stromkabel für unsere Haushälfte wird vom Dachständer der anderen Doppelhaushälfte durch die Giebelwand zu unserem HAK geführt.



Würde mich über Infos sehr freuen.

VG
Milla
Dein HAK befindet sich doch schon in Deiner Haushälfte!
Wozu ist dann eine Umverlegung des VNB-Netzes nötig ?
Nebenbei willst du den Hak versetzen oder der VNB ? Der Hak ist dein Netzanschluss, egal ob der per Freileitung oder vom Nachbarn oder als Erdleitung vom Versorgungsnetz angefahren wird.
Übergabepunkt vom Versorgungsnetz zur Kundenanlage sind die oberen Anschlussklemmen des HAK.
 
Bei unserer alten Doppelhaushälfte ist vor der jetzigen Neuinstallation ja das TN-C System angewendet worden.
Hier ein Auszug über dieses System
TN-System
TN-C-Systeme in Wohnhäusern, wie sie vor längerer Zeit auch in Deutschland regelmäßig errichtet wurden, sind als durchaus gefährlich zu betrachten, da in dieser Situation die Unterbrechung eines PEN-Leiters nicht allzu unwahrscheinlich ist. Deswegen wurden diese mittlerweile weitestgehend von TN-C-S-Systemen (siehe unten) verdrängt, wo PEN-Leiter zumindest innerhalb der Gebäude weitestgehend vermieden werden. Lediglich gibt es noch einen Bestandsschutz für alte Anlagen, deren Umrüstung auf ein sichereres System sehr aufwendig wäre. Dies liegt zum Teil daran, dass zweiadrige und vieradrige Leitungen verlegt wurden, sodass ein zusätzlicher Leiter (für den Schutzleiter) fehlt.

Da wir nun das Haus vermieten werden, ist der Schutzgedanke doch sehr hoch und deshalb werden sämtliche Leitungen im TN-C-S neu ausgeführt.
Fehlerstrom-Schutzschalter funktionieren in TN-C-S-Systemen ziemlich problemlos und sind in vielen Fällen heute auch vorgeschrieben – nicht mehr nur für Badezimmer oder andere besonders sensible Bereiche. Sie vermindern die verbleibenden Gefahren durch Stromschläge nochmals erheblich.

In Deutschland werden für Wohnhäuser und ähnliche Gebäude seit Jahrzehnten praktisch nur noch TN-C-S-Systeme gebaut, weil die früheren TN-C-Systeme als nicht mehr ausreichend sicher betrachtet werden. Jedoch ist die nachträgliche Umrüstung von TN-C auf TN-C-S meist sehr aufwendig; man wird in der Regel praktisch alle elektrischen Leitungen ersetzen, alle Verteilerdosen neu verdrahten und weitere Details anpassen müssen. Deswegen erfolgen solche Umrüstungen nur relativ selten.


Nach meinem Wissensstand, darf eine Niederspannungsnetzeinspeißung vom Dachständer beginnend zum HAK nicht durch Räume einer "fremden" Doppelhaushälfte geführt werden. Dieser Leitungsabschnitt ist ja nicht durch die Panzersicherung abgesichert. Sämtliche Leitungen in einem Haus müssen auch wegen dem Brandschutz abgesichert sein.
Auch deshalb muß zusätzlich auf unserer Doppelhausdachfläche ein eigener Dachständer errichtet werden und von diesem dann das Netzkabel zum HAK durchs Dach geführt werden.
Auch hier gibt es einen Bestandsschutz für die alte Version bis eben eine neue Hausinstallation erfolgt ist.

Nur suche ich halt nun die entsprechende VDE Vorschrift oder TAB

VG
Milla
 
Nach meinem Wissensstand, darf eine Niederspannungsnetzeinspeißung vom Dachständer beginnend zum HAK nicht durch Räume einer "fremden" Doppelhaushälfte geführt werden. Dieser Leitungsabschnitt ist ja nicht durch die Panzersicherung abgesichert. Sämtliche Leitungen in einem Haus müssen auch wegen dem Brandschutz abgesichert sein.
Auch deshalb muß zusätzlich auf unserer Doppelhausdachfläche ein eigener Dachständer errichtet werden und von diesem dann das Netzkabel zum HAK durchs Dach geführt werden.
Auch hier gibt es einen Bestandsschutz für die alte Version bis eben eine neue Hausinstallation erfolgt ist.

Nur suche ich halt nun die entsprechende VDE Vorschrift oder TAB
Es gibt keinen Bestandsschutz. Eine Anlage darf betrieben werden, wenn sie den Normen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht. Bei einer Neuinstallation sind die aktuellen TAB und die aktuellen Normen anzuwenden. Den HAK betrifft das nur bei einem Neuanschluss des Gebäudes. Das ist bei einer Neuinstallation der elektrischen Anlage nicht notwendig, kann aber beantragt werden. Das läuft dann wie bei einem Neubau.
Die Hauptleitung, also die Leitung vom HAK zum Zählerschrank ist selbtverständlich durch die Hauptsicherung im HAK abgesichert. Warum soll die denn da sonst drin sein? Das Niederspannungsnetz benötigt die nicht. Die Größe der Sicherung im HAK wird vom Netzbetreiber festgelegt und die Hauptleitung ist entsprechend zu dimensionieren, damit sie korrekt abgesichert ist.
Ein neuer Dachstäder wird nur noch errichtet, wenn ein bestehender ausgetauscht wird. Hausanschlussständer oder jede andere Art oberirdischer Leitungszuführung des Niederspannungsnetzes darf nicht mehr ausgeführt werden. Es dürfen nicht einmal bestehende Blankdrahtleitungen repariert werden. In solch einem Fall, oder wenn Blankdrähte abgelegt werden müssen, z.B. beim Tausch eines Dachständers, sind diese gegen Leitungen zu ersetzen. Ein neuer Hausanschluss darf nur noch unterirdisch ausgeführt werden.
Das ganze ist doch recht einfach. Die Arbeiten müssen sowieso von einem eingetragenen Installationsbetrieb ausgeführt werden und der weis auch, was zu tun ist und stellt die notwendigen Anträge. Alles andere bleibt Wunschdenken.
 
Es gibt keinen Bestandsschutz. Eine Anlage darf betrieben werden, wenn sie den Normen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht. Bei einer Neuinstallation sind die aktuellen TAB und die aktuellen Normen anzuwenden. Den HAK betrifft das nur bei einem Neuanschluss des Gebäudes. Das ist bei einer Neuinstallation der elektrischen Anlage nicht notwendig, kann aber beantragt werden. Das läuft dann wie bei einem Neubau.
Die Hauptleitung, also die Leitung vom HAK zum Zählerschrank ist selbtverständlich durch die Hauptsicherung im HAK abgesichert. Warum soll die denn da sonst drin sein? Das Niederspannungsnetz benötigt die nicht. Die Größe der Sicherung im HAK wird vom Netzbetreiber festgelegt und die Hauptleitung ist entsprechend zu dimensionieren, damit sie korrekt abgesichert ist.
Ein neuer Dachstäder wird nur noch errichtet, wenn ein bestehender ausgetauscht wird. Hausanschlussständer oder jede andere Art oberirdischer Leitungszuführung des Niederspannungsnetzes darf nicht mehr ausgeführt werden. Es dürfen nicht einmal bestehende Blankdrahtleitungen repariert werden. In solch einem Fall, oder wenn Blankdrähte abgelegt werden müssen, z.B. beim Tausch eines Dachständers, sind diese gegen Leitungen zu ersetzen. Ein neuer Hausanschluss darf nur noch unterirdisch ausgeführt werden.
Das ganze ist doch recht einfach. Die Arbeiten müssen sowieso von einem eingetragenen Installationsbetrieb ausgeführt werden und der weis auch, was zu tun ist und stellt die notwendigen Anträge. Alles andere bleibt Wunschdenken.
Die Hauptleitung, also die Leitung vom HAK zum Zählerschrank ist selbtverständlich durch die Hauptsicherung im HAK abgesichert.
Ist doch klar :)
Aber wie ist das Leitungsstück vom Nachbardachständer bis zu meinem HAK abgesichert? doch wohl garnicht, oder ?
Ich verstehe deine Ausführung schon, nur eben ist eine Erdkabelverlegung in diesem alten Baugebiet aus verschiedenen Gründen nicht vorgesehen. Der Meister vom ausführenden Installationsbetrieb meint wie du, dass ein Erdkabel verlegt werden wird und geht auf meinen Hinweis nicht ein.

Bin nun selbst mit dem EVU in Verbindung getreten und bald wird Klarheit vorhanden sein.
Ich werde euch dann berichten.

VG und ein schönes Wochenende
Milla

Nachtrag: vor der Coronazeit war das Projekt schon im Gespräch mit dem EVU. Diese hatten die blanken 4 Leitungen im Dachbereich ummantelt mit dem Hinweis, dass dieser Berührungsschutz solange bleibt bis die Dachständermaßnahme ausgeführt und abgeschlossen ist...
 
Dumme Frage:
Warum lässt man den ganzen alten Verhau des HAK nicht so, wie er ist (funktioniert doch und der VNB hat diesbezüglich doch auch nichts zu beanstanden) und legt von dort (innerhalb des eigenen Hauses) eine Leitung 4adrig in den Keller zur neuen Verteilung mit dem Zähler/n, trennt dort auf auf L1L2L3-N-PE und macht den Rest wie geplant neu?
Dann muss "draußen" überhaupt nichts neu errichtet werden und keiner muss sich Gedanken über "Bestandsschutz", neue TAB, NAV etc. machen.
Und solches ist nur solange geduldet solange bei uns keine neue Hausinstallation erstellt wurde.

Was "juckt" es (also bzgl. HAK) irgendeinen, was Ihr innerhalb Eures Hauses mit Eurer E-Installation macht?
Nach dieser "Logik" wäre der HAK ja auch fällig, wenn man nur ein paar neue Stromkreise verlegen würde mit zusätzlichen Automaten.
 
Aber wie ist das Leitungsstück vom Nachbardachständer bis zu meinem HAK abgesichert? doch wohl garnicht, oder ?
Ich verstehe deine Ausführung schon, nur eben ist eine Erdkabelverlegung in diesem alten Baugebiet aus verschiedenen Gründen nicht vorgesehen.
Welcher HAK? Bei einem Dachständer befindet sich der HAK unmittelbar neben oder unter dem Dachständer im Gebäude. Die Absicherung erfolgt über die Niederspannungsleitung. An der Eingangsklemme des HAK endet die Zuständigkeit des EVU. Für die Installation im Haus sind die nicht zuständig. Du selbst, hast gar keinen HAK. Nach dem HAK am Dachständer wird die Leitung aufgeteilt. Es gibt auch andere Lösungen, z.B. das die HL erst zum einen Zählerplatz verläuft, dort abgezweigt wird und dann zum anderen Gebäudeteil weitergeführt wird. Das wird aber bei einer Neuinstallation meist schwierig. Jeder Neuanschluss eines Hauses wird in Deutschland über Erdkabel realisiert, egal, wo. Bei einer oberirdischen Führung der Niederspannungsleitung vor Ort wird dann eine Niederführung vom nächsten Mast vorgenommen. Ist ein solcher nicht vorhanden, wird einer neu gestell, in der Regel vor der Grundstücksgrenze. Ganz nebenbei, rate mal, wer das bezahlt, zumindest anteilmäßig?
 
Dumme Frage:
Warum lässt man den ganzen alten Verhau des HAK nicht so, wie er ist (funktioniert doch und der VNB hat diesbezüglich doch auch nichts zu beanstanden) und legt von dort (innerhalb des eigenen Hauses) eine Leitung 4adrig in den Keller zur neuen Verteilung mit dem Zähler/n, trennt dort auf auf L1L2L3-N-PE und macht den Rest wie geplant neu?
Das macht der mit Sicherheit nicht, denn dafür ist der Hauseigentümer verantwortlich. Wenn bereits eine vieradrige Leitung liegt, dann kann diese theoretisch beibehalten werden. Zu empfehlen ist das allerdings nicht und bei einer Neuinstallation muss im TN-C System zwingend eine fünfadrige Leitung verlegt werden. Vieradrig, ohne grün-gelb gibt es nur bei TT. Da hier der Zählerplatz verlegt werden soll, ist die alte Hauptleitung mit Sicherheit nicht mehr zulässig.
 
Nachtrag: vor der Coronazeit war das Projekt schon im Gespräch mit dem EVU. Diese hatten die blanken 4 Leitungen im Dachbereich ummantelt mit dem Hinweis, dass dieser Berührungsschutz solange bleibt bis die Dachständermaßnahme ausgeführt und abgeschlossen ist...
So etwas wird wegen des Berührungsschutzes gemacht, wenn Arbeiten am Dach anstehen. Mit irgendwelchen Arbeiten am Dachständer hat das nichts zu tun. Da wird das Niederspannungsnetz stromlos gemacht, die Arbeiten ausgeführt und danach wieder zugeschaltet. Da wird kein Berührungsschutz benötigt.
 
Thema: Hausanschlußkabel führt durch die andere Doppelhaushälfte
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