Ich wollte meine Antwort schon ändern, weil aus der TAB 2007. In der neusten TAB von Westnetz steht.
Technische Anschlussbedingungen
TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011
7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze
Dieses Kapitel wird ersetzt durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz“, Ausgabe 2011, Herausgeber VDE FNN. Zusätzliche Anforderungen dazu entnehmen Sie bitte den Ergänzungen zur TAB des jeweiligen Netzbetreibers.
Bei dem Verweis finde ich leider nur einen Entwurf.
E VDE-AR-N 4101:2014-03
Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz
9) Der obere Anschlussraum von Zählerplätzen nach DIN 43870 dient der Aufnahme von Betriebsmitteln (z. B. Hauptleitungsabzweigklemme, Hauptschalter) für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler, Betriebsmitteln des Netzbetreibers sowie Betriebsmitteln für die in Kapitel 4.7 beschriebenen Anwendungen. Eine Nutzung als Stromkreisverteiler selbst ist nicht zulässig.
Abweichend davon können bei Zählerplätzen mit einer Höhe des oberen Anschlussraumes von 300 mm in diesem Raum Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Leitungsschutzschalter und Kombinationen von beiden für bis zu drei Wechselstromkreise mit einer Absicherung von maximal je 16 A für jede Kundenanlage installiert werden (z. B. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Erzeugungsanlage).
Hierbei darf die maximale Breite von 6 Teilungseinheiten je Kundenanlage und die maximal zulässigeVerlustleistung innerhalb des Zählerschrankes nicht überschritten werden (siehe auch Bild 5).