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Joki4711
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Wir haben 1999 ein Reihenmittelhaus von einem Bauträger gekauft und erst jetzt im Rahmen einer Sanierung ist folgender unglaublicher Sachverhalt aufgetaucht.
Vo unserem Haus aus wurde in einer Höhe von ca. 170 über Boden Keller durch unsere Stahlbetonwand von 25 cm, durch die Dehnungsfuge vom 4cm und durch die 25 cm Stahlbetonwand des Nachbarn Löcher für 4 Stromleitungen gebohrt und diese beim Nachbarn angeschlossen. Ferner wurden drei zusätzliche Bohrlöcher aufgegeben, da man vermutlich auf Eisen gestossen ist
Eine Verfolgung der Kabel in unserem Haus hat ergeben, dass diese bis fast zur Decke des 1.OG erfolgen und dann wieder beim Nachbarn verschwinden.
Wir haben folgende Vermutung:
Im 1.OG gegenüber unserer Außenwand befindet sich ein Raum des Nachbarn der bei Kauf des Hauses für eine Sauna vorgesehen wird. Die Leitungen kommen bei dem Nachbarn im Keller an, sind durch eine Blende verdeckt und laufen dann in der Kellerwand weiter.
Da unser Haus ca. 5 Monate später bezugsfertig war nehmen wir an, dass man gemerkt hat, dass die Kabelanschlüsse für die Sauna vergessen wurden und da das Haus des Nachbarn bereits verputzt war diese Kabel einfach durch unser Haus geführt und dann bei uns verputzt hat..
Das ist nicht nur vorsätzlich erfolgt sondern man hat beiden Eigentümern auch arglistig diese Leitungsführung verschwiegen.
Sie steht nicht in unserem Elektroplan und deshalb ist diese Leitungsführung auch gemeingefährlich und kann dadurch Gefahr für Leib und Leben bedeuten.
Ferner ist zu prüfen ob hier nicht §139 STGB zur Anwendung kommt.
§ 319
Baugefährdung
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fotos für die Leitungslegung hängen an.
Welchen Rat geben mir Elektrofachleute?
Danke.
http://s14.postimage.org/3jyckxb59/IMG_2047.jpg
http://s2.postimage.org/ck25phuhx/IMG_2051.jpg
http://s7.postimage.org/e4cqikb6f/IMG_2067.jpg
http://s2.postimage.org/qya4uz5ph/IMG_2069.jpg
Vo unserem Haus aus wurde in einer Höhe von ca. 170 über Boden Keller durch unsere Stahlbetonwand von 25 cm, durch die Dehnungsfuge vom 4cm und durch die 25 cm Stahlbetonwand des Nachbarn Löcher für 4 Stromleitungen gebohrt und diese beim Nachbarn angeschlossen. Ferner wurden drei zusätzliche Bohrlöcher aufgegeben, da man vermutlich auf Eisen gestossen ist
Eine Verfolgung der Kabel in unserem Haus hat ergeben, dass diese bis fast zur Decke des 1.OG erfolgen und dann wieder beim Nachbarn verschwinden.
Wir haben folgende Vermutung:
Im 1.OG gegenüber unserer Außenwand befindet sich ein Raum des Nachbarn der bei Kauf des Hauses für eine Sauna vorgesehen wird. Die Leitungen kommen bei dem Nachbarn im Keller an, sind durch eine Blende verdeckt und laufen dann in der Kellerwand weiter.
Da unser Haus ca. 5 Monate später bezugsfertig war nehmen wir an, dass man gemerkt hat, dass die Kabelanschlüsse für die Sauna vergessen wurden und da das Haus des Nachbarn bereits verputzt war diese Kabel einfach durch unser Haus geführt und dann bei uns verputzt hat..
Das ist nicht nur vorsätzlich erfolgt sondern man hat beiden Eigentümern auch arglistig diese Leitungsführung verschwiegen.
Sie steht nicht in unserem Elektroplan und deshalb ist diese Leitungsführung auch gemeingefährlich und kann dadurch Gefahr für Leib und Leben bedeuten.
Ferner ist zu prüfen ob hier nicht §139 STGB zur Anwendung kommt.
§ 319
Baugefährdung
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fotos für die Leitungslegung hängen an.
Welchen Rat geben mir Elektrofachleute?
Danke.
http://s14.postimage.org/3jyckxb59/IMG_2047.jpg
http://s2.postimage.org/ck25phuhx/IMG_2051.jpg
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