Kann man an NYM 5x2,5 einen Backofen und Kühlschrank sinnvoll betreiben?

Diskutiere Kann man an NYM 5x2,5 einen Backofen und Kühlschrank sinnvoll betreiben? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, Backofen (Autark) haben ja standardmäßig einen Schuko-Stecker. An der Wand, bzw. Doppelsteckdose liegt ein 5x2,5mm² Kabel vor...
Aus Interesse zum Abschluss:

Warum wird die Variante mit "nur einem L1" in den Anschlussplänen aufgeführt, wenn das eigentlich gar nicht erlaubt ist?
 
Weil es auch Hausanschlüsse gibt, bei denen nur Wechselstrom zur Verfügung steht. Also im Verteiler hast du dann nur L(1), N und PE.
Ist in DE und AT eher die Seltenheit geworden, aber in Großbritannien, Italien, Spanien oder Kroatien ist ein Einphasiger Hausanschluss der Standard.
Dein Kochfeld kannst du dort also nur Einphasig anschließen, mit entsprechender Vorsicherung, z.B.: Bei 7kVA dann ein B32A LSS.
Auch in den USA steht den meisten Privathaushalten nur ein Einphasen-Dreileiternetz zur Verfügung.
 
Diese Version ist in Deutschland an Anlagen am öffentlichen Niederspannungsnetz nicht erlaubt.
Betreibst Du eine Inselanlage oder auch eine Anlage mit eigenem Trafo gilt diese Regel nicht.
Da bist Du selbst verantwortlich, daß deine Niederspannung Problemlos läuft und kannst dann entscheiden ob das geht oder nicht.

Nebenbei gibt es auch 6kW Durchlauferhitzer zu kaufen die mit einer Phase laufen und somit nicht angeschlossen werden dürfen.
 
Dein Kochfeld kannst du dort also nur Einphasig anschließen, mit entsprechender Vorsicherung, z.B.: Bei 7kVA dann ein B32A LSS.
Durch ein 2,5mm² Kabel dürfte/sollte ja nur max. 20A durchgehen. (Da spielt natürlich Länge, Verlegeart usw. auch noch eine Rolle). Aber so toll klingt es mit 32A nicht.
 
mit der üblichen Zuleitung von 2,5mm² ist da mehr als 20A Absicherung nicht machbar.
Nach DIN ist der Herdanschluß für 20A Drehstrom aus zu legen, was auch der Grund ist für die üblichen 5x2,5mm² für den Herdanschluß.
Aber selbst wenn da eine Leitung für 32A ausgelegt liegen würde, (Min 6mm²) ist der Anschluß so nicht zulässig da einphasig nur bis 4,6kW angeschlossen werden darf, was der 20A Absicherung entspräche.
 
Das ist bei uns in der Wohnanlage aus den 60-er Jahren genauso. Viele Wohnungen haben Wechselstromzähler aber 10,5 KW Elektroherde mit 3x2,5 Zuleitungen und eine Absicherung von 25A-H-Automaten in uralten Sicherungskästen. Und-Funktioniert doch alles seit über 50 Jahren.
 
Das wundert mich nicht. Mein Siemens Einbauherd mit Ceranfeld zieht, wenn ich alle Platten Anmache 28A.
Im normalen Kochbetrieb bekommt man eine 25A Sicherung auch mit Verwendung des Ofens nicht ausgelöst.
 
Anschluß so nicht zulässig da einphasig nur bis 4,6kW angeschlossen werden darf,
Woher kommt diese Einschränkung, dass einphasig max. nur 4,6KW erlaubt ist? (Nur aus Interesse).

Sprich:
Bei 16A hätte man ~3,6KW
Bei 20A hätte man ~4,6KW

Bei den Steckdosen käme die 3,6KW sicherlich von der Schuko-Steckdose selber (da max. 2,5mm²).
 
siehe dazu die TAB des entsprechenden Netzbetreibers.
Ab 4,6kVA (das wären beim Herd dann auch 4,6kW) ist gleichmäßig auf alle drei Phasen des Drehstromnetzes auf zu teilen.
 
siehe dazu die TAB des entsprechenden Netzbetreibers.
Ab 4,6kVA (das wären beim Herd dann auch 4,6kW) ist gleichmäßig auf alle drei Phasen des Drehstromnetzes auf zu teilen.
Wenn aber die elektrische Anlage zu einer Zeit errichtet wurde, als diese TAB nicht gültig war, weshalb sollte dann ein Herdanschluss nicht zulässig sein?
 
De TAB ist eine Regel die auch für ältere Anlagen an sich Gültigkeit hat.
Nebenbei waren zur Zeit von Wechselstromanschlüssen auch keine 11kW Elektroherde verfügbar.
Herde aus dieser Zeit haben entweder Gas oder eben auch nur maximal 4,6kW Anschlußleistung.
Mit Markteinführug der heute noch üblichen Herde hat man oftmals diese einfach an die alten Anlagen angeschlossen ohne sich um Leistungserhöung und ähnliches zu kümmern.

Zusätzlich wäre dabei interessant zu wissen wie eine ältere TAB dazu aussehen soll, die alten Normen kann man einsehen, alte TABs wüsste ich jetzt nicht.
 
De TAB ist eine Regel die auch für ältere Anlagen an sich Gültigkeit hat.
Nein, es gelten auch die TAB, welche zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage ihre Gültigkeit hatte. Man ist nicht verpflichtet eine Altanlage neuen TAB anzupassen. Was den Geräteanschluss angeht, so kann es schon sein, dass mal eine höhere Leistung möglich war. Das gilt, solange man keine neuen Geräte anschließt. Dann sind die gültigen TAB zu beachten. Gleiches gilt für Änderungen, welche den Geltungsbereich der TAB berühren.
 
Erklär mir mal wie Du das nachprüfst welche TAB zum Errichtungszeitpunkt gültig war UND diese auch noch parat hast.
 
Hallo zusammen,

nochmals kurz Hintergrund, um den ganzen Thread nicht durchlesen zu müssen: Ein 5x2,5mm² (Drehstrom) an der Wand (Schalterdose) vorhanden. In der Nähe ist ebenso eine Herdanschlussdose vorhanden, wobei hier für die autarke Kochplatte nur L1 und L2 verwenden werden. Ziel Kühlschrank und autarken Backofen (Schuko-Steckdose) in Betrieb nehmen.


Welche Möglichkeiten hätte man, die VDE entsprechen? Meine neuen Fragen in Rot

1. Neues Kabel ziehen

2. Doppelsteckdose. Erste Steckdose = L1, zweite Steckdose = L2. Gemeinsamer N.
- Absicherung des 5xNYM-Kabels durch 2-oder 3-pol Automat. (Daher gemeinsame Abschaltung. Evtl. wäre eine allpolige Abschaltung durch vorgelagertem FI auch erlaubt)
- Nachteil: Bei Bruch von N an einer ungünstigen Stelle könnten bis zu 400V an der Steckdose anliegen

3. Wäre sowas erlaubt: Erste Steckdose L1 + N und zweite Steckdose L2 + (grau als N, entsprechend markiert, dokumentiert)?

4. Schuko-Stecker vom Backofen abzwicken und direkt an die Heranschlussdose (L3) anklemmen

5. ...


Mein Elektriker hat gemeint, dass die zweite Variante kein Problem wäre. Das sei erlaubt, da man nach dem 3-pol Automat trotzdem ein Stromkreis hat. Das mit der allpoligen Abschaltung habe ich ihn nicht mehr gefragt. Seine Argumentation war aber, dass man nach 10-15 Jahren nicht Gefahr läuft, durch Abschaltung von einem LS (Bsp. L1) dass noch auf der Leitung trotzdem Spannung anliegt (L2).

In anderen Foren habe ich aber oft gelesen, dass dies ein Problem von Oberwellen ein Problem sein könnte, da die N-Leitung eventuell überlastet werden könnte. Ich frage mich nun: Das Problem hat man ja eigentlich dann schon genauso ab dem Zählerschrank. Hier ist auch nur ein N vorhanden. D.h. es könnte sein, dass zum Beispiel im Kinderzimmer L1 anliegt, im Schlafzimmer L2 und im Wohnzimmer L3. Somit teilen sich diese drei Zimmer ebenso das N im Zählerschrank. Warum ist das dann hier mit den Oberwellen kein Problem?
 
Oberwellen können durchaus den N in einem drehstromkreis überlasten. Kommt aber im Haushalt kaum bis gar nicht vor. Das müssten schon massive Induktionskochplatten sein. Herkömmliche Glühplatten und das Backrohr erzeugen keine Oberwellen.

Ganz vorsichtige sichern das halt mir einem 4pol LS ab, der auch den N überwacht.

PS: vor Jahren war ich als freiwilliger Feuerwehrmann in einem Elektrofachgeschäft bei einem Brand. Hier ist die TV Wand mit über 100 Vorführmodellen abgebrannt, da aufgrund der vielen Schaltnetzteile, der N des speisenden Drehstromkreises abgeraucht ist.
 
zu2) der Satz mit "Evtl. wäre eine allpolige Abschaltung durch vorgelagertem FI auch erlaubt" kannst Du streichen, der FI ist an sich natürlich erlaubt die Abschaltung hat trotzdem immer durch einen mehrpoligen Automaten zu erfolgen.
Der Nachteil bei N bruch ist durchaus gegeben wird aber nicht besser mit anderen Methoden da auch dort bei einem Defekt des N die Spannung hoch geht.

zu3) diese Version ist nicht erlaubt. 1. Neutralleiter nicht durchgehend blau markiert 2. Neutralleiter ist der zugehörigen Phase nicht zuordnenbar. 3. völlig Überflüssig

zu 4) wäre auch zulässig, Absicherungshöhe beachten. Fi davor dringend empfohlen.


Allgemein dürfen an sich gar keine Geräte solch massiven Oberwellen erzeugen, leider halten sich nicht alle Hersteller daran.
 
schon massive Induktionskochplatten
Aktuell haben ja Induktionskochplatten ca. 7,4KW Gesamtanschlussleistung (BOOST-Funktion usw.). D.h., es könnte schon problematisch werden, wenn man in einer Wohnung zum Beispiel zwei Kochplatten hat oder eine Einliegerwohnung auf dem gleichen UV läuft.

@Octavian1977
Vielen Dank für die Beantwortung aller fragen.

Eine 5'te Option fällt mir noch ein:

5. Von der Herdanschlussdose den unbenutzten L3 abgreifen und eine Aufputzsteckdose daneben. (Für den Backofen). Dann müsste der Schuko-Stecker des Backofens nicht geschnitten werden.
 
5. Von der Herdanschlussdose den unbenutzten L3 abgreifen und eine Aufputzsteckdose daneben. (Für den Backofen). Dann müsste der Schuko-Stecker des Backofens nicht geschnitten werden.
Kannst du machen. Eine Steckdose benötigt einen funktionierenden 30mA-FI.
 
die Belastung durch Oberwellen hat mit der Anschlußleistung der Geräte nur sehr gering zu tun.
 
Thema: Kann man an NYM 5x2,5 einen Backofen und Kühlschrank sinnvoll betreiben?
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