Kann man an NYM 5x2,5 einen Backofen und Kühlschrank sinnvoll betreiben?

Diskutiere Kann man an NYM 5x2,5 einen Backofen und Kühlschrank sinnvoll betreiben? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, Backofen (Autark) haben ja standardmäßig einen Schuko-Stecker. An der Wand, bzw. Doppelsteckdose liegt ein 5x2,5mm² Kabel vor...
Aus Interesse zum Abschluss:

Warum wird die Variante mit "nur einem L1" in den Anschlussplänen aufgeführt, wenn das eigentlich gar nicht erlaubt ist?
 
Weil es auch Hausanschlüsse gibt, bei denen nur Wechselstrom zur Verfügung steht. Also im Verteiler hast du dann nur L(1), N und PE.
Ist in DE und AT eher die Seltenheit geworden, aber in Großbritannien, Italien, Spanien oder Kroatien ist ein Einphasiger Hausanschluss der Standard.
Dein Kochfeld kannst du dort also nur Einphasig anschließen, mit entsprechender Vorsicherung, z.B.: Bei 7kVA dann ein B32A LSS.
Auch in den USA steht den meisten Privathaushalten nur ein Einphasen-Dreileiternetz zur Verfügung.
 
Diese Version ist in Deutschland an Anlagen am öffentlichen Niederspannungsnetz nicht erlaubt.
Betreibst Du eine Inselanlage oder auch eine Anlage mit eigenem Trafo gilt diese Regel nicht.
Da bist Du selbst verantwortlich, daß deine Niederspannung Problemlos läuft und kannst dann entscheiden ob das geht oder nicht.

Nebenbei gibt es auch 6kW Durchlauferhitzer zu kaufen die mit einer Phase laufen und somit nicht angeschlossen werden dürfen.
 
Dein Kochfeld kannst du dort also nur Einphasig anschließen, mit entsprechender Vorsicherung, z.B.: Bei 7kVA dann ein B32A LSS.
Durch ein 2,5mm² Kabel dürfte/sollte ja nur max. 20A durchgehen. (Da spielt natürlich Länge, Verlegeart usw. auch noch eine Rolle). Aber so toll klingt es mit 32A nicht.
 
mit der üblichen Zuleitung von 2,5mm² ist da mehr als 20A Absicherung nicht machbar.
Nach DIN ist der Herdanschluß für 20A Drehstrom aus zu legen, was auch der Grund ist für die üblichen 5x2,5mm² für den Herdanschluß.
Aber selbst wenn da eine Leitung für 32A ausgelegt liegen würde, (Min 6mm²) ist der Anschluß so nicht zulässig da einphasig nur bis 4,6kW angeschlossen werden darf, was der 20A Absicherung entspräche.
 
Das ist bei uns in der Wohnanlage aus den 60-er Jahren genauso. Viele Wohnungen haben Wechselstromzähler aber 10,5 KW Elektroherde mit 3x2,5 Zuleitungen und eine Absicherung von 25A-H-Automaten in uralten Sicherungskästen. Und-Funktioniert doch alles seit über 50 Jahren.
 
Das wundert mich nicht. Mein Siemens Einbauherd mit Ceranfeld zieht, wenn ich alle Platten Anmache 28A.
Im normalen Kochbetrieb bekommt man eine 25A Sicherung auch mit Verwendung des Ofens nicht ausgelöst.
 
Anschluß so nicht zulässig da einphasig nur bis 4,6kW angeschlossen werden darf,
Woher kommt diese Einschränkung, dass einphasig max. nur 4,6KW erlaubt ist? (Nur aus Interesse).

Sprich:
Bei 16A hätte man ~3,6KW
Bei 20A hätte man ~4,6KW

Bei den Steckdosen käme die 3,6KW sicherlich von der Schuko-Steckdose selber (da max. 2,5mm²).
 
siehe dazu die TAB des entsprechenden Netzbetreibers.
Ab 4,6kVA (das wären beim Herd dann auch 4,6kW) ist gleichmäßig auf alle drei Phasen des Drehstromnetzes auf zu teilen.
 
siehe dazu die TAB des entsprechenden Netzbetreibers.
Ab 4,6kVA (das wären beim Herd dann auch 4,6kW) ist gleichmäßig auf alle drei Phasen des Drehstromnetzes auf zu teilen.
Wenn aber die elektrische Anlage zu einer Zeit errichtet wurde, als diese TAB nicht gültig war, weshalb sollte dann ein Herdanschluss nicht zulässig sein?
 
De TAB ist eine Regel die auch für ältere Anlagen an sich Gültigkeit hat.
Nebenbei waren zur Zeit von Wechselstromanschlüssen auch keine 11kW Elektroherde verfügbar.
Herde aus dieser Zeit haben entweder Gas oder eben auch nur maximal 4,6kW Anschlußleistung.
Mit Markteinführug der heute noch üblichen Herde hat man oftmals diese einfach an die alten Anlagen angeschlossen ohne sich um Leistungserhöung und ähnliches zu kümmern.

Zusätzlich wäre dabei interessant zu wissen wie eine ältere TAB dazu aussehen soll, die alten Normen kann man einsehen, alte TABs wüsste ich jetzt nicht.
 
De TAB ist eine Regel die auch für ältere Anlagen an sich Gültigkeit hat.
Nein, es gelten auch die TAB, welche zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage ihre Gültigkeit hatte. Man ist nicht verpflichtet eine Altanlage neuen TAB anzupassen. Was den Geräteanschluss angeht, so kann es schon sein, dass mal eine höhere Leistung möglich war. Das gilt, solange man keine neuen Geräte anschließt. Dann sind die gültigen TAB zu beachten. Gleiches gilt für Änderungen, welche den Geltungsbereich der TAB berühren.
 
Erklär mir mal wie Du das nachprüfst welche TAB zum Errichtungszeitpunkt gültig war UND diese auch noch parat hast.
 
Thema: Kann man an NYM 5x2,5 einen Backofen und Kühlschrank sinnvoll betreiben?
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