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Stando
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Ja, interessant nur, weil auf den Anschlussplänen die Variante mit "nur L1" auch dargestellt wird.Der Einphasige Anschluss des Kochfeldes ist bei uns nicht erlaubt!
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Ja, interessant nur, weil auf den Anschlussplänen die Variante mit "nur L1" auch dargestellt wird.Der Einphasige Anschluss des Kochfeldes ist bei uns nicht erlaubt!
Durch ein 2,5mm² Kabel dürfte/sollte ja nur max. 20A durchgehen. (Da spielt natürlich Länge, Verlegeart usw. auch noch eine Rolle). Aber so toll klingt es mit 32A nicht.Dein Kochfeld kannst du dort also nur Einphasig anschließen, mit entsprechender Vorsicherung, z.B.: Bei 7kVA dann ein B32A LSS.
Woher kommt diese Einschränkung, dass einphasig max. nur 4,6KW erlaubt ist? (Nur aus Interesse).Anschluß so nicht zulässig da einphasig nur bis 4,6kW angeschlossen werden darf,
Wenn aber die elektrische Anlage zu einer Zeit errichtet wurde, als diese TAB nicht gültig war, weshalb sollte dann ein Herdanschluss nicht zulässig sein?siehe dazu die TAB des entsprechenden Netzbetreibers.
Ab 4,6kVA (das wären beim Herd dann auch 4,6kW) ist gleichmäßig auf alle drei Phasen des Drehstromnetzes auf zu teilen.
Nein, es gelten auch die TAB, welche zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage ihre Gültigkeit hatte. Man ist nicht verpflichtet eine Altanlage neuen TAB anzupassen. Was den Geräteanschluss angeht, so kann es schon sein, dass mal eine höhere Leistung möglich war. Das gilt, solange man keine neuen Geräte anschließt. Dann sind die gültigen TAB zu beachten. Gleiches gilt für Änderungen, welche den Geltungsbereich der TAB berühren.De TAB ist eine Regel die auch für ältere Anlagen an sich Gültigkeit hat.