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Martin_Z
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Guten Tag liebe Forum - Mitglieder,
ich bin auf eine Frage gestoßen die ich gerade nicht eindeutig mit einer Norm belegen bzw. beantworten kann.
Folgende Situation:
In einem Keller ist eine Unterverteilung mit Zähler und Schmelzsicherungen. Von dort aus geht es einmal mit einer 32A 3. Pol. Schmelzsicherung hoch in das Haus in den Sicherungskasten für die Wohnung. Die Leitung dort wurde mit 6mm² NYY-J gelegt.
Von dem zweiten 3.Pol. Schmelzsicherungseinsatz 32A geht es mit 2,5mm² NYY-J aus dem Haus unterirdisch für 15 Meter in eine alte Heißmangel. Dort hat man dann eine kleine Unterverteilung für das Licht und die Heißmangel gesetzt.
Abgänge 16A B Automaten. Diese Heißmangel wird nicht mehr genutzt.
Diesen Anschluss möchte man für eine 70 Meter entfernte Sauna benutzen. Anschlusswert soll max. 3600W sein.
Man möchte von der Heißmangel weitergehen, da man von der Unterverteilung keine Neue Leitung ziehen kann, weil man von dort nicht mehr aus dem Haus zur Heißmangel kommt.
Wenn man ab der Unterverteilung der Heißmangel zur Sauna geht würde man mit 2,5 mm² und einer Sicherung von 16A, einen Spannungsfall von 19% erreichen, was auf keinen Fall zulässig ist.
Wenn ich aber auf 6mm² gehe, würde ich nur noch einen Spannungsfall von 1,44% haben. Wenn ich die 15 Meter aus dem Keller berechne bin ich da bei 0,46%. Grob gerundet würde ich den Spannungsfall
bei 16A / 3600W bei den 70 Metern und 15 Metern auf +/-2% halten.
Gibt es hier irgend einen Einwand das man das auf keinen Fall so ausführen dürfte?
Gibt es einen Satz den ich in der Norm übersehen habe?
Es wird oft von Querschnittsverringerung geschrieben. Ich möchte aber erhöhen!
15 Meter 70 Meter
32A ----------2,5 mm2--------16A-------------------6mm2--------Sauna
Diazed-------------------------B Automat ------------------------- -Sauna
ich bin auf eine Frage gestoßen die ich gerade nicht eindeutig mit einer Norm belegen bzw. beantworten kann.
Folgende Situation:
In einem Keller ist eine Unterverteilung mit Zähler und Schmelzsicherungen. Von dort aus geht es einmal mit einer 32A 3. Pol. Schmelzsicherung hoch in das Haus in den Sicherungskasten für die Wohnung. Die Leitung dort wurde mit 6mm² NYY-J gelegt.
Von dem zweiten 3.Pol. Schmelzsicherungseinsatz 32A geht es mit 2,5mm² NYY-J aus dem Haus unterirdisch für 15 Meter in eine alte Heißmangel. Dort hat man dann eine kleine Unterverteilung für das Licht und die Heißmangel gesetzt.
Abgänge 16A B Automaten. Diese Heißmangel wird nicht mehr genutzt.
Diesen Anschluss möchte man für eine 70 Meter entfernte Sauna benutzen. Anschlusswert soll max. 3600W sein.
Man möchte von der Heißmangel weitergehen, da man von der Unterverteilung keine Neue Leitung ziehen kann, weil man von dort nicht mehr aus dem Haus zur Heißmangel kommt.
Wenn man ab der Unterverteilung der Heißmangel zur Sauna geht würde man mit 2,5 mm² und einer Sicherung von 16A, einen Spannungsfall von 19% erreichen, was auf keinen Fall zulässig ist.
Wenn ich aber auf 6mm² gehe, würde ich nur noch einen Spannungsfall von 1,44% haben. Wenn ich die 15 Meter aus dem Keller berechne bin ich da bei 0,46%. Grob gerundet würde ich den Spannungsfall
bei 16A / 3600W bei den 70 Metern und 15 Metern auf +/-2% halten.
Gibt es hier irgend einen Einwand das man das auf keinen Fall so ausführen dürfte?
Gibt es einen Satz den ich in der Norm übersehen habe?
Es wird oft von Querschnittsverringerung geschrieben. Ich möchte aber erhöhen!
15 Meter 70 Meter
32A ----------2,5 mm2--------16A-------------------6mm2--------Sauna
Diazed-------------------------B Automat ------------------------- -Sauna