Leitungsverlegung im Ständerwerk

Diskutiere Leitungsverlegung im Ständerwerk im Installation von Leitungen und Betriebsmitteln Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Hallo, gibt es eigentlich unterschiedliche Vorschriften für die Verlegung von Leitungen in Mauerwerk und Holzständerwerk? Ich habe einen...

  1. torxx

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    Hallo,
    gibt es eigentlich unterschiedliche Vorschriften für die Verlegung von Leitungen in Mauerwerk und Holzständerwerk? Ich habe einen E-Installateur mit der Neubauverkabelung für mein EFH beauftragt und festgestellt, dass dieser die Leitungen in den Wänden kreuz und quer zwischen Wandauslässen, Schaltern und Steckdosen verlegt hat (weil ja soviel Platz war). Ist das zulässig oder müssten die Leitungen nicht auch senkrecht von den Schaltern usw. abgehen?
    Danke für eure Hilfe...
     
  2. Gretel

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  3. torxx

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    Hallo Gretel,
    das bedeutet dann wohl, dass ich den Elektriker nicht ohne weiteres dazu bewegen kann, die Leitungen anders zu verlegen (entsprechend den Installationszonen) - zumal die Wände schon geschlossen sind...
    Eine weitere Frage habe ich aber noch zu der Dokumentation bei der Übergabe der Gesamtanlage. Gehört ein Stromlaufplan für den Verteilerschrank eigentlich standardmäßig dazu (auch wenn er nicht vertraglich extra vereinbart wurde)? Oder besser: Zu welchem Dokumentationsumfang ist der Elektriker verpflichtet (Prüfprotokolle, Nachweise usw.)
    Danke schonmal für diese als auch für die vorherige Antwort...
    torxx
     
  4. #4 Kurzschluss_bb2, 20.06.2005
    Kurzschluss_bb2

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    Der Elektriker darf den kürzsten Weg nehmen, genauso wie in Decken oder Fußboden.

    Gruß Kurzschluss
     
  5. Gretel

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    Prüfprotokolle ....

    Hallo torxx ,

    also eine Verteilerplanlegende (Zugehörigkeit des entsprechenden Überstromschutzorganes zu welchem Stromkreis) , sowie Markierung bzw. Nennung derselbigen sollte schon sein .

    Auch ein Messprotokoll der elektrischen Anlage ist bei Fertigstellung vonnöten - also zwingend !

    Diese sollte nach DIN VDE 0100 Teil 610 (BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702) ausgeführt sein.

    Hierbei kann man sich als Nutzer der Anlage zusätzlich auf die Unfallverhütungsvorschrift nach VBG4 beziehen , welche den Hersteller und Betreiber elektrischer Anlagen verpflichtet, vor der ersten Inbetriebnahme (sowie Änderung , Erweiterung und gegf. Instandsetzung) der Anlage eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgt (diese sollte dokumentiert werden !) !

    Gruß ,
    Gretel
     
  6. #6 Kurzschluss_bb2, 20.06.2005
    Kurzschluss_bb2

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    Die herausgabe eines Meßprotokolles kann aber Kostenpflichtig sein. Es heißt nur, daß gemessen und dokumentiert werden muß. Nicht jedoch das eine herausgabe kostenlos erfolgen muß. Sollte eine Unterverteilung übersichtlich sein (so ist es im Privatbereich) muß kein Schaltplan erstellt werden. Nur eine Sicherungsbeschriftung ist natürlich Pflicht.

    Gruß Kurzschluss
     
  7. zion

    zion

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    DIN 18015 mit Installationszonen ist meines Wissens schon Gesetz.
    In meinem DIN Buch steht zumindest drin dass über BGB geregelt ist dass alles was DIN ist Gesetz ist, darum ist auch die VDE 0100 mitlerweile DIN.
     
  8. daisan

    daisan

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    @ Kurzschluss,

    ich nehme an du beziehst dich mit deiner Behauptung auf die VDE 100/520, dann beachte bitte, dass die DIN 18015 präzise auf Wohngebäude eingeht und die Verlegung eindeutig in den Verlegezonen fordert. Eine freie Verlegung in Regelwänden ist somit in Wohngebäuden entgegen der Norm.
    Bei deiner Aussage zur kostenpflichtigen Herausgabe kann ich dir nur empfehlen sie direkt rauszugeben, rausgeben musst du sie sowieso oder wie willst du die fachgerechte Installation nachweisen.
    Weiter ist eine reine Sicherungsbeschriftung nicht ausreichend, nach VDE 0100/510 ist die Kabel- Leitungsanlage mit aufzuführen.

    @ zion,

    eine DIN oder VDE hat meines Wissens keinen gesetzlichen Charakter. Darum ist sie auch eine Norm und keine Verordnung oder ein Gesetz.
    Richtig ist, dass z.B. durch die AVBEltV, die BGV A3, Atex, Niederspannungsverordnung (BGBI) usw. usw. immer wieder die Einhaltung der Normen gefordert werden.
     
  9. #9 Kurzschluss_bb2, 20.06.2005
    Kurzschluss_bb2

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    Hallo Daisan,

    auch hier gibt es Ausnahmen.

    [​IMG]

    Gruß Kurzschluss
     
  10. daisan

    daisan

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    @ Kurzschluss,

    sicher gibt es Ausnahmen, aber diese betreffen Fertigteile und soweit ich gelesen habe keine Ständerwände oder Mauerwerk. Oder was wolltest du damit deutlich machen?

    Gruß Uli
     
  11. zion

    zion

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    bis auf die Ausnahmen, muß aber alles in den Installationszohnen installiert werden. Ich glaub, dass wollte er zum Ausdruck bringen. Ich glaube allerdings auch, dass, falls es wirklich zum streit kommt der richter die "anerkannten regeln der technik" (vde). werd mich bis morgen mal informieren, ob DIN gesetz ist oder nicht!
     
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