Meine Güte, wie tief willst Du Dich denn noch blamieren??
Hier wird eine entsprechende ÖVE genannt, ebenso wird wie von mir geschildert eine komplette Entnahme der Kapazität erwähnt.
Das kann sich wohl nur auf folgenden Satz beziehen:
"Eine komplette
Überprüfung der Batteriekapazität muss einmal jährlich durchgeführt werden und führt normalerweise zum Verlust einer ganzen Ladung. Das sind zum Beispiel bei einer 40kVA ZSV
mehr als 120kWh."
Eine komplette Entnahme DER BATTERIEKAPAZITÄT wird dort EBEN NICHT beschrieben! Sondern nur eine ÜBERPÜFUNG und eine Entnahme in etwa der Nennkapazität der ZSV.
Das würde ansonsten in Verbindung mit Deiner Aussage implizieren, dass eine 40kVA-ZSV für 3h ausgelegt eine Batterie mit 120kWh (grob) hätte und diese vollständig entladen würde.
Jeder, der auch nur ansatzweise mit dem Thema zu hat, weiss allerdings, dass
a) das technisch nicht möglich ist, denn dann würde BEI NENNLAST eine Entladung auf 0% und darüber hinaus ("MEHR als 120kWh"!!) geführt werden müssen. Welcher Bleiakku und welcher Betreiber macht das bitteschön?? und
b) der Akku einer ZSV/USV IMMER (wenn man denn seriös arbeitet) um in etwa 70% größer ausgelegt wird, als es die Nennlast erfordert. (Manche nehmen auch aus Sicherheitsgründen einfach das Doppelte).
Soll heißen: der Akku hier würde auf ca. 200kWh ausgelegt. DANN kann man gefahrlos bis zur dimensionierten Nennlast (3hx40kVA) einmal jährlich entladen. Alles andere sind "G'schichtchen aus dem Paulanergarten".
Zu den Quellen und der Zitierweise:
Schade, dass Du Dich auch mit Urheberrecht und erlaubten Zitierweisen genauso wenig auskennst. Daher wiederhole ich meinen dringenden Rat, Dir mal bei
@Dipol Nachhilfe geben zu lassen. Dann wüsstest Du auch, wie Du aus Büchern oder Normen zitieren dürftest, wenn Dir diese vorliegen sollten.
Wenn Du darüber hinaus meinst, die von mir verlinkte Quelle, der ZVEI, Fachverband Batterien, sei, Zitat: "irgendwelchen Internetseiten", dann ist Dir wahrlich nicht mehr zu helfen.