Pfusch am Bau-Wer darf was genau ?

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Becks88

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Hallo liebes Forum :)

Es geht hierbei um die Frag wer nach Aktueller Lage der DIN/VDE/BG --noch Elektroinstallationen
in Gebäuden durchführen darf und vorallem bis zu welchem Punkt .

kurz vorab ich bin vom Fach und bin auf diese Frage gestoßen als ich zufällig bei einer Altbaurenovierung dem vom Küchenbauer Installierten Herd wieder hervorholen musste und mich Quasi der Schlag traf #
Abisolationstelle vom NYM Mantel -Isolierung der Einzeladern verletzt (Kupfer sichtbar)
den billigste Stecker aus China genommen ,Drähte ohne Aderenthülsen im Stecker verschraubt (kein Käfig),
zudem zulang abisoliert das sich N und >Pe fast berühren und die kabelzugentlastung drückte direkt auf die Einzeldrähte ohne NYM Mantel .
eine Abnahme der Installation wurde vom Kunden nicht gefordert und auch die Firma betrachtete es als Qualifiziert Erledigt und verschraubte den Herd auch gleich .

Wir Diskutierten nun in der Firma ob eine Meldung an die BG erfolgen sollte und welche Aktuellen Vorschriften hier greifen .es herschte Uneinigkeit über den genauen Sachverhalt ob ein Monteur den noch eine Schulung brauch zum Herdanschluss oder nicht und ob der Herdausbau und nachträglich kontrolle den zur Endabnahme unserer Firma gehört .Sind wir durch die BG/VDE den wirklich dazu verpflichtet im Umfang der Endprüfung auch die Arbeit anderer Firmen zu prüfen ? und wieweit den so ein Monteur von Küchen gehen darf mit seiner Installation 230V Max oder doch 450V und Wo laut BG findet bei einer normalen Kücheninstallation den die Endprüfung durch eine Fachperson statt wenn nicht nebenher ein Elektriker auch auf der Baustelle ist ?Ist der Kunde dazu verpflichtet eine Fachfirma für die Prüfung zu holen oder sagt hier die BG achwas die Mini Schulung des Hobbyhandwerkers reicht volkommen muss keiner drüberschauen aber wir als Fachpersonal mit Prüfprotokoll, Messungen, etc, uns komischerweise immer Absichern müssen .

habe vorab schon versucht hier einen Passenden Text in den Harmoniesierungsdokumenten zu finden ,bin aber nur auf Industrie bereichsvorschriften gestoßen .vlt kann mir jemand zu meiner Frage ein Link schicken oder etwas Licht;) ins Dunkel bringen wie die Aktuelle Lage laut VDE/BG aussieht .

vielen Dank schonmal im Voraus :)
 
Ich würde da erst einmal - auch zu Beweissicherung einen gerichtlich zugelassenen Fachsachverständigen mit der Begutachtung beauftragen.
 
Natürlich ist solche derartige Installation nicht ganz der wahre Jakop.
Aber dazu gesagt, wenn du als EFK diese Altbauwohnung installiert hast, warum hast du den Herd nicht selber angeschlossen?
Und zu mindestens gehört die Geräte Anschlussdose und das Gerätekabel zu einem fachgerechten Herdanschluss.
Der Monteur der den Herd anschließt ist oft eine eingewiesene UEFK. für bestimmte Tätigkeiten dh. er darf das Gerät zwar anschließen aber an der GAD hat er nichts dran zu suchen und auch kein Anschlusskabel daran anzubringen.
Ohnedem ist auch der Anschluss des Herdes eine Sache einer EFK. der auch die notwendigen Messungen an diesem Gerät vornimmt, wo ich anzweifle dass Küchenmonteure die notwendigen Geräte überhaupt besitzen.
 
Natürlich ist solche derartige Installation nicht ganz der wahre Jakop.
Aber dazu gesagt, wenn du als EFK diese Altbauwohnung installiert hast, warum hast du den Herd nicht selber angeschlossen?
Und zu mindestens gehört die Geräte Anschlussdose und das Gerätekabel zu einem fachgerechten Herdanschluss.
Der Monteur der den Herd anschließt ist oft eine eingewiesene UEFK. für bestimmte Tätigkeiten dh. er darf das Gerät zwar anschließen aber an der GAD hat er nichts dran zu suchen und auch kein Anschlusskabel daran anzubringen.
Ohnedem ist auch der Anschluss des Herdes eine Sache einer EFK. der auch die notwendigen Messungen an diesem Gerät vornimmt, wo ich anzweifle dass Küchenmonteure die notwendigen Geräte überhaupt besitzen.

Der Herdanschluss ist im preis der Firma mit inbegriffen und vom Kunden so gefordert gewesen ( Die machen das /// Normal mach ich das auch selber .
Deswegen ja auch unsere unverständniss ob sich hierzu die Richtlinien geändert haben .
 
Tja das ist nun mal der Segen das die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nun mal auch solche Arbeiten eigenverantwortlich ausführen darf. Das dabei die Qualität und die Sicherheit oftmals auf der Strecke bleiben ist doch so gewollt. Wo wenn nicht an der Herdanschlussdose soll er den Herd wohl anschließen?
 
ja so ist das halt. Gerade gestern erst wieder eine nette Diskussion gehabt(erst mit dem Küchenbauer, danach mit dem herbeigerufenem Installateur), warum man keinen Kleindurchlauferhitzer 230V/5,7kW an einer Steckdose betreiben kann, und das dies auch absoluter Unfug ist, da wir einen 16A Drehstromanschluß vorbereitet hatten.
 
warum man keinen Kleindurchlauferhitzer 230V/5,7kW an einer Steckdose betreiben kann, und das dies auch absoluter Unfug ist, da wir einen 16A Drehstromanschluß vorbereitet hatten.
5700 Watt das geht auch nicht, ist eine zu hohe Leistung für eine Steckdose.
Geräteanschlussdose und 3x16A Absicherung. Anschluss nur durch dem Fachmann.
 
5700W hängen die auch nicht an eine Steckdose. Die bauen da eine Herddose ein, klemmen in der Verteilung den blauen von der N Schiene ab und auf eine 2. Sicherung und haben dann 2 Phasen 400V 16A über ein 3x1,5. da gehen dann 6400W:D
 
Mag ja sein. Bedingt trotzdem ein anderes Gerät, und entspricht nicht der TAB.
 
Gibt auch Geräte mit CEE Stecker, die das genauso machen z.B. Schweißtrafos.
 
Wieder einer der unbedingt daran Geld verdienen will:mad:
Pfusch am Bau ist mein täglich Brot. Wenn alle ordnungsgemäß arbeiten würden, dann wäre ich bald arbeitslos. Also freue ich mich über Pfusch.

Tja das ist nun mal der Segen das die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nun mal auch solche Arbeiten eigenverantwortlich ausführen darf. Das dabei die Qualität und die Sicherheit oftmals auf der Strecke bleiben ist doch so gewollt. Wo wenn nicht an der Herdanschlussdose soll er den Herd wohl anschließen?
Ist nicht erwiesen, dass überhaupt diese Mindestqualifikation vorliegt. Und ich denke mal nicht dass die BG der richtige Ansprechparner wäre (Welche ist für private Wohnungen überhaupt zuständig?), besser wäre die Handwerkskammer. Aber wenn es ein größerer Beitragszahler ist, dann verläuft es sich wohl. Die hängen auch lieber kleinere Fische auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir wird jeder Rechtschreibfehler rot unterstrichen, dann klicke ich das Wort mit der rechten Mouse taste an und setze das richtig geschriebene Wort ein.
 
Strippe auf dem Bau werden Schaltpläne mit Tipp-Ex handschriftlich korrigiert.
 
Also wer an einer elektrischen Anlage arbeiten darf steht ganz klar in der NAV §13 und in Energiewirtschaftsgesetz §49, bzw verweisen diese auf die VDE in der verlangt wird, daß mindestens Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten zu Verwenden sind.
Eine EFKffT arbeitet NICHT eigenverantwortlich sondern muß immer einer Elektrofachkraft unterstellt sein welche auch für die Arbeiten der EFKffT die Verantwortung trägt. Eine EFKffT darf nur die Arbeiten ausführen in denen sie von der Fachkraft unterwiesen wurde. Das kann ein Herdanschluß sein oder auch der Wechsel von Vorschaltgeräten in Leuchten als Beispiel. Jedenfalls nur einfache gleichartige Aufgaben.

Dies entbindet das Unternehmen nicht davon eine fachgerechte Arbeit gegenüber dem Kunden ab zu liefern!
 
Thema: Pfusch am Bau-Wer darf was genau ?

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