Pfusch am Bau ? Erdung / Freiluftverdrahtung

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harley64

Guest
wir sind vor 6 Monaten in ein 50 Jahre altes Haus gezogen, welches eine katastrophale Installation hatte. Erfreulicher weise hat der Vermieter einen Elektriker beauftragt um die Komplettinstallation neu zu machen.

Abgesehen davon, das er der Keller bis heute nicht umgebaut hat und somit in Steckdosen und Dosen Brücken sind oder nur 2 Draht Verdrahtung vorhanden ist, ist mir folgendes aufgefallen, von dem ich nicht glaube, das dies nach Vorschrift gemacht worden ist.

1.) Die Erdung erfolgt nur durch ein 1 m langen Metallstab, der neben dem Haus in die Erde gerammt wurde.

2.) Im Obergeschoss war der Putz der Decke schlecht. Der Elektriker entschloss sich bei den Deckenlampen einfach nach oben zu bohren und die Kabel über dem Boden im Speicher zu legen. Freiluft mit garantierter Stolperfalle

3.) Durfte der Elektriker die Anlage überhaupt in Betrieb nehmen, wenn der Keller noch nicht neu verkabelt wurde ?

Danke für Eure Hinweise.
 
Wenn an der Bestandsanlage vom Keller keinerlei Veränderungen vorgenommen wurden, kann diese so bleiben. Es ist nur nicht gerade so gut weil der FI-Schalter deswegen fehlen muss
Was mich aber wundert ist der Tiefenerder außerhalb des Gebäudes was auf TT-Netz schließen könnte aber das könnte angesichts klassisch genullter Steckdosen im Keller zweifelhaft sein.
Bei den Leitungen die über dem Dachboden im Fußbodenbereich verlegt wurden,ist nur zu hoffen dass diese wegen der mechanischen Belastung im Schutzrohr verlegt und ordnungsgemäß befestigt wurden, dann kann das so bleiben.
 
Danke für die Info:

Zum Keller:
Hoffe er kommt noch mal und macht den Keller ebenfalls an den FI ! Habe die Außensteckdosen, die auch am Kellerstromkreis waren jetzt selbst abgeklemmt und eine ordnungsgemäße Leitung mit eigenem Automaten im Verteilerkasten angeschlossen. Schließlich hängen an dem Außenstromkreis einige Geräte, pumpen ect. im Teich. Da ist mir ein funktionierender FI schon wichtig.
Zum Dach:
Gibt es eine Vorschrift zu ? Da er wohl alles Pauschal kalkuliert hat, wird er wohl nichts mehr Nachrüsten, z.b Kabelkanal. Für Rohre ist es jetzt ja zu spät.
Zur Erdung:
Verstehe das mir dem TT- Netz nicht.
Vorher gab es nur eine Erdung über die Wasserleitung und zahlreiche Brücken zwischen N und PE - Die Brücken sind abgesehen vom Keller hoffentlich alle draußen und der FI Schalter funktioniert hoffentlich mit dem kleinen Erdungsstab.
 
Es ist fraglich, ob eine Erdung überhaupt Pflicht ist. Netzform? Blitzschutz erforderlich? (SAT-Schüssel)

Die Leitung aufm Dachboden muss schon irgendwie befestigt werden, wenn der begehbar ist.

Schön ist es nicht, dass der Keller noch zweiadrig ist. Andererseits sind auch Teilinstallationen von Elektroanlagen zulässig.
 
Ein FI-Schalter ist im Außenbereich schon über 30 Jahre Vorschrift, warum diese Außensteckdosen bei der Teilerneuerung der Anlage nicht stillgelegt wurden, wundert mich.
Hier ist bestimmt wieder nach dem Motto "nur das notwendigste machen" gearbeitet worden und der Elektriker hat eben nur den Bereich neu installiert der ihn beauftragt wurde. So blieben Altanlagen wie Keller und Außen unberücksichtigt.
Was diese Tiefenerdung nun bedeutet kann ich nicht sagen und was für eine Netzform in deinen Gebiet liegt, das kann dir nur der Versorger beantworten.
Jedenfalls, ein Meter langer Stab bedeutet noch lange keine vernünftige Erdung.
Ich denke mal, das du da mal deinen Vermieter diese Punkte aufgibst, die du anzweifelst und er sollte dann mal seinen Elektriker bei dir aufschlagen lassen, der dir das dann vor Ort mal alles Fachlich auseinanderpult.
Und noch was, Leitungen so ohne was einfach im Trittbereich über einen Fußboden zu verlegen ist auch nicht zulässig.
 
harley64 schrieb:
Verstehe das mir dem TT- Netz nicht.
Vorher gab es nur eine Erdung über die Wasserleitung und zahlreiche Brücken zwischen N und PE - Die Brücken sind abgesehen vom Keller hoffentlich alle draußen und der FI Schalter funktioniert hoffentlich mit dem kleinen Erdungsstab.

Der FI-Schalter benötigt keine Erdung, daher ist ihm der Stab herzlich egal und bei TN-C müssen die Brücken in den Steckdosen sein und sind es hoffentlich überall noch. Über die Wasserleitung, das war keine Erdung, sondern der Potentialausgleich und eine Stüzung des PEN. Die Schutzerde kommt im TN-C Netz über den PEN des Hausanschlusses. Nur ein TT-Netz benötigt einen seperaten Erder. Dafür ist die Wasserleitung aber nicht geeignet.

MfG
 
Es ist immer schwer eine Anlage zu beurteilen von der man nichts sieht und die man nicht vor Ort in Augenschein nehmen kann.
Auch in aktueller Norm muß in einem TN-C-S Netz eine Brücke vorhanden sein, nämlich die an der sich im Hausanschlußkasten der PEN in PE und N aufteilt.

klassische Nullung ist eine Netzform, die nicht mehr aktuellen Ansprüchen an die Stromversorgung entspricht.

Der Betrieb von vernetzten Geräten daran ist nicht vorgesehen und auch nicht ratsam.

verlegte Leitungen dürfen natürlich auf keinen Fall zu Stolperfallen werden und es ist auch nicht zulässig die so zu verlegen, daß darauf herumgetreten wird.
Hier sind dann trittfeste Kabelkanäle zu verwenden.
Schutzrohre oder ähnliches sind nur ein zeitlich begrenzter Schutz.
 
harley64 schrieb:
wir sind vor 6 Monaten in ein 50 Jahre altes Haus gezogen, welches eine katastrophale Installation hatte. Erfreulicher weise hat der Vermieter einen Elektriker beauftragt um die Komplettinstallation neu zu machen.

Abgesehen davon, das er der Keller bis heute nicht umgebaut hat und somit in Steckdosen und Dosen Brücken sind oder nur 2 Draht Verdrahtung vorhanden ist, ist mir folgendes aufgefallen, von dem ich nicht glaube, das dies nach Vorschrift gemacht worden ist.

1.) Die Erdung erfolgt nur durch ein 1 m langen Metallstab, der neben dem Haus in die Erde gerammt wurde.

Welche Aufgabe erfüllt der Erder? Anlagenerder? Welche Netzform liegt denn vor, TN-C,TT? Wurde vom Elektriker der Erdungswiderstand mal gemessen und protokolliert?

harley64 schrieb:
2.) Im Obergeschoss war der Putz der Decke schlecht. Der Elektriker entschloss sich bei den Deckenlampen einfach nach oben zu bohren und die Kabel über dem Boden im Speicher zu legen. Freiluft mit garantierter Stolperfalle

Unschön, aber kein Drama. Je nach Nutzung des Speichers kann man die Leitungen ja in geeignete Schutzrohre, Kanäle oder dgl. verschwinden lassen. Oder im FuBo-Aufbau des Speichers verschwinden lassen.

harley64 schrieb:
3.) Durfte der Elektriker die Anlage überhaupt in Betrieb nehmen, wenn der Keller noch nicht neu verkabelt wurde ?

Hier wäre mal interessant, welche Netzform vorliegt, wo eine evtl. Auftrennung in PE/N erfolgte (bei einem vermutlich vorhandenen TN-C-S Netz) und wo und wie der Elektriker die Bestandszuleitungen (im vermutlich klassisch genullten TN-C-Netz) dann mit eingebunden hat.

Wenn wie oben beschrieben, "die Komplettinstallation neu" gemacht wurde, dann vermutet man ja auch einen neuen Zaehlerschrank. Ob der Elektriker dann die Bestandsleitungen Keller nach der Auftrennung in TN-C-S wieder als TN-C angeschlossen hat, kann man nur vermuten (und befuerchten...)
 
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