Potentialausgleich im Heizungsraum

Diskutiere Potentialausgleich im Heizungsraum im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Einen schönen Gruß und Dank an alle EFKs, die mir durch jahrelanges mitlesen schon so viel Kenntnisse für die Hausinstsllatiom vermittelt haben...
N

Nfb

Beiträge
6
Einen schönen Gruß und Dank an alle EFKs, die mir durch jahrelanges mitlesen schon so viel Kenntnisse für die Hausinstsllatiom vermittelt haben, dass ich schon 2 "schutzleiterlosen" Familien zu mehr Schutz verhelfen konnte.
Jetzt melde ich mich anlässlich einer Heizungserneuerung selber mal mit einer Frage zum Potentialausgleich, der vom Heizungsbauer gefordert wird:
In meinem Heizungsraum gibt es zahlreiche Heizungs- und Wasserrohre aus Kupfer. Alle diese Rohre gehen aber über in Kunststoffrohre, die in die Wände führen, keine Leitung verlässt den Raum metallisch. M.E. kann hierdurch kein Potential eingebracht oder verschleppt werden.
Richtig?
Einzig die Kupfer-Gasleitung verbindet die Außenwelt über einen gebrückten Zähler mit der Heizung. Braucht die Gasleitung oder das Heizgerät, dessen Gehäuse ja mit dem Schutzleiter verbunden ist, PA?
Vielen Dank im voraus
Der Stromversorger kommt mit TN-C rein und im Haus ist TN-C-S, Bj 1993
 
Selbstverständlich ist die Gasinnenleitung in den Schutzpotenzialausgleich einzubeziehen.

Lutz
 
Danke für die schlechte Nachricht...
Der Begriff "einbeziehen" ist lustig -es gibt ja noch keinerlei PA weil alle Leitungen im Haus Kunststoff sind und 1993 die Gasleitung vergessen wurde oder noch nicht vorgeschrieben war. Ich frage mich nur zwischen welchen leitenden Rohren denn ausgeglichen werden soll, wenn nur die Gasleitung metallisch in den Heizraum reinkommt. Ansonsten sind sämtliche ankommenden und abgehenden Leitungen Kunstoff, wechseln nur innerhalb des Heizraumes für Abzweigungen und Absperrungen manchmal auf Kupfer und danach wieder auf Kunststoff.
Muss denn der PA auch noch geerdet werden? Es gibt leider nur am anderen Kellerende die HES von der die 3 notwendigen Leitungen zu den 3 Unterverteilungen bzw Vorsicherungen gehen.
 
Dann ist eben jene Gasleitung mit der HES zu verbinden!

Davon ab:
Warum gehen da drei Leitungen zu Unterverteilungen?
Das schadet nicht, aber:
Die HES ist mit dem PEN im HAK zu verbinden!
 
Danke für die noch schlechtere Nachricht (von HES zur Gasleitung muss ich ausgerechnet durch den einen schönen Wohnraum...).
Bezüglich der 3 Leitungen muss es genauer heissen: eine geht zum PEN im HAK mit integrierter Unterverteilung1, und die beiden anderen zu den Unterverteilungen 2+3, wo sie aber nicht auftauchen.
 
Danke bigdie für die Nachfrage.
Die Gasleitung kommt durch die Wand in den dreieckigen "Raum" unter der Treppe. Dort ist Gaszähler. Nach dem Gaszähler geht Kupferleitung durch die Wand in den Heizraum zur Heizung.

Die städtische Wasserleitung kommt in Kupfer ebenfalls zum Zähler unter der Treppe, nach dem Zähler noch 1m Kupfer für Abzweige, Filter und andere Geräte, danach wird jede Wasserleitung die den Treppenraum verlässt borher zu Kunststoff. Eine dieser Kunstoffwasserleitungen geht in den Heizraum, wird dort wird sie wieder zu Kupfer zum Abzweigen + absperren und Heisswassergerät. Danach wird aber jede Wasserleitung die den Heizraum verässt vorher wieder zu Kunststoff!
Im Heizraum kommen also alle Heizungs- und Wasser-Leitungen in Kunststoff rein, sind im Heizraum ein paar Meter Kupfer und gehen in Kunststoff raus. Nur die Gasleitung nicht
Alles Originalzustand des Erbauers 1993.
 
Ja, die Gasleitung ist mit der HES in den PA einzubeziehen.

Hinweis: einen HAK mit "integrierter Unterverteilung" gibt es nicht. HAK ist der HausAnschlussKasten in dem die Leitung des Versorgers ankommt und die Leitung zum Zähler abgesichert ist.
 
Na dann werden die 2 Meter aus der Erde kommende Gasleitung eben mit einer 10 Meter langen Leitung quer durch den Keller mit der Erdung verbunden, da es mangels anderer Potentiale keinen Potentialausgleich zum Einbinden gibt.
Vielen Dank für die Aufklärung
 
Zwischen der Leitung vom Versorger und deiner gibt es nicht ohne Grund ein Isolierstück. Die Hauseinführungsleitung kannst du weder als Erde nutzen noch darf man sie erden.
 
Vielen Dank.
Ich hatte ja nicht vor sie als Erdung zu benutzen. Habe mal nachgemessen dass die Gasleitung vom gelben Absperrhahn direkt an der Hausmauer bis zum Heizgerät durchgängig leitend ist und kein Trennstück vorhanden ist. Vielleicht ist es außer Haus oder die Gasleitung ist aus Kunststoff - ich konnte auch keine Verbindung zum Erdpotential messen.

Erden oder nichterden?

Nachdem ich jetzt gegensätzliche Meinungen habe könnte vielleicht jemand in VDE 0100- 410 Abschnitt 411.3.1.2 klären, ob fort festgelegt ist, dass metallene Versorgungsrohre kürzestmöglich hinter Gebäudeeintritt, aber frühestens nach der Trennstelle, miteinander und mit dem vom Fundamenter kommenden Erdeiter zum Schutzpotentialausgleich über die HES verbunden werden müssen?
Ich darf ja keine VDE lesen und mich selbst überzeugen.
Vielen Dank im voraus
 
Entweder die Zuleitung ist Kunststoff, dann ist es eh egal oder sie ist Stahlrohr. dann ist das gegen Erde isoliert und wird mit Gleichspannung beaufschlagt um zu verhindern, das bei einem Isolationsfehler das Metall an dieser Stelle beschädigt wird.
 
Hallo

Gasleitungen sollten zum äusseren leitungsnetz isoliert sein.
Pe-rohr oder isoliertrennstück.
Nur innen potentialausgleich, isolierstück nicht brücken, äussere leitung auch nicht vorsichtshalber an blitzschutz anschliessen.
 
Nachdem ich jetzt gegensätzliche Meinungen habe könnte vielleicht jemand in VDE 0100- 410 Abschnitt 411.3.1.2 klären, ob fort festgelegt ist, dass metallene Versorgungsrohre kürzestmöglich hinter Gebäudeeintritt, aber frühestens nach der Trennstelle, miteinander und mit dem vom Fundamenter kommenden Erdeiter zum Schutzpotentialausgleich über die HES verbunden werden müssen? .

Dann übernehme ich mal als Nicht-Starkstromer das Zitat der Normpassage:
DIN VDE 0100-410:2018-10 schrieb:
411.3.1.2 Schutzpotentialausgleich

In jedem Gebäude müssen die eingeführten Metallteile, die geeignet sind, eine gefährliche Potentialdifferenz zu verursachen, und die nicht Bestandteil der Elektroinstallation sind, mit der Haupterdungsschiene durch Schutzpotentialausgleichsleiter verbunden werden. Beispiele für solche Metallteile sind:
  • Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas-, Wasser-, Fernwärme-Systeme;
  • Fremde leitfähige Teile der Gebäudestruktur;
  • Berührbare Bewehrungen von Gebäudestrukturen aus Beton.
Wo solche leitfähigen Teile ihren Ausgangspunkt außerhalb des Gebäudes haben, müssen sie so nahe wie möglich an ihrer Eintrittsstelle innerhalb des Gebäudes miteinander verbunden werden.

ANMERKUNG: Nach DVGW G 459-1:1998-07 darf das Isolierstück der Gas-Hausanschlussleitung nicht überbrückt werden. Der Anschluss des Schutzpotentialausgleichsleiters hat in Fließrichtung erst hinter dem Isolierstück zu erfolgen.

Metallrohre, die in das Gebäude eindringen, und einen isolierenden Abschnitt an ihrem Anfang haben, müssen nicht mit dem Schutzpotentialausgleich verbunden werden.

ANMERKUNG: Abschnitt 542.4.1 aus DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06 führt weitere erforderliche Verbindungen zur Haupterdungsschiene auf.

Siehe auch den FACHARTIKEL in Elektronet/de 13-14/2007 vom Autor Werner Hörmann.

Ich darf ja keine VDE lesen und mich selbst überzeugen
Bei Installationen ist zwar NAV § 13 zu beachten, aber ein Leseverbot von VDE-Normen wäre mir neu. :p
 
Er meint wohl, da ihm die VDE-Norm nicht frei (im Sinne von kostenlos) zugänglich ist, wäre das ein "Geheimpapier" und von daher verboten. ;)
 
Nach einem Gerücht soll es auch EFK mit VNB-Eintrag geben, welche keinen Normenzugang haben. :D
 
Wie es der Zufall will, wurde die Liberalisierung des PA von Gas- und Wasserzuleitungen aus Kunststoff kürzlich beim ICE TC 100 wegen der neuen IEC 60782-11 für Antennensicherheit diskutiert und soll nach Ansicht des federführenden Covenors auch in die Beispielbilder der nächsten Normausgabe einfließen.

ACHTUNG: Bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem sind die Blitzschutznormen der Reihe IEC bzw. DIN EN 62305 (VDE 0185-305) und auch das nationale Regelwerk DVGW GW 306:2013-09 - Verbinden von Blitzschutzsystemen mit metallenen Gas- und Trinkwasser-Installationen - zu beachten.

Mit LPS ist nach beiden Regelwerken weiterhin ein vollständiger Blitzschutzpotentialausgleich gefordert und ohne halte ich mich selbst - obwohl es nicht Pflicht ist - an die Aussage von Hörmann in Elektronet/de:
Werner Hörmann schrieb:
Demnach gilt, dass leitfähige Metallrohre, die nur im Inneren verlegt sind und deren Zuführung von außen aus Kunststoff ist, nicht mehr einbezogen werden müssen.
Es empfiehlt sich jedoch die Einbeziehung solcher Rohre beizubehalten, um nutzlose Diskussionen zu vermeiden
 
Zuletzt bearbeitet:
"Es empfiehlt sich jedoch die Einbeziehung solcher Rohre beizubehalten, um nutzlose Diskussionen zu vermeiden"

So ein Satz gefällt mir besonders..... :p
 
So ein Satz gefällt mir besonders..... :p
Was bleibt einem ehemaligen federführenden DKE-Mitarbeiter als Fachautor denn übrig, wenn die internationale Harmonisierung ein anderes Ergebnis als das von ihm gewünschte hervorgebracht hat?
 
Jeder Elektrofachkraft sollte die Aufgabe des Schutzpotentialausgleiches klar sein. Und wenn ich da aus oder in den Raum kein fremdes Potential einbringe ist der auch nicht erforderlich. Die Verwendung der ins Haus führenden Wasser und Gasleitung als Erder ist eh verboten.
 
Thema: Potentialausgleich im Heizungsraum
Zurück
Oben