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woo
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Hallo,
in einem kernsanierten EFH mit 3 Etagen ist die einzige Treppe eine durchgehende Stahltreppe mit Stahlgeländer, mit Wänden und Geschossdecken verschraubt. Ist es vorgeschrieben, dass diese mit dem PA verbunden wird? Das Gebäude hat keinen Blitzschutz, Netzform ist TN-C-S. Ich frage mich, ob diese Treppe ein "Teil der Gebäudekonstruktion" darstellt.
Hintergrund ist, dass ich als ich auf einem mit der Bodenplatte verschraubten Metallteil stand und die Treppe berührt habe einen Schlag bekam. Es stellte sich heraus, das die Phase einer NYM-J übers Ständerwerk einer Trockenbauwand, darüber mit der Estricharmierung und darüber mit der Treppe in Kontakt war.
Meinem Gefühl nach müsste doch so etwas technisch ausgeschlossen sein, ich frage mich nur wo gepfuscht wurde (abgesehen davon dass die NYM-J nicht über die scharfe Kante eines Blechs geführt werden sollte).
in einem kernsanierten EFH mit 3 Etagen ist die einzige Treppe eine durchgehende Stahltreppe mit Stahlgeländer, mit Wänden und Geschossdecken verschraubt. Ist es vorgeschrieben, dass diese mit dem PA verbunden wird? Das Gebäude hat keinen Blitzschutz, Netzform ist TN-C-S. Ich frage mich, ob diese Treppe ein "Teil der Gebäudekonstruktion" darstellt.
Hintergrund ist, dass ich als ich auf einem mit der Bodenplatte verschraubten Metallteil stand und die Treppe berührt habe einen Schlag bekam. Es stellte sich heraus, das die Phase einer NYM-J übers Ständerwerk einer Trockenbauwand, darüber mit der Estricharmierung und darüber mit der Treppe in Kontakt war.
Meinem Gefühl nach müsste doch so etwas technisch ausgeschlossen sein, ich frage mich nur wo gepfuscht wurde (abgesehen davon dass die NYM-J nicht über die scharfe Kante eines Blechs geführt werden sollte).