PV Strom vom Nachbar über meinen Zähler einspeisen?

Diskutiere PV Strom vom Nachbar über meinen Zähler einspeisen? im Forum Photovoltaik- / Windkraft-Forum im Bereich DIVERSES - Hallo, mein Nachbar besitzt ein großes sonnenbeschienenes Scheunendach, und hat noch Platz frei für PV. Leider ist er am Einspeiselimit mit...
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sven-gerry

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Hallo,
mein Nachbar besitzt ein großes sonnenbeschienenes Scheunendach, und hat noch Platz frei für PV.
Leider ist er am Einspeiselimit mit seiner PV beim Netzbetreiber.
Ich würde jetzt eine PV mit Wechselrichter auf seinem Dach errichten mit Pachtvertrag fürs Dach.
Der Strom muß dann via privatem Erdkabel ( Rohr ist bereits vorhanden) auf mein Grundstück.
Ich will vor allen direkt selbst verbrauchen. Die Anlage wird aber ans Hausnetzt angeschlossen. Eventueller Überschuß geht dann ins Netzt, auf eine Einspeisevergütung würde ich verzichten.

Die Frage: Wo findet man rechtsverbindlich etwas zu den Anschlußbedingungen des Netzbetreiber ob so ein Konstrukt zulässig ist?

Die PV Anlage ist eben nicht auf den selben Grundstück wie der Hausanschluß (Zähler). Mein Elektofachbetrieb ist überfordet. Der Netzbetreiber gibt keine Auskunft.
Grüße
 
Ich sehe da keine Probleme. Du betreibst eine eigene PV-Anlage. Diese ist auf dem gepachtetem Dach des Nachbarn. Und stellen wir uns mal dumm. Wo steht geschrieben das die PV-Anlage auf deinem Grund sich befinden muss? Ansonsten gelten alle Regeln für eine eigene PV-Anlage. Die Einspeisung erfolgt in dein Hausnetz nach dem Zähler und nicht vor dem Zähler , den da speist du direkt ins Netz!
 
Entscheidend ist der Einspeisepunkt und der befindet sich ja an deinem Anschluss. Den Rest must du mit dem Nachbarn ausmachen. Die Sache wird lediglich problematisch, wenn das Kabel über öffentlichen Grund laufen sollte.
 
Aber ich!

Eine private grundstücksübergreifende Stromversorgung ist in Deutschland nicht erlaubt.
Ganz egal wo der Strom dafür herkommt.
Etwas anderes liegt vor, wenn ein Netzbetreiber aus einer Quelle mehrere Grundstücke versorgt.
Da geht es doch eher darum, dass privat niemand Stromanbieter spielen darf ?
 
Da geht es doch eher darum, dass privat niemand Stromanbieter spielen darf ?
Nein, in den rechtlichen Bestimmungen geht es darum, daß zwischen Grundstücken verschiedene Erdpotentiale auftreten und zu hohen Ausgleichsströmen führen können.
Deshalb wird das privat nicht geduldet.
 
Nein, in den rechtlichen Bestimmungen geht es darum, daß zwischen Grundstücken verschiedene Erdpotentiale auftreten und zu hohen Ausgleichsströmen führen können.
Deshalb wird das privat nicht geduldet.
Und wenn man das Grundstück des Nachbarn käuflich erwirbt, sind diese Ströme Geschichte?

Oder das eigene Grundstück 5000m^2 umfasst und sich die PV am Ende befindet ?
 
Und wenn man das Grundstück des Nachbarn käuflich erwirbt, sind diese Ströme Geschichte?
Wenn es ein zusammenhängendes Grundstück ist, wird es auch aus einer Quelle versorgt, entsprechend sind die TAB auch beachtet worden.

Aber bitte, ich habe diese Bestimmungen nicht erstellt, ich berichte nur darüber.
 
Wenn es ein zusammenhängendes Grundstück ist, wird es auch aus einer Quelle versorgt, entsprechend sind die TAB auch beachtet worden.

Aber bitte, ich habe diese Bestimmungen nicht erstellt, ich berichte nur darüber.
Eben!

In der TAB geht es um Verbraucher. Da macht das auch Sinn.

Die PV wäre aber nur auf dem Gelände installiert und hätte KEINEN elektrischen Anschluss zum Nachbarn.
 
Du darfst das gerne mit deinem Frisör weiter diskutieren, hier habe ich nur davon berichtet, daß es diese Bestimmungen gibt.

Dem Fragesteller ist ans Herz zu legen, sich über die rechtlichen Bestimmungen schlau zu machen.

Damit bin ich wieder raus.
 
Du darfst das gerne mit deinem Frisör weiter diskutieren, hier habe ich nur davon berichtet, daß es diese Bestimmungen gibt.

Dem Fragesteller ist ans Herz zu legen, sich über die rechtlichen Bestimmungen schlau zu machen.

Damit bin ich wieder raus.
Nette Äußerung.

Ich glaube, dass du nicht verstanden hast, was der Unterschied ist.

Die PV hat absolut keine elektrische Verbindung zum Nachbarn.
 
Aber ich!

Eine private grundstücksübergreifende Stromversorgung ist in Deutschland nicht erlaubt.
Ganz egal wo der Strom dafür herkommt.
Etwas anderes liegt vor, wenn ein Netzbetreiber aus einer Quelle mehrere Grundstücke versorgt.

Hi,
also wo steht denn das Verbot nun geschrieben also in welcher TAB oder Baurecht?
Behaupten kann man da viel... ich brauche es eben auf "Papier". Wenn die PV Anlage montiert ist ist es zu spät wenn der Netzbetreiber nein sagt!
Nein, in den rechtlichen Bestimmungen geht es darum, daß zwischen Grundstücken verschiedene Erdpotentiale auftreten und zu hohen Ausgleichsströmen führen können.
Deshalb wird das privat nicht geduldet.
Ha ha, und wie soll das gehen mit den Ausgleichsströmen, bei mir steht die Trafostation auf dem Gundstück mit einem Banderder drum herum. Das Haus hat einen Banderder in 1m Abstand zum Haus. Die Erder sind über das Kabel des Netzbetreibers verbunden (PEN). Also wo habe ich hohe Ausgleichsströme?

Die Scheune hat eine Blitzschutzanlage mit Erdung und die PV Anlagen sind da vorschriftsmäßig angeschlossen.
Und wenn man das Grundstück des Nachbarn käuflich erwirbt, sind diese Ströme Geschichte?

Oder das eigene Grundstück 5000m^2 umfasst und sich die PV am Ende befindet ?
Muß ich nicht kaufen, alle 6 Grundstücke nebeneinander gehören gemeinsam unserer Erbengemeinschaft insgesammt 200.000qm. Es gibt 6 Netzanschlüsse 4 für Wohnhäuser und 2 für gewerbliche Nutzung, sowie einen Direktanschluß am Trafo für das BHKW der Biogasanlage. Eine Erdung und der Anschluß von der Biogasanlage geht unter der öffentlichen Straße durch zum Trafo. Ist alles von Netzbetreiber bisher abgesegnet.
Das nur am Rande zur Einordnung, bitte nicht diskutieren.

Nochmal meine Bitte nach einen Bezug auf eine TAB. Das Scheunendach kann sowohl privat als auch gewerblich verpachtet werden falls das einen Unterschied machen sollte (@Strombuli privat verboten- gewerblich erlaubt?)
Danke
 
Als erster Schritt waere ein Netzanschlussbegehren an den VNB zu richten, der kann dann einen Verknuepfungspunkt benennen. Ob das in der geschilderten Konstellation (Nachbar am Einspeiselimit???) dein HAK sein wird?
 
Ha ha, und wie soll das gehen mit den Ausgleichsströmen, bei mir steht die Trafostation auf dem Gundstück mit einem Banderder drum herum.
Du hast etwas ganz und gar nicht verstanden.

Bestimmungen sind nicht für dich maßgeschneidert, sondern für die Allgemeinheit gemacht.

Wenn bei dir von den Allgemeinen Bestimmungen abgewichen werden kann, dann bestimmt das der Versorger, nicht du und die Prüfung dessen, musst du beantragen um dann auf eine Genehmigung zu hoffen/warten.

Ich möchte nochmal betonen, daß nicht ich die Bestimmungen gemacht habe und auch nicht alles für gut befinde was so in Richtlinien geschrieben steht.
Es gibt sie aber und daran sollte man sich halten.

also wo steht denn das Verbot nun geschrieben also in welcher TAB oder Baurecht?
Behaupten kann man da viel... ich brauche es eben auf "Papier".
Da musst du dich schon selbst drum kümmern, mir gefällt der Ton in diesem Thread nicht, weshalb ich gleich wieder weg bin.
 
Mal dumm gefragt. Wenn ich einen Generator besitze und mit diesem mein Haus versorge ist das doch erlaubt!
Was passiert jetzt wenn ich den Generator auf das Nachbargrundstück stelle . Darf ich den Generator da nicht mehr benutzen um mein Haus zu versorgen?
Das gilt auch für die PV-Anlage. Diese versorgt mein Haus und nicht das des Nachbarn. Elektrisch hat die PV-Anlage keine Verbindung zum Nachbarn.
Somit ist die Argumentation von @Strombuli völlig hirnrissig.
 
Das sind an sich baurechtliche Fragen die an sich nicht technischer Natur sind.
Es wäre schon sinnvoll sich da mal durch einen Fachmann für Baurecht zu erkundigen.
Interaktionen zwischen technischen Anlagen auf verschiedenen Grundstücken ist nicht so trivial.

Wir mußten auch Grundstücke zusammen legen lassen beim Amt, da es nicht zulässig war Gebäude auf die Grenzen oder Grenznah zu bauen.
Auch Brandschotte/Wände sind dazwischen notwendig.
 
Das gilt auch für die PV-Anlage. Diese versorgt mein Haus und nicht das des Nachbarn. Elektrisch hat die PV-Anlage keine Verbindung zum Nachbarn.

Soweit technisch richtig, man sollte allerdings auf das EEG (in seiner derzeitigen Form) mit achten.
(Vorsicht, der Artikel ist aus 2020, da ist schon wieder 3x das EEG novelliert wurden...)
Fällt bei der Eigenversorgung die volle EEG-Umlage an, wenn die PV-Anlage auf einem Nachbargrundstück betrieben wird?
 
Thema: PV Strom vom Nachbar über meinen Zähler einspeisen?
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