S
sven-gerry
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Hallo,
mein Nachbar besitzt ein großes sonnenbeschienenes Scheunendach, und hat noch Platz frei für PV.
Leider ist er am Einspeiselimit mit seiner PV beim Netzbetreiber.
Ich würde jetzt eine PV mit Wechselrichter auf seinem Dach errichten mit Pachtvertrag fürs Dach.
Der Strom muß dann via privatem Erdkabel ( Rohr ist bereits vorhanden) auf mein Grundstück.
Ich will vor allen direkt selbst verbrauchen. Die Anlage wird aber ans Hausnetzt angeschlossen. Eventueller Überschuß geht dann ins Netzt, auf eine Einspeisevergütung würde ich verzichten.
Die Frage: Wo findet man rechtsverbindlich etwas zu den Anschlußbedingungen des Netzbetreiber ob so ein Konstrukt zulässig ist?
Die PV Anlage ist eben nicht auf den selben Grundstück wie der Hausanschluß (Zähler). Mein Elektofachbetrieb ist überfordet. Der Netzbetreiber gibt keine Auskunft.
Grüße
mein Nachbar besitzt ein großes sonnenbeschienenes Scheunendach, und hat noch Platz frei für PV.
Leider ist er am Einspeiselimit mit seiner PV beim Netzbetreiber.
Ich würde jetzt eine PV mit Wechselrichter auf seinem Dach errichten mit Pachtvertrag fürs Dach.
Der Strom muß dann via privatem Erdkabel ( Rohr ist bereits vorhanden) auf mein Grundstück.
Ich will vor allen direkt selbst verbrauchen. Die Anlage wird aber ans Hausnetzt angeschlossen. Eventueller Überschuß geht dann ins Netzt, auf eine Einspeisevergütung würde ich verzichten.
Die Frage: Wo findet man rechtsverbindlich etwas zu den Anschlußbedingungen des Netzbetreiber ob so ein Konstrukt zulässig ist?
Die PV Anlage ist eben nicht auf den selben Grundstück wie der Hausanschluß (Zähler). Mein Elektofachbetrieb ist überfordet. Der Netzbetreiber gibt keine Auskunft.
Grüße