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TechnikerBW
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Die Frage des TE bezog sich auf den VNB und nicht, ob irgend ein Bauamt was dagegen hat.Das sind an sich baurechtliche Fragen die an sich nicht technischer Natur sind.
Es wäre schon sinnvoll sich da mal durch einen Fachmann für Baurecht zu erkundigen.
Interaktionen zwischen technischen Anlagen auf verschiedenen Grundstücken ist nicht so trivial.
Wir mußten auch Grundstücke zusammen legen lassen beim Amt, da es nicht zulässig war Gebäude auf die Grenzen oder Grenznah zu bauen.
Auch Brandschotte/Wände sind dazwischen notwendig.
Technisch konnte das bisher niemand beantworten.