Falls der Kontakt des L aus irgendwelchen Gründen kleben / verschweißen würde, oder der "PEN-Kontakt" nicht sicher schließen würde, entsteht Lebensgefahr.
Alles was dreiadrig verlegt ist soll man unbedingt an den RCD hängen.
Falls die Zuleitungen zur Beleuchtung nur zweiadrig sind, ist das Vorschalten eines RCD auch richtig. Aber es dürfen dann nur schutzisolierte Beleuchtungen montiert werden.
Mal ein Gedankenspiel ab der Norm... Ich denke es geht ja um Personenschutz in erster Linie... Was macht ein "FI" ? : Er vergleicht, was geht rein, was geht raus.... Ist die Summe die gleiche, dann ist alles Ok! Falls nun ein FI vor dem PEN in einer UV geschaltet würde, wie wären dann die reelen Sicherheitsverhältnisse im Fehlerfall...
1. Fehlerfall: Körperschluss am Gerät -> Sicherung fliegt, FI hält -> Alles Gut (Naja Nullung halt)
2. Fehlerfall: Iso-Fehler am Gerät (SK1) -> Sicherung hält, Mensch fasst hin, FI könnte Auslösen! Barfussig im Bad auf jeden Fall.
3. Fehlerfall: Fön fällt in die Badewanne: Bei klassischer Nullung-> Game Over! Mit FI-> Fi fällt, da Strom über Wasser in Erde oder sonstwohin geht. (Klar nicht 100% sicher, aber sofern kein destiliertes Wasser drinn ist...) Aber besser als Nix.
4. Fehlerfall: FI bleibt L kleben. (Habe ich in mehr als 30 Jahren bei tausenden installierten Abb Hager, noch nie erlebt)
-> Hab keine Nullung mehr, Spannung steht am Gehäuse, Licht ist aber aus und man zum Schaltkasten, und wieder einschalten.
Besteht der Fehler noch, dann fliegt der FI wieder, L bleibt hängen und es wird wieder dunkel... usw usw..
Spätesten dann sollte der Elektriker gerufen sein, der den Fehler (der ja nach wie vor am Fi bestehen kann) je nach Tagesform findet, oder auch nicht.
Letzendlich wäre auch im "Klebefall eine gewisse Sicherheit da denke ich.
In einer Norm kann man das nicht pressen, aber er sind ja nur Gedanken.
Würde mich freuen wenn jemand dazu noch eine Idee hat, den es ist wirklich ein großes Thema.