Richtfunkantenne, Potentialausgleich, Versicherung?

Diskutiere Richtfunkantenne, Potentialausgleich, Versicherung? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, 2 Dinge: ich bin keine Elektrotechnikerin, sondern Administratorin und Softwareentwicklerin, bin somit also absoluter Laie, was...
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schokoholic

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Hallo,

2 Dinge: ich bin keine Elektrotechnikerin, sondern Administratorin und Softwareentwicklerin, bin somit also absoluter Laie, was E-Technik angeht. Bitte habt Nachsicht... ;)

Wir (Privatfirma) haben eine Richtfunkanlage (Motorola Canopy) *aufs* Dach bekommen. Dazu haben wir einen Funktechniker beauftragt, der die Antennen installierte und eine Elektroinstallationsfirma, die sich um den Blitzschutz kümmern sollte. In den beiden nachfolgenden Fällen sind die Antennenmasten ca. 0,5-1m hoch und insgesamt ca. 6 m über dem Boden.

Bei einem der Gebäude (nennen wir es #2) ist die Antenne der höchste Punkt. Außenrum stehen noch andere Gebäude, denn wir befinden uns in einem relativ dicht bebauten Industriegebiet.
Beim anderen Gebäude (#1) ragt die Antenne ebenfalls deutlich über den Dachvorsprung heraus. Neben dem Gebäude befindet sich noch ein anderes Gebäude, welches auch 2 Funkmasten herumstehen hat.

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Der beauftragte Elektroinstallateur hat nun eine Potentialausgleichsleitung gelegt. Ich habe *keine* Ahnung über die Daten, die diese Potentialausgleichleitung hat/haben soll etc., denn dies wurde uns (oder zumindest mir?) nicht mitgeteilt.

Nun fangen die Probleme auch an: der Funktechniker behauptet, dass die Installation des Potentialausgleichs nicht genüge um das Kapitel "Blitzschutz" erfolgreich abgeschlossen zu haben, sondern stellte fest, dass noch eine Antennenerdung erfolgen müsse. Der E-Techniker stellt sich quer, und meint "nee, alles vollkommen erfolgreich ausgeführt, nach DIN VDE 0855-300:08/2008, welche einen reinen Potentialausgleich, der IM Gebäude installiert ist, als ausreichend vorsieht." Diese Aussage des E-Technikers haben wir auch schriftlich.
Meine persönliche Erfahrung (ich beschäftige mich ein wenig mit Amateurfunk) und meine Recherchen scheinen dem Funktechniker und nicht dem E-Techniker Recht zu geben...

Nun stellt sich mir die Frage: wer hat denn nun Recht? Haben wir denn nun Blitzschutz, der von Versicherungen als "ausreichend" für dieses Richtfunksystem angesehen wird? *MUSS* eine Dokumentation des "Blitzschutzsystems" erfolgen? Muss es sich um ein genehmigtes "Blitzschutzsystem" handeln? Muss ein Gutachter her? Muss eine Erdung her? Welche Alternativen gibt es? Wer haftet im Schadensfall? (Wir sind Mieter der Gebäude, und mit den Vermietern waren diese Baumaßnahmen abgesprochen. Blitzschutzmaßnahmen waren vorher an keinem der Gebäude vorhanden.)

Last but not least: es wird gerade ein Haus vor unserer Nase (#2) gebaut, welches den Vermutungen zu Folge wahrscheinlich in der Sichtlinie steht, und wohl auch höher als unsere derzeitige Antennenmasten wird -> wahrscheinlich müssen wir entweder die Masten versetzen, oder - was wahrscheinlicher ist - höher gehen... Müssen wir uns dann nochmal separat Gedanken um die Blitzschutzvorschriften machen? Ich meine: rein logisch betrachtet bedeutet "höhere Antenne = höheres Blitzschutzrisiko"...

Fragen über Fragen. Ich hoffe zumindest hier einige unabhängige, und aufschlussreiche Antworten zu lesen. Vielen Dank dafür schon im Voraus.

Viele Grüße,
Schokoholic
 
schokoholic schrieb:
Wir (Privatfirma) haben eine Richtfunkanlage (Motorola Canopy) *aufs* Dach bekommen. Dazu haben wir einen Funktechniker beauftragt, der die Antennen installierte und eine Elektroinstallationsfirma, die sich um den Blitzschutz kümmern sollte.

Letzteres hätte ich nicht getan sondern direkt einen Blitzschutzfachmann.

schokoholic schrieb:
Nun fangen die Probleme auch an: der Funktechniker behauptet, dass die Installation des Potentialausgleichs nicht genüge um das Kapitel "Blitzschutz" erfolgreich abgeschlossen zu haben, sondern stellte fest, dass noch eine Antennenerdung erfolgen müsse.

Jo und zwar mit 16 mm² bei Kupfer.

schokoholic schrieb:
Der E-Techniker stellt sich quer, und meint "nee, alles vollkommen erfolgreich ausgeführt, nach DIN VDE 0855-300:08/2008, welche einen reinen Potentialausgleich, der IM Gebäude installiert ist, als ausreichend vorsieht." Diese Aussage des E-Technikers haben wir auch schriftlich.

Da ist der gute Mann schlecht infomiert.

schokoholic schrieb:
Nun stellt sich mir die Frage: wer hat denn nun Recht? Haben wir denn nun Blitzschutz, der von Versicherungen als "ausreichend" für dieses Richtfunksystem angesehen wird?

Nein, ihr hättet eine Antennenerdung (PA) haben müssen. Das hat aber weniger mit Blitzschutz zu tun.

schokoholic schrieb:
Fragen über Fragen. Ich hoffe zumindest hier einige unabhängige, und aufschlussreiche Antworten zu lesen.

www.dehn.de sollte weiterhelfen.

Lutz
 
Es kommt zunächst darauf an was beauftragt war. Bitte in den Auftrag schauen.
Hat das Gebäude schon einen Blitzschutz?

Hat die Elektrofirma eine Analyse des Blitzschutzes nach VDE0185-305 bzw. DIN EN 62305 erstellt.

Wenn es noch keinen Blitzschutz müssen zunächst die Erder durch ausbaggern geschaffen werden. Danach werden die Ableitungen und Fangstangen erstellt.
Als nächstes kommt der innere Blitzschutz dran. Überspannungsableiter mit entsprechender Zulassung um Transiete Spannungen und Oberwellen nicht in das Netz einzukoppeln.

Wurde dies wirklich so beauftragt? Das machen von 100 Elektrofirmen nur 2 bis 3, denn man benötigt eine spezielle Zulassung. Die Blitzschutzanlage wird jedes Jahr durch einen Sachverständigen kontrolliert.

Die Erdung von Antennenanlagen ist eine ganz andere Sache. Der HPA muss an den Erder angeschlossen sein wenn eine Antennenanlage vorliegt.
 
elo22 schrieb:
Letzteres hätte ich nicht getan sondern direkt einen Blitzschutzfachmann.
Nun, *ich* habe niemanden beauftragt...

elo22 schrieb:
schokoholic schrieb:
Nun fangen die Probleme auch an: der Funktechniker behauptet, dass die Installation des Potentialausgleichs nicht genüge um das Kapitel "Blitzschutz" erfolgreich abgeschlossen zu haben, sondern stellte fest, dass noch eine Antennenerdung erfolgen müsse.
Jo und zwar mit 16 mm² bei Kupfer.
Ok. Die Aussagen der Funktechnikfirma zum Gebäude #1 waren: "Ableiter auf dem kürzesten Weg gegen Erdungslage führen, Trennungsabstände über die gesamte Strecke des Ableiters einhalten. ... Antenne steht über Dach hinaus, somit Erdnungslage erforderlich."
Zum Gebäude #2 meinte die Firma: "Mast ist so oft wie möglich mit dem Blechdach zu verbinden (Stromaufteilung) und ein Ableiter nach unten auf dem Fundamenterder zu erstellen, außerdem ist der Ableiter auf 0m mit dem HPA zu verbinden".


elo22 schrieb:
schokoholic schrieb:
Der E-Techniker stellt sich quer, und meint "nee, alles vollkommen erfolgreich ausgeführt, nach DIN VDE 0855-300:08/2008, welche einen reinen Potentialausgleich, der IM Gebäude installiert ist, als ausreichend vorsieht." Diese Aussage des E-Technikers haben wir auch schriftlich.
Da ist der gute Mann schlecht infomiert.
Mist, das habe ich befürchtet. Danke...

schokoholic schrieb:
Nun stellt sich mir die Frage: wer hat denn nun Recht? Haben wir denn nun Blitzschutz, der von Versicherungen als "ausreichend" für dieses Richtfunksystem angesehen wird?

Nein, ihr hättet eine Antennenerdung (PA) haben müssen. Das hat aber weniger mit Blitzschutz zu tun.
Also Antennenerdung (mit Mast, etc.) ist kein Blitzschutzssystem, welches dann nochmal ein komplett anderes Kaliber wäre, und mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre, als eine korrekte Antennenerdung, richtig?

elo22 schrieb:
Danke.

elektroblitzer schrieb:
Es kommt zunächst darauf an was beauftragt war. Bitte in den Auftrag schauen.
Hat das Gebäude schon einen Blitzschutz?
Für die Beauftragung war/bin ich nicht zuständig - weswegen ich nicht wirklich Ahnung bzgl. der Aufträge/Verträge habe. Ich weiß nur, dass wir uns mit Funktechniker + Elektrotechniker + Dachdecker getroffen haben, und nach Absprache der "Blitzschutz" installiert werden sollte.

Vorher (und auch jetzt) gibt es keinen Blitzschutz, lediglich eben diese Potentialausgleichsleitung.

elektroblitzer schrieb:
Hat die Elektrofirma eine Analyse des Blitzschutzes nach VDE0185-305 bzw. DIN EN 62305 erstellt.
Ich *denke*: nein. Wir haben wie gesagt keine Dokumentation, oder Ähnliches erhalten, was ich vermute, dass bei einer Analyse der Fall gewesen wäre...?

Wie sieht's denn versicherungstechnisch aus? - Das, was der Elektroinstallateur da gemacht hat, scheint ja ziemlich - äh - """unausgereift""" zu sein, um das ganze mal vorsichtig und diplomatisch zu formulieren...

Viele Grüße,
Schokoholic
 
Was der Elekroinstallateur gemacht hat ist ok. Es ist ein Potentialausgleich.

Blitzschutz ist sehr kompliziert.
Da ich das Bundesland nicht weis ist es schwierig Stellung zu nehmen. Unterliegt das Gebäude der Versammlungs oder Beherrbergungsverodnung? Dann ist Blitzschutz beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist aber im Einzelfall zu regeln.

Es muss zunächst geklärt werden was beauftragt wurde. Die Elektrofirma kann nur das ausführen was beauftragt wurde und auch nur hierfür haften. Dies gilt unabhängig von der Planung. Wenn der Techniker etwas anderes möchte, muss er nach VOB oder auch nach BGB je nachdem was vereinbart wurde, einen Auftrag an die Elektrofirma geben.

Ich weise darauf hin das hier keine Rechtsberatung möglich ist und durchgeführt wird. Ein Rechtsanwalt des Vertrauens ist zu befragen.
 
Hallo,

elektroblitzer schrieb:
Was der Elekroinstallateur gemacht hat ist ok. Es ist ein Potentialausgleich.

Blitzschutz ist sehr kompliziert.
Da ich das Bundesland nicht weis ist es schwierig Stellung zu nehmen. Unterliegt das Gebäude der Versammlungs oder Beherrbergungsverodnung? Dann ist Blitzschutz beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist aber im Einfall zu regeln.
Das Bundesland ist Bayern. Nein, Versammlungs- oder Beherrbergungsverordnung sollte nicht auf uns zutreffen - ganz gewöhnliche Arbeitsstätte halt.

Es muss zunächst geklärt werden was beauftragt wurde. Die Elektrofirma kann nur das ausführen was beauftragt wurde und auch nur hierfür haften. Dies gilt unabhängig von der Planung. Wenn der Techniker etwas anderes möchte, muss er nach VOB oder auch nach BGB je nachdem was vereinbart wurde, einen Auftrag an die Elektrofirma geben.
Hmm. Ok. Der Techniker war nur beratend tätig (und sein Chef sagte dann eben: "reicht nicht"), mein Kollege (und somit "unsere" Firma) hat dann den Auftrag an den Elektriker vergeben. Ich werd' mal am Montag versuchen irgendwie an das Ganze ranzukommen.

Viele Grüße,
Schokoholic
 
Prinzipiell soll ein Blitzschutz den Blitz fangen und außerhalb des Gebäudes ins Erdreich leiten. Man baut sich sozusagen eine Art Hülle aus Fangstangen und Ableitern die sich außerhalb des Gebäudes befinden.

Die Antenne wird dabei in keinem Fall in den Blitzschutz mit eingebunden sondern wird von entsprechenden Fangstangen geschützt.

Der PA der von der Antenne ins Haus geht ist auf keinen Fall für den Blitzschutz geeignet, da dieser den Blitz über diese Leitung in das Haus hereinbringt.
Der PA wird sehr heiß und verursacht dadurch Brände und Schäden an parallelen Leitungen, außerdem induziert sich der Blitz auf alle der PA Leitung nahe genug gelegenen Leitungen und Metallteile und wandert somit durch das ganze Haus.

Das Anklemmen der Antenne an den PA ist richtig, aber hat mit Blitzschutz nichts zu tun.
 
Hallo,
bin auch nur EDV-Mensch, finde aber folgenden Beitrag fürs Prinzipielle ganz hilfreich:
http://www.voltimum.de/cm.jsp?cat=40&su ... genumber=8
Gruß
Akki

Manchmal sieht man vor lauter Wald die Bäume nicht. Haben selbst vor einigen Jahren eine Richtfunkstrecke gebaut. Da war die Antenne + Wireless-Bridge außerhalb des Gebäudes, allerdings 'im Schatten' von Fangeinrichtungen und Gebäudewand.
Da es mir dann aber trotz allem zu riskant erschien, auch kleinere Störspannungspulse über die Netzwerkverkabelung bis in den letzen Netzwerkschrank zu bekommen (was ja zum Komplettausfall führen kann), haben wir eine kleine Glasfaserstrecke dazwischen gebaut, die die Datensignale ins Gebäude brachte. Der ordungsgemäße PA / Erdung federt das wohl nicht ab.

Hier die Kiste:

http://www.postimage.org/aV1zzNqA.jpg

vom Prinzip also so:

http://www.postimage.org/aV1zzXp9.jpg

wenn da noch Überspannungsableiter von den 5-Volt-Leitungen nach PA gewesen wären, wäre es wahrscheinlich voll ok gewesen.

Nun mag der ganze Empfänger abrauchen, der Rest vom Netzwerk ist aber nicht betroffen (dort wären ca. 10 Server und 100 Arbeitsstationen betroffen)
 
An der Kiste wurde noch einiges gebastelt, das war das Abschlußprojekt meines Azubi. Ich hab nur dieses Bild 'aus der Zukunft'.
Der Lichtwellenleiter verläuft bis ins nächste Kistchen innerhalb des Gebäudes waagrecht (2m). Ich weiss nicht, was da eine Zugentlastung bringen soll.
Gruß
Akki
 
Hallo,

danke für die Antworten soweit. Mir wurde von meinen Kollegen mitgeteilt, dass ich keine weitere Arbeitszeit damit verschwenden soll, mir um den Blitzschutz (oder Nicht-Blitzschutz) Gedanken zu machen...

Was wir jetzt letzten Endes tatsächlich beauftragt hatten und was v.a. wirklich ausgeführt wurde, vermag ich nicht zu sagen. Am Gebäude #1 habe ich zumindest einen Fundamenterder gesehen, mit dem das Kabel, das von der Antenne kommt, "angeschlossen" zu sein scheint. Bei der Antenne scheint die Antenne mit dem Blitzschutzmodul des Funksystems, welches am Mast befestigt ist, verbunden zu sein, und dort scheint dann ebenfalls der Mast mit verbunden zu sein - ja, was eigentlich? - die Potentialausgleichsleitung??? Dieses Kabel (16 mm²) führt dann *ins* Haus, wird dort im Haus/im Speicher einmal quer durch den Speicher verlegt, und geht dann runter zum Erder...
Am Gebäude #2 ist das Ganze noch unübersichtlicher, es zieht zumindest so aus, als ginge dort ein Kabel im Antennenmasten ins Haus. Laut meinem Kollegen wird das wohl "an den Erder, der sich im Elektroraum befindet" angeschlossen. Ob es sich hierbei um einen Erder oder - was ich eher vermute - um eine Potentialausgleichsschiene handelt, vermag ich abermals nicht zu sagen, da ich diesen Erder/Potentialausgleichsschiene/Wasauchimmer nicht zu Gesicht bekommen habe...

Nach VDE 0855-300 ist *das* aber eigentlich nicht, oder?

Blitzschutzssystem haben wir keines, also keine Fangleitungen, o.ä. - soll auch nicht gebaut werden, wir "brauchen nur das Nötigste". Stumpf ist Trumpf, billig usw.

Aber gut, ich soll ja das nachdenken einstellen... Nach uns die Sintflut, und so. *Kopfschüttel*

Viele Grüße,
Schokoholic
 
Nachdenken kostet zunächst Geld und spart später Ausfälle ein.

Ich gehe bei der Einstellung davon aus das die Elektrofirma vielleicht ein Angebot eingereicht hat dieses aber abgelehnt wurde und nur das möglichste gemacht wird.
 
elektroblitzer schrieb:
Nachdenken kostet zunächst Geld und spart später Ausfälle ein.
"Wir werden eh nicht vom Blitz getroffen"... *hust*</zynismus>

Ich gehe bei der Einstellung davon aus das die Elektrofirma vielleicht ein Angebot eingereicht hat dieses aber abgelehnt wurde und nur das möglichste gemacht wird.
Hmm, glaub ich nichtmal... Nicht bei der Firma.
 
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Thema: Richtfunkantenne, Potentialausgleich, Versicherung?
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