Rollosteuerung 4x0,75mm2 mit 16 A . Zu hohe Absicherung.

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Degardo

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Hallo. Unsere Firma ist als Verstärkung für die ursprünglich ausführende Elektrofirma auf ner Neubau-Baustelle. Wir Übernehmen quasi in einem der 4 Häuser den Einbau und die Verdrahtung der Wohnungs UVs. Was mir komisch vorkommt ist folgendes. Die Licht und Rolloschaltungen laufen alle per Eltako FSR 14 Schaltaktoren in der Verteilung. Allerdings wurden die Rolloleitungen alle in 4x0,75 mm2 gezogen. Für jeden Raum nur 1 Ls B16 geplant . Mir wiederstrebt es ein 4x0,75mm2 mit einem B16 LS vorzuziehen auch wenn die Rollos wahrscheinlich 100-200 Watt habe. werden. Was ist eure Meinung dazu. Und ja.mir ist schon klar das , wenn herkömmliche Rolloschalter neben dem Fenster sitzen würden, die auch oft ab dem Schalter in 4x 0,75 oder 4x1.0mm2 liegen.
 
Die Rolloleitungen werden doch vom Schaltaktor aus versorgt? Die Absicherung B16 duerfte dann fuer die Zuleitung zum Schaltaktor vorgesehen sein.
 
Was hindert dich, dort z.B. 6A LS-Schalter zu verwenden?
 
Die wollen halt Den ganzen Raum über ein LS abgesichert haben. Und da wäre ein 6 A LS schon was wenig
 
Darf man überhaupt noch unter 1,5 mm2 legen? In ner Gruppe hat einer geschrieben das wäre überhaupt nicht mehr zulässig
 
Laut Plan 5x1,5 ist aber von denen nicht verlegt worden. Im Plan sind alle Leitingen 1,5mm2. Küchenzuleotungen sind aber in 2,5mm2 gezogen worden verständlicher Weise. Genau wie WM und Trockner


Ich werde mal Folgendes vorschlagen dem Auftraggeber. Alle Laststromkreise der Rollos auf 1 oder 2 B6 LS aufzuteilen . Laufen die halt nicht über die LS der Räume. Oder was würdet ihr machen?
 
Festverlegte Niederspannungsleitungen müssen mindestens 1,5mm² haben. Das war noch nie anders.
 
Festverlegte Niederspannungsleitungen müssen mindestens 1,5mm² haben. Das war noch nie anders.
Also sind 90%aller Rolloleitungen unzulässig? Die sind nämlich selten 1,5mm2 Kann du mir mal die Passage aus der VDE markieren damit ich das so dem Verantwortlichen weiterleiten kann
 
Also sind 90%aller Rolloleitungen unzulässig? Die sind nämlich selten 1,5mm2 Kann du mir mal die Passage aus der VDE markieren damit ich das so dem Verantwortlichen weiterleiten kann
Es wurde von festverlegt gesprochen.

Damit ist zum Beispiel NYM-J gemeint.

Die Anschlussleitungen von Rollläden sind flexibel.
 
Solche Anschlussleitungen, selbst wenn im Rohr bis zur nächsten Klemmdose verlegt, gelten nicht als zur festen Installation gehörend.

Die Zuleitung bis zur Klemmdose könnte man als "Melde und Steuerstromkreis" bezeichnen, welche mit flexiblen Schlauchleitungen mind. 0.5mm² verlegt werden können.
Mantel- und Stegleitungen (auch für Steuerzwecke) sind immer in 1.5mm² auszuführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne da nur die ÖVE, aber ich denke, die VDE sieht das nicht viel anders.

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Die Frage war doch eigentlich, ob die Absicherung passt...
Ich würde sagen: ja!
Der 16A-LS schützt die Leitungen bei Kurzschluss und eine Überlast tritt aufgrund der fest angeschlossenen Verbraucher praktisch nicht auf.
 
Im Grunde wär es ja ohne weites möglich die Leitung mit 6 A vorzuziehen. Allerdings wurden auch schon mehrfach gesagt das man die 0,76mm2 Leitung gar nicht verwenden darf bei der Verlegung, was schon eher ein Problem ist.

Ja der Plan ist für Popo. Das sind alle Leitungen in 1,5mm² angegeben
 
Die Zuleitung bis zur Klemmdose könnte man als "Melde und Steuerstromkreis" bezeichnen, welche mit flexiblen Schlauchleitungen mind. 0.5mm² verlegt werden können.
Mit welcher Begründung? Es geht hier um die Leitung von der UV bis zur Klemmendose. Das ist kein Melde- oder Steuerstromkreis, sondern die Rolladenversorgung.
Sonst könnte ich ja jede Leitung zum Schalter auch in flexibel 0,75mm² verlegen. Es wird ja nur das Licht gesteuert.
 
Thema: Rollosteuerung 4x0,75mm2 mit 16 A . Zu hohe Absicherung.
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