F
Frage
- Beiträge
- 262
Hallo,
bei einem Bekannten (Neubau-Reihenhaus) ist im Gästezimmer der Schalter hinter der Tür, was auch reklamiert wurde.
Nun wollte der Elektriker einfach auf der anderen Seite zwei Löcher bohren und den Schalter mit der Steckdose auf die andere Seite von der Wand setzen. Dass wollte mein Kumpel aber nicht, da der Schalter dann nicht in dem Raum, sondern auf dem Flur sitzen würde.
Der Elektriker meinte nur, dass er somit seiner Pflicht nachkommen würde und es DIN-gemäß sei, der andere Aufwand mit der Verlegung auf die andere Seite müsste der Kunde beauftragen und bezahlen.
Wer hat Recht? Gibt es eine Vorschrift, dass der Schalter sich in dem Raum befinden muss?
mfG
Fragender
bei einem Bekannten (Neubau-Reihenhaus) ist im Gästezimmer der Schalter hinter der Tür, was auch reklamiert wurde.
Nun wollte der Elektriker einfach auf der anderen Seite zwei Löcher bohren und den Schalter mit der Steckdose auf die andere Seite von der Wand setzen. Dass wollte mein Kumpel aber nicht, da der Schalter dann nicht in dem Raum, sondern auf dem Flur sitzen würde.
Der Elektriker meinte nur, dass er somit seiner Pflicht nachkommen würde und es DIN-gemäß sei, der andere Aufwand mit der Verlegung auf die andere Seite müsste der Kunde beauftragen und bezahlen.
Wer hat Recht? Gibt es eine Vorschrift, dass der Schalter sich in dem Raum befinden muss?
mfG
Fragender