Schalter hinter der Tür

Diskutiere Schalter hinter der Tür im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bei einem Bekannten (Neubau-Reihenhaus) ist im Gästezimmer der Schalter hinter der Tür, was auch reklamiert wurde. Nun wollte der...
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Hallo,

bei einem Bekannten (Neubau-Reihenhaus) ist im Gästezimmer der Schalter hinter der Tür, was auch reklamiert wurde.

Nun wollte der Elektriker einfach auf der anderen Seite zwei Löcher bohren und den Schalter mit der Steckdose auf die andere Seite von der Wand setzen. Dass wollte mein Kumpel aber nicht, da der Schalter dann nicht in dem Raum, sondern auf dem Flur sitzen würde.
Der Elektriker meinte nur, dass er somit seiner Pflicht nachkommen würde und es DIN-gemäß sei, der andere Aufwand mit der Verlegung auf die andere Seite müsste der Kunde beauftragen und bezahlen.

Wer hat Recht? Gibt es eine Vorschrift, dass der Schalter sich in dem Raum befinden muss?

mfG
Fragender
 
Frage schrieb:
Hallo,

bei einem Bekannten (Neubau-Reihenhaus) ist im Gästezimmer der Schalter hinter der Tür, was auch reklamiert wurde.

Nun wollte der Elektriker einfach auf der anderen Seite zwei Löcher bohren und den Schalter mit der Steckdose auf die andere Seite von der Wand setzen. Dass wollte mein Kumpel aber nicht, da der Schalter dann nicht in dem Raum, sondern auf dem Flur sitzen würde.
Der Elektriker meinte nur, dass er somit seiner Pflicht nachkommen würde und es DIN-gemäß sei, der andere Aufwand mit der Verlegung auf die andere Seite müsste der Kunde beauftragen und bezahlen.

Wer hat Recht? Gibt es eine Vorschrift, dass der Schalter sich in dem Raum befinden muss?

Die Montagehoehen und Orte von Schaltern und Steckdosen sollten in der DIN 18015 (-3?) beschrieben sein. Vielleicht hat der ausfuehrende Elektriker ja ein Exemplar davon und kann mal nachschauen...

Vermutung: Der Ausfuehrung lag eine Bauleistungsbeschreibung zugrunde. Da stand vermutlich sinngemaess sowas drin wie "Gaestezimmer, 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung..."
Wenn sich in dem Gaestezimmer nun keine Ausschaltung mehr befindet (weil der Schalter auf dem Flur saesse) waere die BLB nicht erfuellt -> kein maengelfreies Werk.
 
Auch wenn sich der Schalter außerhalb des Raumes befindet, bleibt es eine "Brennstelle mit Ausschaltung". Wird im WC oder Bad häufiger gemacht.
Allerdings finde ich es unzumutbar, wenn ich mich im Raum befinde und möchte das Licht ein- oder ausschalten und muss erst den Raum verlassen.

Hier wäre erst mal zu klären: Wer hat denn geschlafen? Elektriker, Tischler, Planer, Bauleiter?
 
Frage schrieb:
Gibt es eine Vorschrift, dass der Schalter sich in dem Raum befinden muss?

Nein, keine Norm der Welt verbietet, dass der Schalter zur Bedienung in Timbuktu säße und das Haus in Mexiko - Das ist reine Sache von Bauleistungsbeschreibung und/oder Elektroplanung/Architektenplan/Ansage vom Auftraggeber ...
 
Versehen und Irrtümer passieren auf dem Bau immer mal.
Ausschlaggebend ist aber die jeweilige Ausführungszeichnung zur Erstellung der Installation der Elektroanlage, Planstand A-Z von dann und dann.
Werden aus einem gewissen Grund Türschläge geändert, dann hat es auch im wöchentlichen Bauprotokoll vermerkt zu werden was jedem Gewerk ausgehändigt wird.
Aber ich hatte es schon oft am Bau gehabt, das Stahlzargen verkehrt eingesetzt wurden, weil der Monteur nach veralteten Plänen gearbeitet hatte die durfte er natürlich selbstverständlich wieder herausreißen. Da hatte ich immer schon während des Rohbaus immer drauf geachtet wenn die Räume die Türen in der Wandmitte hatten, wo gerne die Schlagrichtungen vertauscht wurden.
Also wenn Bauzeichnungen von den jeweiligen Planstand (A-Z immer unten rechts in der Spalte) bei dem GU oder Architekten einsehbar sind, dann kann auch der Fehler schnell zugeordnet werden wer den Fehler gemacht hat.
 
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