Sicherheitsbeleuchtung Mindestquerschnitt

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Stromhaase

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Hallo Ihr Stromer! :?

In einem LV welches ich abgeben soll sind Stromkreisleitungen für Bereitschaftsbeleuchtung mit Funktionerhalt geplant, zum einen in 3x2,5mm² aber auch in 3x1,5mm² ich bin aber der Meinung mich daran erinnern zu können das irgendwo ein Mindestquerschnitt von 2,5mm² gefordert wird.

Kann das sein? Wenn ja, wo?
 
Kenne ich auch nicht anders!
Wo es steht müsste ich aber auch erst suchen!
 
Hab schon mal in VDE 0108/T100 und 0100/T560 nachgesehen aber nix gefunden?! :cry:
 
Ich denke das findet man da wo auch die 10A Absicherung und die max. Leuchtenzahl (12?) festgelegt ist. Im Zweifelsfall Hersteller kontaktieren.
Würd die Ausschreibung erst mal so ausfüllen, bei der Beauftragung kannst du ja immer noch bedenken/widerspruch einlegen!
 
Sehe ich auch so,
fülle erstmal das LV aus. Wenn dir, solltest du den Auftrag erhalten, der Planer seine Plan unterlagen überreicht hat und eine vor Ort Begehung stattgefunden hat, machst du deine technische Prüfung der Anlage und kannst Bedenken anmelden.

Handelt es sich um ein Einzel- oder Zentralbatterieanlage

Eine Vorschrift das man 2,5qmm einsetzen muß ist mir so nicht bekannt.

Sollte jedoch Funktionserhalt (z.B. E30) gefordert werden kommt man durch die höheren Reduktionsfaktoren (beflammtes kabel) auf höhere Widerstände und dadurch automatisch auf höhere Quesrchnitte ja schonmal inden 4qmm oder 6qmm Bereich.

Pass beim kalkulieren von Funktionserhalt auf deine eingesetzten Materialien und Lohnzeiten auf. Kann böse in die Hose gehen.

Salut
Uwe
 
Ja klar! 8)

Irgendwan muß ich dann halt trotzdem meine Bedenken begründen und dann muß ich auf einschlägige Normen verweisen können! 8)

Ich finde das aber noch! :wink:
 
Nochmal die Frage,

hast du E30 zu beachten oder nicht.

Bei E30 kann ich dir pauschal sagen das du mind. 2,5qmm zu verlegen hast. Am besten du nimmst mit einem Kabelhersteller Kontakt auf, sobald du die tech. Angaben der Anlage hast und läßt dich beraten.
Es kommt wie erwähnt bei E30 auf den erhöhten Red.faktor an. E30 Kabel führt Eigenwärme auch nicht gut ab. Als Hersteller kann ich dir Dätwyler empfehlen.
Einschlige Vorschriften im Bereich SI-Bel. sind natürlich die 0108, die LBO,es sind aber auch die Herstellerangaben der Kabel und Verlegehersteller zu beachten.

Noch ne Frage was für ne Anlage (Hersteller) ist ausgeschrieben oder bist du frei in deiner Auswahl?
 
Zentralbatterie

Es handelt sich um eine Zentralbatterie gespeiste Anlage.

Von der Kalkulation her sollte es kein Problem sein, ist nicht viel und auch eigentlich überschaubar, nur ein kleiner Anbau. Installationen mit Funktionserhalt haben wir schon öfter gemacht.

Aber halt noch nie unter 2,5mm², das stöst mir auf!? :?
 
E 30 ist gefordert

Muß nochmal genau in der Normenreihe 0108 nachlesen, heut aber nicht mehr! :D

Montag gehts wieder rund! :wink:
 
Nur die Hälfte gelesen, sorry!

Ist keine neue Batterieanlage ausgeschrieben, die vorhandene hätte noch ausreichend Leistungsreserve.
 
Deutzose schrieb:
Bei E30 kann ich dir pauschal sagen das du mind. 2,5qmm zu verlegen hast.zu beachten.

Wie kommst Du denn darauf. Bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen muß ich doch nur von der Zentralbatterie bis in den zu versorgenden Brandabschnitt Leitungen mit Funktionserhalt verlegen. Wenn der Brandabschnitt einen Raum neben meinem Batterieraum beginnt, reicht normalerweise ein 3x1,5qmm aus; im Brandabschnitt selber kann ich ganz normal mit NYM weiter installieren.

Man sagt immer, ich installiere bis zur 1.Leuchte mit Funktionserhalt, und dann weiter. Ich muß mit der Funktionserhalt-Leitung noch nicht mal bis zur 1.Leuchte, sondern nur in den Brandabschnitt.

Weiter ist zu bedenken, wenn die eine NYM-Leitung eingeschlitzt und überputzt ist, ist auch ein Funktionserhalt gegeben.

Bei der Kalkulation auch an die passende zugelassene Befestigung denken.

Grüsse aus dem Pott
 
Weiter ist zu bedenken, wenn die eine NYM-Leitung eingeschlitzt und überputzt ist, ist auch ein Funktionserhalt gegeben.

Das halte ich für ein Gerücht!
 
[quote="ego1Das halte ich für ein Gerücht![/quote]

Ist aber so. Ansonsten dürfte ich in Fluren und Treppenhäuser kaum installieren. Thema "0 Brandlast in notwendigen Treppenhäusern und Fluren". Oder sollte ich da Funktionserhalt-Leitungen für alles verwenden? :lol:

Jetzt mal im Ernst, das mit dem Funktionserhalten für uP-Leitungen stimmt wirklich.

Gruß
 
Eine eingeputzte NYM Leitung hat keinen funktionserhalt!!!!!
Und das aus gutem grund: Bei einem Brand kann ohne weiteres der Putz von der Wand gesprengt werden, danach liegt die Leitung frei, also exitus!

Auch uP müssen funktionserhalts Leitungen mit zugelassenem Befestigungssystem verwendet werden!
z.B. Einzelschelle mit Metallanker!
 
ego1 schrieb:
Eine eingeputzte NYM Leitung hat keinen funktionserhalt!!!!!
Und das aus gutem grund: Bei einem Brand kann ohne weiteres der Putz von der Wand gesprengt werden, danach liegt die Leitung frei, also exitus!quote]

Wie lange dauert es denn, bis der Putz bei Feuer von der Wand gesprengt wird. Für die Sicherheitsbeleuchtung brauchen ich meistens Funktionserhalt für 30 min. Ich glaube nicht, dass der Putz sich in dieser Zeit auflöst.

Falls es doch passiert, sind das sicherlich solche Temperaturen, bei denen mir meine Sicherheitsbeleuchtung auch nicht weiter hilft Leben zu retten...
 
Hä?
Was du glaubst ist doch irrelevant!
Selbst wenn in dem einen fall der Putz hält, kann doch an einer anderen Stelle mit ganz anderen verhältnissen das ganze anders aussehen!
Die ordnungsgemäße einhaltung der mindestfunktionsdauer der Anlage kann also nur durch einheitliche, übertragbare Bedingungen garantiert werden.

Falls es doch passiert, sind das sicherlich solche Temperaturen, bei denen mir meine Sicherheitsbeleuchtung auch nicht weiter hilft Leben zu retten...

Ja ne is klar!
Wenns im Keller brennt braucht im 1.0G auch keiner mehr Licht! Oder eine andersweitige Sicherheitseinrichtung die mit FE Leitungen versorgt/gesteuert wird!
 
ego1 schrieb:
Ja ne is klar!
Wenns im Keller brennt braucht im 1.0G auch keiner mehr Licht! Oder eine andersweitige Sicherheitseinrichtung die mit FE Leitungen versorgt/gesteuert wird!

Andere Etage - anderer Brandabschnitt! Laut MLAR muß ich bis dahin eh im Funktionserhalt verlegen.

P.S. In der MLAR steht auch, dass Funktionserhalt von Leitungen gegeben ist, wenn sie auf dem Rohfußboden verlegt werden (also unterm Estrich). Das passt zwar noch nicht ganz zu meiner Behauptung, aber ich finde die richtigen Zeilen noch, wo ich das gelesen habe.

Gruß aus dem Pott

PTGA
 
Also Estrich ist ja wohl um einiges stärker wie Putz.in einer Betonwand währe es auch in Ordnung.0108 wir abgelößt im Frühjahr dann sind auch mehr wie 12 Leuchten erlaubt.
 
ob3lix schrieb:
in einer Betonwand währe es auch in Ordnung.0108 wir abgelößt im Frühjahr dann sind auch mehr wie 12 Leuchten erlaubt.

Wie verhält es sich denn, wenn ich meine Leitungen in eine Betonwand einschlitze und zuschmiere? Ich meine, wieso soll es in einer Betonwand in Ordnung sein und in einer gemauerten nicht?

Weißt Du auch wovon die 0108 abgelöst wird? Ich war mal auf einem Seminar, da wurde behauptet, dass die 0108 ausser Kraft tritt, aber es keinen richtigen Ersatz mehr gibt (EU-Recht oder so).

Die Regel mit den 12 Leuchten ist ja dazu da, dass jeder Stromkreis mit max.2A belastet wird. Gilt das auch bei der Technik wo ich Schaltungsarten mischen kann?

Gruß
 
Ja ich habe da Unterlagen drüber aber leider nicht zu Hause.Installiere gerade eine Hütte nach den DIN da wird auch die Notbeleuchtung drin geregelt 1lx auf dem Boden oder 2cm darüber die Stärke des Lichtfängers.Ich versuche sie morgen mit zubringen dann kann ich dir genaueres sagen.

Der Putz hat nicht die gleiche Festigkeit wie Beton,wobei 2mm Beton würden wohl auch nicht reichen
 
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