Kennzeichnungspflicht !
Gemäß der VDE 0108-100 müssen Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung sowie Verbindungs- und Abzweigstellen leicht und sicher rot oder grün gekennzeichnet sein. Zu kennzeichnen sind Verteilernummer, Stromkreisnummer und Leuchtennummer.
Die Praxis sieht oftmals anders aus (z.B. P-Touch Ausdrucke, Edding, etc.). Eine korrekte Beschriftung ist beim Aufsuchen von gestörten Leuchten unerlässlich.
Viele Notlichtanlagen haben z.B. pro Stromkreiseinschub 2 oder 4 Stromkreise. Dabei zählen dann die meisten Anlagen intern pro Steckplatznummer die Stromkreisnummer z.B. von 1-4.
Beispiel: Stromkreiseinschub auf Steckplatz 2, dritter Stromkreis und die vierte Leuchte kennt die Anlage unter 2.3/4 - so sollte dann auch die Leuchte beschriftet werden. Evtl. dann noch die Bezeichnung der Anlage (Verteiler) vorne dran, wenn es mehrere Anlagen oder Unterstationen gibt.
Schlecht aber häufig praktiziert: Stromkreise werden einfach vom Ersten bis zum Allerletzten durchgezählt, was dann bei obigem Beispiel die Leuchtenbeschriftung 7/4 ergeben würde. Da die Anlagen aber in diesem Fall eben 2.3/4 als gestört melden, ist eine solche Kennzeichnung nicht zu empfehlen. Noch unübersichtlicher wird es, wenn man bei der Durchzählung auch noch Lücken lässt.
hth
Frank