Siegel am Sicherungskasten Pflicht? MVH

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Pat525

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  • Siegel am Sicherungskasten Pflicht? MVH
  • #1
Hallo,

ich wohne in einen Mehrfamilienhaus (3Parteien). Da die Steckdose im gemeinsammen Waschkeller alle auf eine Wohnung geklemmt waren hat unser Vermieter (kein Elektriker) einfach die Siegel des Sicherungs- und Zählerkasten entfernt und die Kabel eingenständig ungeklemmt.
Jetzt ist der Schrank unversiegelt, und es könnte jeder unbemerkt diesen öffnen und rumspielen!

Ist das so zulässig und was sagt da die Versicherung im Schadensfall?
Dürfen an solche Schränke nicht nur Elektriker?

Gruß und Danke
Pat
 
  • Siegel am Sicherungskasten Pflicht? MVH
  • #2
was für Siegel oder meinst du Plomben
 
  • Siegel am Sicherungskasten Pflicht? MVH
  • #3
Da es sich wohl um Anschlüsse für Waschmaschinen handelt, sollte man nicht rumbasteln, da so eine Maschine ordentlich Strom zieht.
Brennt ihm die Bude ab, hat er ein Problem.

Siegel, und Plomben sind nicht dafür, das sie ein Hobby-Elektriker auf macht!

Gruß
Thomas©
 
  • Siegel am Sicherungskasten Pflicht? MVH
  • #4
Dann mus ein Elektriker kommen, das Prüfen und wieder versiegeln/verplomben.
 
  • Siegel am Sicherungskasten Pflicht? MVH
  • #5
Natürlich meine ich die Plomben.

Also gehören diese rein rechtlich wieder an den Sicherungsschrank???
 
  • Siegel am Sicherungskasten Pflicht? MVH
  • #6
Pat525 schrieb:
Natürlich meine ich die Plomben.

Also gehören diese rein rechtlich wieder an den Sicherungsschrank???
Plomben gehören nur vor ungemessene Anlagenteile,Hausanschlußkästen,Zähler.Etagenabzweigkästen wenn noch vorhanden.
handelt es sich um einen EVU Zähler oder einen Münz Unterzähler für die Waschmaschine
 
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