Hallo,
wenn eine fünfadrige Leitung liegt, die genau eine blaue Ader hat, dann darf nur diese eine blaue Ader für den Neutralleiter benutzt werden. Dass bei dir "braun" auch als N missbraucht wurde, ist nicht zulässig (obwohl rein technisch nicht unsinnig).
Wechselstromverbraucher sind schon seit langer Zeit nur bis maximal 20A zulässig, der 25A LSS wird wohl schon zum Zeitpunkt der Errichtung / Änderung nicht legal gewesen sein.
Das paralelle Anschließen mehrerer Adern führt nicht einfach so zur doppelten Strombelastbarkeit und ist immer kritisch zu berechnen.
Wie gesagt, würde ich das auf zwei Sicherungen ändern lassen.
Das ist auf keinen Fall eine gute Idee!
Ich würde gerne Wissen, was das für eine Leitung zum Herd ist. 1,5mm², 2,5mm² oder gar (mag das nicht glauben) 4mm²?
Optimal wäre eine Aufrüstung auf Drehstrom. Dies wird je nach Zustand der Zähleranlage aber gar nicht zugelassen werden.
Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation: Netzbetreiber verweigert den Einbau von Drehstromzähler, weil es eine Zählertafel ist (die aber in sehr gutem Zustand ist und bereits Drehstromzähler beinhaltet).
Vorhanden war eine 5 x 1,5mm² mit "aufgedoppeltem" Neutral- und Außenleiter, abgesichert über 20A Neozed.
Jetzt neu liegt eine 5 x 2,5mm², schwarz und grau sind nicht benutzt, abgesichert über 20A B LSS.
An der Herdanschlussdose ist ein Aufkleber "Nur Wechselstrom vorhanden - 230V / 20A max.".
Im Mietvertrag wurde ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Die Hausverwaltung ist informiert, die Eigentümerversammlung (12 Parteien) wird demnächst über den Ersatz der Zähleranlage beschließen - und ihn erwartungsgemäß ablehnen.
Meine Meinung (!):
Der mögliche Betriebsstrom eines normalen Elektroherdes beträgt 48A. (11kW Anschlussleistung bei 230V Wechselstrom).
Damit ist die Bedingung, dass der Betriebsstrom kleiner oder gleich dem Nennstrom der Sicherung sein muss, nur mit einer 50A Sicherung zu erfüllen.
An 20A, 25A oder gar 32A ist diese Bedingung nicht erfüllbar.
Ebenso darf ich ja maximal 20A für Wechselstromverbraucher einsetzen.
Daraus folgt: Ein handelsüblicher Elektroherd an einem Wechselstromanschluss ist normativ niemals zulässig.
Mietrechtlich könnte man sagen: Die vorgefundene Herdanschlussdose ist untauglich.
In der Realität ist es aber so, dass es mit 25A oder auch nur 20A in der Regel problemlos funktionieren wird.
Was würde ein Richter sagen? Würde er sagen: Es ist nicht erlaubt, weil TAB und VDE das nicht zulassen, also ist die Herdanschlussdose fehlerhaft und dieser Mangel muss vom Vermieter behoben werden? Oder würde er sagen: Wieso, geht doch, bleibt so, alles gut.