Steuerleitung ohne PE für Steckdose erlaubt?

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KNX1976

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Hallo,

bei mir wurde zu einer Verteilerdose eine 7 adrige Steuerleitung mit ausschließlich schwarzen Adern gezogen.
Von der Verteilerdose gehen dann drei schaltbare Adern zu drei Leuchten und eine zu einer Steckdosengruppe.
Die Kabel die zur Steckdose und den Lampen führen sind 3 adrige NJM-J mit PE.
Alle grün/gelben PE wurden mit einer schwarzen Ader der Steuerleitung verbunden die zur Verteilung führt.
Ist das eigentlich so erlaubt und welche Nummer bei der Steuerleitung muss der PE am Ende haben falls erlaubt?
 
Axel: Posting mal genau durchlesen. Der PE ist ja vorhanden. Nur als schwarze Ader in dieser 7pol. Steuerleitung.
Habe die nicht eh normalerweise einen gelb/grünen und 6 durchnummerierte schwarze Adern?
 
Ja, da hast du recht. Dieser PE MUSS aber auch grün gelb sein. Um jedwede Verwechslung auszuschließen und diese grün gelbe Ader darf auch ausschließlich für den PE verwendet werden.

Es gibt auch NYM-O 7x1,5 wurde früher immer als Steuerleitung für den Rundsteuerempfänger genutzt. Also zwischen Zählerschrank und Unterverteiler. Dieses wird der Elektriker noch "übrig" gehabt haben.
 
Es gibt auch NYM-O 7x1,5 wurde früher immer als Steuerleitung für den Rundsteuerempfänger genutzt.
Ich habe mal an der Zuleitung zum Verteiler geschaut. Du hast recht. Es steht NYM-O auf dem Kabel.
Aber auch wenn es ein NYM-O ist, dann hätte man es für diesen Zweck eigentlich nicht hernehmen dürfen?

Und dann hoffe ich hier auch mal, dass ich kein Jahrzehnte altes Kabel hier bekommen habe, wenn das "früher" häufig benutzt wurde!
 
Nein für deinen Einsatz ist diese Leitung ungeeignet, da du einen Schutzleiter benötigst und auch in der Leitung hast. Dieser muss zwingend grün gelb auf der gesamten Länge der Leitung sein. Also auch die Lösung mal schnell Schrumpfschlauch an den enden drüber ist fachlich falsch und widerspricht den geltenden Vorschriften.

Diese Leitung wird auch heutzutage genutzt, beispielsweise 12V Anwendungen, dort ist kein PE notwendig. Früher wurde sie eben im Wohnungsbau für den von mir geschilderten Fall genutzt. Heutzutage wird dort eine EDV Leitung eingesetzt.
 
Naja. Jetzt ist das Kind schion in den Brunnen gefallen.
Wahrscheinlich nur mit großem Aufwand wieder zu tauschen. Auch wenn es nicht ganz zulässig ist, würde ich zumindest die Enden mit gelb/grünem Schrumpfschlauch markieren.
 
Naja. Jetzt ist das Kind schion in den Brunnen gefallen.
Ja es wäre ein enormer Aufwand. Bestimmt 6-8 Meter Wand im Wohnraum im EG schlitzen.
Aber dennoch kann das ein Elektriker eigentlich nicht machen. Da müssen doch die Alarmglocken aus der Lehre angehen!
Ob es jetzt Sinn macht das beim Generalunternehmer anzuzeigen ist die Frage ......, weil ich möchte eigentlich keine Baustelle mehr im Wohnraum!
Und vielen Dank an alle hier, dass ihr hier so nett und fachkundig beratet. Echt ganz große Klasse! :)
 
Ja es wäre ein enormer Aufwand. [...], weil ich möchte eigentlich keine Baustelle mehr im Wohnraum!
Und vielen Dank an alle hier, dass ihr hier so nett und fachkundig beratet. Echt ganz große Klasse! :)

Das mit der Baustelle im Wohnraum kann ich sehr gut verstehen. Ist aber auch Mist wenn die mit solchem Pfusch durchkommen.
Du hast doch auch noch das Problem mit JY(St)Y statt EIB oder ist das eine andere Baustelle?
 
So wie ich heraushöre ist das eine Neue Installation. Was sagt die ausführende Firma zu diesem Mangel?
Diese hat den Zu beseitigen und auch die Arbeiten zu bezahlen die dafür zusätzlich nötig sind wie Wand wieder zugipsen und Tapetzieren etc.

NYM-O ist schon seit locker 10 Jahren nicht mehr in Niederspannungsanlagen zulässig, bzw nur in sehr wenigen Sonderfällen.
 
Ja es wäre ein enormer Aufwand. Bestimmt 6-8 Meter Wand im Wohnraum im EG schlitzen.

Dass die verwendete Leitung in diesem Fall nicht vorschriftskonform ist, wurde ja schon gepostet.
Wie und ob man sich mit der ausführenden Firma einigen kann ist eine Sache.
Der Aufwand und Dreck in der Wohnung eine andere, wenn die Leitung ausgetauscht werden soll.
Die Vorgehensweise, so wie @eFuchsi in Beitrag #9 schon beschrieben hat, halte ich für vertretbar.

So wie ich heraushöre ist das eine Neue Installation.

Wo steht das?

Allstromer
 
NYM-O ist schon seit locker 10 Jahren nicht mehr in Niederspannungsanlagen zulässig, bzw nur in sehr wenigen Sonderfällen.

Als Hauptleitung zwischen HAK und Zähler ist ein solches bei uns sogar in den TAB vorgeschrieben. Ganz so pauschal kann man das also nicht sagen. Nach dem Zählerschrank ist fast immer ein PE notwendig. Eine Leitung ohne Schutzleiter macht praktisch keinen Sinn. Im oben beschriebenen Fall ist ein durchgehend grün-gelber Schutzleiter sogar vorgeschrieben, also ein ganz klarer Mangel.
 
Dann ist das auch mal wieder eine TAB welcher der aktuellen Norm hinterher hinkt.
auch diese Leitungen sind nach AR-N 4100 die so gerne von den VNBs hochgehalten wird als Leitung mit PE aus zu führen.
 
Du hast doch auch noch das Problem mit JY(St)Y statt EIB oder ist das eine andere Baustelle?
Ich habe einen "Mangel" in den Dosen der Rollläden sonst wäre mir nie aufgefallen, dass in einer Dose nur schwarze Adern enthalten sind.
Das JY(St)Y ist an der Stelle denke ich schon in Ordnung, aber man hätte sowohl mit diesem als auch mit den Kabel der Fensterkontakte Abstand zu den 230V-Adern lassen müssen (Verschiedene Spannungsbereiche in einer UP-Dose ohne Trennung - Erlaubt oder verboten?).

So wie ich heraushöre ist das eine Neue Installation. Was sagt die ausführende Firma zu diesem Mangel?
Ja kann man so sagen. Es wurde alles bei der Sanierung neu gemacht und wir sind im Januar diese Jahres eingezogen.

NYM-O ist schon seit locker 10 Jahren nicht mehr in Niederspannungsanlagen zulässig, bzw nur in sehr wenigen Sonderfällen.
Rein aus Interesse. Heißt das vor etlichen Jahren war ein nummerierter und nicht grün-gelber PE noch erlaubt?

Ist eine neue Installation.

Als Hauptleitung zwischen HAK und Zähler ist ein solches bei uns sogar in den TAB vorgeschrieben. Ganz so pauschal kann man das also nicht sagen. Nach dem Zählerschrank ist fast immer ein PE notwendig.
Gut, dann scheint es die Kabel wenigstens noch zu geben und ich habe hoffentlich nicht auch noch eine 10 Jahre alte und starre Lagerware bekommen!
 
Rein aus Interesse. Heißt das vor etlichen Jahren war ein nummerierter und nicht grün-gelber PE noch erlaubt?
Nein. Aber man musst nicht in alle Schalterdosen einen Pe mitführen.

Wenn in einem Mehrfachrahmen nur Schalter und keine Steckdosen sind, ist der Pe eigentlich nicht notwendig. Bis vor wenigen Jahren musste dann auch keine Pe in diese Schalterdose geführt werden. Da reichte das NYM-O.
Jetzt MUSS in jede Schalterdose eine Pe geführt werden. Egal ob er benötigt wird, oder nicht.
 
Jetzt MUSS in jede Schalterdose eine Pe geführt werden. Egal ob er benötigt wird, oder nicht.
Ahh ich verstehe.
Bei mir ist es allerdings keine Schalterdose sondern eine Dose mit Federdeckel und kein Schalter oder ähnliches eigenbaut.
Da hätte dann schon damals und heute erst recht ein gelb-grüner PE mitgeführt werden müssen?
 
Bei mir ist es allerdings keine Schalterdose sondern eine Dose mit Federdeckel und kein Schalter oder ähnliches eigenbaut.
Ist egal ob Gerätedose oder Abzweigdose. Es geht ja eigentlich gar nicht um die UP Dose, sondern in jeder Leitung ist ein Pe mitzuführen.

Da hätte dann schon damals und heute erst recht ein gelb-grüner PE mitgeführt werden müssen?

Natürlich, da er ja eigentlich auch für die Leuchtenzuleitungen (die ja in dieser Abzweigdose geklemmt werden) sowieso benötigt wird.
 
der PE hat seit 1965 grüngelb zu sein, davor war der nicht sonderlich festgelegt, war meist rot wenn überhaupt vorhanden.
Seit diversen Jahrzehnten ist allerdings ein PE immer in einer Leitung mit zu führen, und für die Kennzeichnung gilt dabei Grüngelb auf gesamter Länge.

Dosen mit Federdeckel sind nebenbei auch schon seit sehr langer Zeit unzulässig, solche Dosen dürfen nur mit Werkzeug zu öffnen sein, z.B. verschraubt.
 
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