Steuerleitung ohne PE für Steckdose erlaubt?

Diskutiere Steuerleitung ohne PE für Steckdose erlaubt? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bei mir wurde zu einer Verteilerdose eine 7 adrige Steuerleitung mit ausschließlich schwarzen Adern gezogen. Von der Verteilerdose gehen...
Dann ist das auch mal wieder eine TAB welcher der aktuellen Norm hinterher hinkt.
auch diese Leitungen sind nach AR-N 4100 die so gerne von den VNBs hochgehalten wird als Leitung mit PE aus zu führen.

Wo in der AR-N 4100 steht das? Ich habe die gerade durchgestöbert und folgendes gefunden. Unter 6.1 steht: "Hauptleitungen müssen im TN-System einen PE- bzw. PEN-Leiter in gemeinsamer Umhüllung mitführen." Im Anhang unter Bild 4 gibt es ein Anschlussbeispiel für das TT-System, wo ebenfalls eine Hauptleitung Typ "-O" verwendet wird. Also ist eine Hauptleitung ohne PE im TT-System auf jeden Fall normkonform.
 
Dosen mit Federdeckel sind nebenbei auch schon seit sehr langer Zeit unzulässig, solche Dosen dürfen nur mit Werkzeug zu öffnen sein, z.B. verschraubt.
Danke für den Hinweis.
Die Dosen sind alle über zwei Meter in der Höhe. Da mach ich mir auch mit meinen zwei Kindern kein Gedanken.
Aber wieder etwas gelernt, vielen Dank. :)

Langsam frage ich mich echt wieso ein Fachbetrieb so etwas macht. Oder schauen die meisten Kunden überhaupt nicht?
Ich muss auch sagen ich wäre ohne dem Fensterbauer auch nicht auf die Idee gekommen nach Fehlern zu suchen. Dachte die machen das hunderte Mal im Jahr und das passt sicher!
 
ohne wenn und aber eine Schukosteckdose ist mit L +N+PE anzufahren. Die Versorgung einer Unterverteilung hat auch mit L+N +PE zu erfolgen. Egal ob da ein TN-System oder ein TT-System vorhanden ist. Des weiteren hat der PE Gelb/ grün über die gesamte Länge zu sein. Im Hauptstromsystem durfte der PE im TT-Netz nicht im Hauptkabel mitgeführt werden . Grund dafür ist die Gefahr der PE -Anhebung im Fehlerfall.
 
Zurück zum ursprünglichen Thema.

Frage:
Welche Gefahr entsteht dadurch, wenn in einer schon verlegten Leitung des Typs NYM-O 7x 1,5mm² eine Ader jeweils an den Enden als gr/ge mit Schrumpfschlauch, also somit als Schutzleiter (PE) bezeichnet wird.
Welches Gefahrenpotential wird dadurch hervorgerufen?
Welches Gesetz ist hier anzuwenden?
Ergo, ist dies in Deutschland 'justiziabel'?

Allstromer
 
Gefahr sehe ich da nicht wirklich. Dem Schutzleiter selber wird es für seine Funktion egal sein, welche Farbe seine Aderisolierung hat. Es entspricht halt nicht den geltenden Regelwerk.

Die ausführende Firma würde ich antanzen lassen, und die Adern mit gelb/grünem Schrumpfschlauch markieren lassen. Eventuell währe es überlegenswert, die Arbeit dieser Firma von einer unabhängigen Firme begutachten zu lassen. Eventuell dass sich weitere, sogar gravierende Fehler eingeschlichen haben.
 
Die Gefahr besteht in der Verwechslung der Ader sollte die Leitung mal unterwegs unterbrochen werden.

Ein ummarkierter PE ist immer noch besser als keiner, für ein Fachbetreib aber ein Nogo.
Und allein deshalb würde ich den Mangel nicht unter den Teppich kehren.
Sollte man sich auf die Ummarkierung einigen, würde ich trotzdem die Mangelhafte Leitung nicht bezahlen.
 
Die Gefahr besteht in der Verwechslung der Ader sollte die Leitung mal unterwegs unterbrochen werden.

Ein ummarkierter PE ist immer noch besser als keiner, für ein Fachbetreib aber ein Nogo.
Genau das ist der Punkt wir reden hier von einem Fachbetrieb mit bestimmt etlichen Meistern.

Sollte man sich auf die Ummarkierung einigen, würde ich trotzdem die Mangelhafte Leitung nicht bezahlen.
Bezahlt ist ja seit längerem schon alles.
Wenn müsste ich den Mangel sowie den Mängel mit den Dosen der Rollläden (Verschiedene Spannungsbereiche in einer UP-Dose ohne Trennung - Erlaubt oder verboten?) über die Baufirma geltend machen.
Nur kenne ich mich hier überhaupt nicht aus wie das Ablaufen könnte. Es ist ja nicht eine verkratze Stoßstange am Auto die auf die Sicherheit sicher keine Auswirkung hat.
Von daher stellt sich überhaupt die Frage, ob man so einen Mangel ggf. monetär ausgleichen kann und ich mit dem Fehler leben muss/kann oder ob immer eine Nachbesserung nötig wird und die mir jeden Wohnraum in eine Baustelle verwandeln und das optische Endergebnis sicher nie mehr so wird wie im aktuellen Zustand! :(
Vielleicht hat hier jemand noch Erfahrungswerte aus der Praxis wie sowas ablaufen könnte!
 
Nunja im Normalfall, führt man mit der entsprechenden Firma eine Abnahme durch, und meldet dann Zweifel an. Nun liegt es an der Firma entweder nachzuweisen, dass alles richtig ist (Datenblätter der Hersteller, Normen) oder eben falls der Nachweis nicht erfolgen kann, den Zustand herzustellen welcher den Hersteller Vorgaben und oder Normen entspricht.

Da ein Einzug wie eine Abnahme rechtlich zu Werten ist, hast du somit die Anlage wie sie ist abgenommen. Nun liegt es an dir die Nachweise zu liefern, dass das installierte nicht in Ordnung ist. Hierfür ist ein Sachverständiger die richtige Ansprechperson. Bezüglich der räumlichen Trennung in den Dosen würde ich diesen weg definitiv gehen. Dies ist ein meiner Meinung nach untragbarer Umstand, der Ziemlich vielen Normen und Vorgaben widerspricht.

Was die 7 adrige Leitung betrifft, würde auch ich, lediglich den Elektriker bitten die enden mit Schrumpfschlauch zu kennzeichnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es hier zu gefährlichen Situationen kommt, ist nahezu ausgeschlossen, wenn sie dementsprechend gekennzeichnet wird.
 
Wenn Du das von einem Bauträger gekauft hast ist dieser Dein Ansprechpartner, da Du mit dem Elektriker keinen Vertrag hast.
Den Mangel mußt Du IMMER demjenigen Anzeigen mit dem Du den Vertrag geschlossen hast, egal ob er das anderen weiter gibt.

Schriftlich! mit der Androhung auf Ersatzmaßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers!

Ich kann auch nur zu einem Gutachter raten, da dem Laien viele Mängel gar nicht erkenntlich sind.
 
Was die 7 adrige Leitung betrifft, würde auch ich, lediglich den Elektriker bitten die enden mit Schrumpfschlauch zu kennzeichnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es hier zu gefährlichen Situationen kommt, ist nahezu ausgeschlossen, wenn sie dementsprechend gekennzeichnet wird.

Mit Verlaub. In 10 Jahren hat KNX1976 das Haus wieder verkauft und der neue Besitzer bohrt ein Loch in die Wand für ein Schwerlastbild.
Er erwischt ein L und den schwarzen "PE". Im Idealfall bekommt dann die Firma den Auftrag es zu fixen die es jetzt verbockt hat.
Die Lösung ist gangbar aber nicht sauber. Nur mein Senf...
 
Ja und?
Wenn die Leitung angebohrt wird, muss die Leitung wieder sauber verbunden werden: 1 mit 1, 2 mit 2, 3 mit 3, usw.

Selbst wenn man die Leitung mittig anzapft für eine Steckdose, muss man am Leitungsanfang sowieso nachschauen, welche der nummerierten Adern überhaupt L und N ist. Dann sucht man halt auch die Nummer für den Pe raus.
 
Ja und?
Wenn die Leitung angebohrt wird, muss die Leitung wieder sauber verbunden werden: 1 mit 1, 2 mit 2, 3 mit 3, usw.

Selbst wenn man die Leitung mittig anzapft für eine Steckdose, muss man am Leitungsanfang sowieso nachschauen, welche der nummerierten Adern überhaupt L und N ist. Dann sucht man halt auch die Nummer für den Pe raus.

Ja, dann muss nicht vorschriftsmäßig gearbeitet vorschriftsmäßig repariert werden. Wenn es die gleiche Fachkraft ist, die die Leitung verlegt hat, kann es aber auch mit schwarz auf schwarz enden.
Oder die Wand muss auf weil da fehlt der PE.
Wie geschrieben, gangbar vielleicht, sauber nein.
Wie geschrieben, nur meine Meinung.
 
Mit Verlaub. In 10 Jahren hat KNX1976 das Haus wieder verkauft und der neue Besitzer bohrt ein Loch in die Wand für ein Schwerlastbild.
Er erwischt ein L und den schwarzen "PE". Im Idealfall bekommt dann die Firma den Auftrag es zu fixen die es jetzt verbockt hat.
Die Lösung ist gangbar aber nicht sauber. Nur mein Senf...
Wie gesagt nahezu ausgeschlossen. Ein Risiko verbleibt immer. Nur wenn die leitung getroffen wurde, wird Vorschriftsmäßig der RCD auslösen. Die Fachkraft die die leitung repariert wird wohl kaum Durchmessen welche ader welche Funktion hat, sie verbindet lediglich alle Adern wieder miteinander.

Gesetzt dem Fall eine Steckdose soll nachgerüstet werden, muss die Fachkraft sowieso an den enden erstmal nachschauen was vorhanden ist und dann später messtechnisch prüfen welche Ader welche Funktion hat. Und wenn an allen Stellen die Ader grün gelb markiert ist, wo eine klemme ist ist ein verwechseln nahezu ausgeschlossen. Risiko besteht grundsätzlich immer. Das es nach norm falsch ist, steht zweifelsfrei fest, habe ich auch schon geschrieben. Nur die Abwägung 7m mauer neu Schlitzen im bewohnten Zustand zu dem Risiko was passieren kann ist meiner Meinung nach relativ einfach. @KNX1976 kann auch bei diesem Mangel über einen Gutachter, eine ausbesserung dieses mangels erwirken, denn es ist ein verborgener Mangel, man schaut ja nicht in alle Dosen, und hat sehr große Chancen auch dies kostenlos zu bekommen. Nur ist es das wert? Muss man für sich selbst entscheiden.
 
Die Gefahr besteht in der Verwechslung der Ader sollte die Leitung mal unterwegs unterbrochen werden.

Wenn eine Leitung nach einer Unterbrechung wieder neu verbunden wird, ist es für einen Fachmann doch obligatorisch, dass die ordnungsgemäße Funktion nach Abschluss der Arbeit überprüft wird.

Das Argument, dass der PE/SL durchgängig farblich gekennzeichnet sein muss um Verwechslung auszuschließen ist für mich wenig stichhaltig.
Eine Verwechslung einer anderen Ader kann auch ein hohes Gefahrenpotential darstellen.

Allstromer
 
Thema: Steuerleitung ohne PE für Steckdose erlaubt?
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