Strom vom Dachgeschoss zum Keller legen

Diskutiere Strom vom Dachgeschoss zum Keller legen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Wir haben vor kurzem eine Dachgeschosswohnung gekauft und nun verfolge ich den Plan, unseren Kellerraum mit Strom zu versorgen. Mein...
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Bananas

Guest
Hallo

Wir haben vor kurzem eine Dachgeschosswohnung gekauft und nun verfolge ich den Plan, unseren Kellerraum mit Strom zu versorgen.

Mein Onkel (Elektriker) schließt mir alles an. Dennoch möchte ich erstmal einen groben Plan machen und schauen was überhaupt Sinn macht.

Betrieben werden Soll ein Kühlschrank, Ein paar Leuchtstoffröhren und ein handelsüblicher kleiner Kompressor -und mal ne Schleifmaschine.

Drehstrom muss nicht sein, -kann aber


Der Zähler befindet sich in einer Nische im Erdgeschoss. Es sind 3 Neozed Sicherungen mit je 35A installiert. Danach verläuft die Leitung in einem Schacht ins Dachgeschoss. (Ca. 24m) (Müsste 5x10mm sein)

Hier habe ich dann ganz normal meine Unterverteilung mit FI etc.

Da ein Anschluss am Zähler ohne größere Umbaumaßnahmen absolut nicht möglich ist (Bereits abgeklärt), müssen wir den Strom oben an der UV abgreifen und dann im Schacht, welcher im Keller endet, verlegen.

Von dort aus müsste man nur noch zu meinem Kellerraum. Das wäre dann eine ungefähre Leitungslänge von 55m von der Wohnung zum Keller.

Macht es sinn hier Drehstrom zu legen und im Keller eine neue UV zu installieren? oder einfach ein 3x4mm oder 3x6mm Legen, oben mit FI und 16A absichern und im Keller für Licht und Strom abzweigen?

Vielen Dank schonmal
 
Ob du Drehstrom in den Keller legst oder ob ein 16A Wechselstromanschluss reicht, musst du sagen.
Was ist ein kleiner Kompressor?
Welche Leistung hat "ne Schleifmaschine"?
Was soll gleichzeitig betrieben werden?
Wenn du einen Wechselstromanschluss legst, benötigst du min. 3x6mm².
Kannst du nicht am Zähler an den vorhandenen 3 Neozed-Sicherungen 35A abgreifen? Dann legst du von dort eine entsprechende 5-adrige Leitung in den Keller. Länge?
 
Die Schleifmaschine hat 1500 Watt und der Kompressor 1100Watt

Gleichzeitig wird eigentlich nichts betrieben. Nur halt das Licht.

An die Neozed Sicherungen kann ich nicht. Es muss definitiv in der Wohnung angeschlossen werden.
 
Bananas schrieb:
Die Schleifmaschine hat 1500 Watt und der Kompressor 1100Watt

An die Neozed Sicherungen kann ich nicht. Es muss definitiv in der Wohnung angeschlossen werden.

Deiner Beschreibung nach ("eine Dachgeschosswohnung gekauft") zu urteilen, brauchst du wohl nicht nur einen Elektriker, sondern auch die Zustimmung der restlichen Hausgemeinschaft, wenn du durch das Gemeinschaftseigentum neue Zuleitungen verlegen möchtest...
 
Bananas schrieb:
Macht es sinn hier Drehstrom zu legen und im Keller eine neue UV zu installieren?

Wenn ich das jetzt richtig rausgelesen habe brauchst du bisschen was für Beleuchtung und zwei Steckdosen?

Wofür also 3 Phasen beziehungsweise eine neue UV?
 
Und einen Fachmann der das Ganze vor Ort begutachtet und die Leitungen fachgerecht auslegt.

Das fängt schon damit an, daß die Leitung nicht lose im Schacht hängen darf sondern spätestens alle 50cm befestigt werden muß.

auf der Länge von 55m wird es schwer den Spannungsfall und den Kurzschlußstrom ein zu halten wenn der Querschnitt zu gering gewählt wird.

nur so als Maß: mit 16A B/C/gG und 1,5mm² kommst du keine 20m weit.
 
Octavian1977 schrieb:
nur so als Maß: mit 16A B/C/gG und 1,5mm² kommst du keine 20m weit.
Der TE sprach in seiner Eingangsfrage bereits von 6mm². :(
 
Die passende Leitung wird der Elektriker schon raussuchen, da bin ich mir sicher

Zugentlastung wird auch realisiert.

Mir geht es darum, bei der relativ langen Leitung und den vorhanden 35A Sicherungen am Zähler die passende Variante auszuwählen. Wenn ich beispielsweise bei der Länge keinen einfachen Wechselstrom haben kann, dann müsste man ja zwangsläufig was anderes überlegen.

Der Herr Elektriker hat nach kurzer begehung einen 16A Automaten+FI vorgeschlagen und dann mit elner 3x4 oder 3x6mm Leitung in den Keller. Dort Licht und Steckdosen über einen Stromkreis - fertig

Der gute Mann ist 63...alte Schule...deshalb frag ich hier

PS: Genehmigung der Gemeinschaft ist vorhanden
 
Bananas schrieb:
Der Herr Elektriker hat nach kurzer begehung einen 16A Automaten+FI vorgeschlagen und dann mit elner 3x4 oder 3x6mm Leitung in den Keller. Dort Licht und Steckdosen über einen Stromkreis - fertig

Der gute Mann ist 63...alte Schule...deshalb frag ich hier

Und was gefaellt dir an dem Vorschlag nicht? Das Alter des Elektrikers? Oder erwartest du, das hier jemand aus der Ferne deine Leitungsverlegung plant und berechnet?
 
Bananas schrieb:
Da ein Anschluss am Zähler ohne größere Umbaumaßnahmen absolut nicht möglich ist (Bereits abgeklärt), müssen wir den Strom oben an der UV abgreifen und dann im Schacht, welcher im Keller endet, verlegen.
Was ist denn das für eine Zähleranlage?
Im oberen Anschlussfeld wo die 35A Neozed-Sicherungen sitzen, da ist normalerweise immer Platz für eine Kellersicherung.
Mach doch mal ein Foto davon.
 
karo28 schrieb:
Deiner Beschreibung nach zu urteilen, brauchst du wohl nicht nur einen Elektriker, sondern auch die Zustimmung der restlichen Hausgemeinschaft, wenn du durch das Gemeinschaftseigentum neue Zuleitungen verlegen möchtest...
Eine Verlegung von einer Zuleitung durch einen Kellerflur zu Eigentümerzwecke (Hier Kellerbeleuchtung) erbraucht keiner Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nur die Verwaltung ist davon in Kenntnis zu setzen. Es wird nur lediglich in der Gemeinschaftsordnung verlangt das diese Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden.
Von was für einen Schacht ist dort die Rede?
Kabelkanal durchs Treppenhaus, Schornsteinzug?
 
Strippe-HH schrieb:
Was ist denn das für eine Zähleranlage?
Im oberen Anschlussfeld wo die 35A Neozed-Sicherungen sitzen, da ist normalerweise immer Platz für eine Kellersicherung.
Mach doch mal ein Foto davon.

Stromkreisverteiler im oberen Anschlussraum? Das würd ich aber ganz schnell sein lassen.
 
"Der OAR ist zugelassen für die Verwendung von Betriebsmitteln wie „Kellerautomaten“ (3 Wechsel-Stromkreise mit 6 Teilungseinheiten)."

Sinngemäß in VDE-AR-N 4101.
 
Strommann0815 schrieb:
Stromkreisverteiler im oberen Anschlussraum? Das würd ich aber ganz schnell sein lassen.
Warum? Das ist ein sogenannter Konsumentenraum.
Und dort dürfen bis zu drei Sicherungsabgänge für Kellerlicht, Garage und Waschmaschine abgenommen werden.
Was willst du denn sonst machen, wenn es keine Möglichkeiten gibt zur UV deiner Wohnung zu kommen?
 
werner_1 schrieb:
"Der OAR ist zugelassen für die Verwendung von Betriebsmitteln wie „Kellerautomaten“ (3 Wechsel-Stromkreise mit 6 Teilungseinheiten)."

Sinngemäß in VDE-AR-N 4101.

die 300mm wird er dann sicher auch haben

Strippe-HH schrieb:
wenn es keine Möglichkeiten gibt zur UV deiner Wohnung zu kommen?

das möcht ich sehen
 
Strippe-HH schrieb:
Eine Verlegung von einer Zuleitung durch einen Kellerflur zu Eigentümerzwecke (Hier Kellerbeleuchtung) erbraucht keiner Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nur die Verwaltung ist davon in Kenntnis zu setzen.

Jede bauliche Änderung ist zustimmungspflichtig!

Da hier Gemeinschaftseigentum betroffen ist, müssen alle Eigentümer zustimmen.

Einzige Ausnahme ist die Installation einer Antennenanlage oder Telefonleitungen, dem kann die Verwaltung zustimmen.
 
TS0404 schrieb:
[Jede bauliche Änderung ist zustimmungspflichtig!
Da hier Gemeinschaftseigentum betroffen ist, müssen alle Eigentümer zustimmen.
Einzige Ausnahme ist die Installation einer Antennenanlage oder Telefonleitungen, dem kann die Verwaltung zustimmen.
Eine Leitung durch einen Kellerflur zu verlegen ist keine bauliche Veränderung. Anders ist es wenn ich was außen am Gebäude verändern möchte ZB. Rollläden vor meine Wohnungsfenster anbauen möchte das bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Ich muss es ja wissen, denn ich bin seit 6 Jahren im Beirat unserer WEG. mit über 100 Wohneinheiten und deshalb weis ich ja auch was auf den Eigentümerversammlungen so abläuft, es gibt aber von früher her ein allgemeiner Beschluss, dass es den Eigentümern generell erlaubt ist, von ihren Stromzählern aus sich eine Kellerbeleuchtung verlegen zu lassen.
 
Strippe-HH schrieb:
Eine Leitung durch einen Kellerflur zu verlegen ist keine bauliche Veränderung. Anders ist es wenn ich was außen am Gebäude verändern möchte ZB. Rollläden vor meine Wohnungsfenster anbauen möchte das bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Ich muss es ja wissen, denn ich bin seit 6 Jahren im Beirat unserer WEG. mit über 100 Wohneinheiten und deshalb weis ich ja auch was auf den Eigentümerversammlungen so abläuft, es gibt aber von früher her ein allgemeiner Beschluss, dass es den Eigentümern generell erlaubt ist, von ihren Stromzählern aus sich eine Kellerbeleuchtung verlegen zu lassen.

Nun es gibt sicherlich in verschiedenen WEG auch verschiedene Regelungen, was erlaubt ist und was erlaubnispflichtig ist.
Es gibt auch unterschiedliche Nutzungen eines Kellerflures. Das kann durchaus auch ein Flucht-/Rettungsweg sein (z.B. einer TG), dann gelten evtl. Anforderungen aus der LAR...
 
karo28 schrieb:
[Nun es gibt sicherlich in verschiedenen WEG auch verschiedene Regelungen, was erlaubt ist und was erlaubnispflichtig ist.
Es gibt auch unterschiedliche Nutzungen eines Kellerflures. Das kann durchaus auch ein Flucht-/Rettungsweg sein (z.B. einer TG), dann gelten evtl. Anforderungen aus der LAR...

Das mag sein, bei uns sind in den Häuserblöcken die Kellerflure durchgängig aber alle Zähleranlagen befinden sich auch dort also verlaufen auch alle Versorgungseinrichtungen durch die Gänge. Damals vor 50 Jahren als die Häuser gebaut wurden,herrschten auch andere Richtlinien als heute.

Da wo ich vorher gewohnt hatte, das ist auch eine Eigentumswohnanlage wo ich Mieter gewesen bin.
Aber auch die hatten sich nicht so pingelig angestellt als es um die Frage ging ob ich mir Beleuchtung in meinem Mieterkeller verlegen darf, es ging denen nur um die fachgerechte Ausführung.
Und das hatte ich dann auch gemacht, alles schön mit Rohrstangen auf Schnappschellen und die waren begeistert davon weil das kein anderer so hatte.
Gefragt hatte ich nur den Verwalter danach.
 
Strippe-HH schrieb:
Eine Leitung durch einen Kellerflur zu verlegen ist keine bauliche Veränderung.

Wenn es einen Beschluss dazu gibt, ist ja alles in Ordnung.

Jeder Eingriff in die Gebäudesubstanz (dazu zählen auch Bohrlöcher für die Kabeltrasse) ist eine bauliche Änderung. Ohne klare Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder eben Beschluss der ETV darf man nichts am Gemeinschaftseigentum verändern.

Es wurde sogar schon jemand dazu verurteilt, den Sandkasten im Garten wieder abzubauen, nachdem sich die Miteigentümer darüber beschwert haben.

Man glaubt nicht, wegen welcher Kleinigkeiten sich in Eigentümergemeinschaften gestritten wird.

Wenn man keinen Beschluss für sein Vorhaben hat, kann es sein, dass man alles wieder abbauen muss und hat vor Gericht erst recht schlechte Karten.

Ich arbeite regelmäßig mit einer Hausverwaltung zusammen und habe berufsbedingt mit solchen Streitigkeiten zu tun.

Ich kann jedem davon abraten, hier Eigenmacht walten zu lassen und immer einen Beschluss einzuholen. Immer.

Stimmen die Eigentümer nicht zu, muss man notfalls vors Amtsgericht.
 
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