Ja, Konzerne dürfen säumigen Zahlern den Strom abdrehen. Bist du aber Hausbesitzer und hast einen Mietnomaden im Haus, dann darfst du dem weder Heizung noch Wasser abdrehen. Hat jede Wohnung eigene Heizung mit Strom oder Gas, dann darf der Mieter auch im kalten sitzen.
Eben, als Fremdanbieter darfst du den säumigen Nutzer die Leistung sperren, als Vermieter nicht, wenn dies über deinen Anschluß läuft und weiterberechnet wird.
Es ist genauso wie beim Diesel/Heizöl. Die Fremdanbieter dürfen Übergewinne (Der Begriff alleine müsste erst gesetzlich definiert werden) abschöpfen, also müssen nicht den günstigeren Einkaufspreis weitergeben. Du als Vermieter darfst dies z.B. beim Heizöl nicht. Gemäß dem Prinzip „first in - first out“ darf nur der Betrag abgerechnet werden, zu dem das Heizöl getankt wurde und zwar, bis die Menge aufgebraucht ist, auch wenn zwischenzeitlich teurer (oder auch billiger) nachgetankt wurde. Dabei ist auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten, d.h. der Markt ist zu beobachten und das Heizöl zu einen möglichst günstigen Zeitpunkt einzukaufen. Und einige Mietervereine haben gute Advokaten und sind da vor Gericht recht aktiv.
Der TE schreibt jetzt nicht genau, wofür er diese Verbrauchserfassung mit Abschaltung genau benötigt. Wenn er nun einen Mietvertrag (als Vermieter) mit bestimmten Energie/Verbrauchskontigenten hat (Was ich vermute) und das Kontigent ist aufgebraucht, da kann er dies einfach nicht abschalten, denn der Mieter wäre (vordieser Willkür) davor geschützt und könnte die Miete entsprechend kürzen. Da bewegt er sich rechtlich auf dünnes Eis.
Ob eine Leistungsdrossellung möglich ist, indem man z.B. den Anschluß auf 2A (ca. 1,5kW dreiphasig) begrenzt und ab da sackt Spannung entsprechend ab (was technisch etwas aufwändiger ist), bei Wasser wird auf 2
l/min gedrosselt (was technisch einfach umzusetzen wäre) oder bei der Heizung die Temperatur absenkt (ges. ist aber eine Mindestemperatur von 20°C vorgeschrieben), müsste wahrscheinlich erst bis zum BGH durchgeklagt werden - mit offenen Ausgang.
Man kann dies nur als Vermieter umgehen, indem jeder Mieter eine eigene Verbrauchmesseinheit mit einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter hat. Bei Strom ist dies die Regel, bei Wasser nicht so oft, da die Kommunen oft nur einen KW-Hauptzähler setzen, genauso wie bei Fernwärme. Entweder gibt man dass denn an solche Hausverwaltung ab (Kosten sind umlagefähig), die dies komplett an eine ext. Tochterfirma abgibt, die denn als externer Anbieter direkt Verträge mit den Mietern abschliesst und dadurch andere Möglichkeiten hat. Kommt immer mehr in Mode, um den rechtlichen Schutz der Mieter ein Stück weit zu umgehen, wenn einzelne Mieter da Probleme machen. Selbst beim Müll sieht man es denn von Außen. Wenn sich einige Mieter nicht an die Regeln der gemeinsamen Müllanlage halten, dann bekommt ganz schnell jeder Mieter seine eigene Tonne. Folge höhere Kosten für ihn und einen Berg an Mülltonnen vor dem Haus. Zum Glück selten, denn der Anblick ist nicht einladend.