Trennabstände/Verlegerichtlinien Erdungsleitung

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Sellmann

Guest
Hallo!

Ich habe recht viele Informationen zu Trennabständen und Schleifenvermeidung von (Blitz-)Ableitern gefunden.

Wie sieht mit Erdungsleitungen bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage aus, z. B. der Erdungsleitung einer SAT-Antenne oder eines Schornsteins? Hier finde ich immer nur den Hinweis, dass die Verlegung möglichst senkrecht und geradlinig und auf kürzestem Wege erfolgen soll. Müssen hier auch entsprechende Abstände zu anderen Leitungen und oder Metallteilen eingehalten werden?

Beispiel Antenne mitten auf dem Dach. Kürzester Weg wäre senkrecht durch einen Kabelschacht in den Keller. Allerdings zusammen mit anderen Strom und Gasleitungen.

Oder entgegengesetztes Beispiel: Was ist, wenn eine senkrechte Verlegung nicht möglich ist und die Außenwand auch relativ weit weg , z. B. bei einem Metall-Kamin am Bollerofen mitten im Raum?

Für Hinweise wäre ich dankbar.
 
Sellmann schrieb:
Wie sieht mit Erdungsleitungen bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage aus, z. B. der Erdungsleitung einer SAT-Antenne oder eines Schornsteins? Hier finde ich immer nur den Hinweis, dass die Verlegung möglichst senkrecht und geradlinig und auf kürzestem Wege erfolgen soll. Müssen hier auch entsprechende Abstände zu anderen Leitungen und oder Metallteilen eingehalten werden?

Ja.

Sellmann schrieb:
Beispiel Antenne mitten auf dem Dach. Kürzester Weg wäre senkrecht durch einen Kabelschacht in den Keller. Allerdings zusammen mit anderen Strom und Gasleitungen.

Das geht gar nicht.

Sellmann schrieb:
Für Hinweise wäre ich dankbar.

Lies die Beiträge dazu von »unserem« Mitglied Dipol hier:
http://www.netzwelt.de/forum/

Lutz
 
Müssen die Trennabstände dann genauso berechnet werden oder kann man die irgendwo nachlesen?

Danke für den Tip mit dem Sat-Technik Forum.


PS:
Passend dazu habe ich gerade das da gesehen. Wenn das eine Erdung sein soll, ist das dann nicht eine Katastrophe?
 
Sellmann schrieb:
Müssen die Trennabstände dann genauso berechnet werden oder kann man die irgendwo nachlesen?
Da du kaum die aktuelle DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011-11 im VDE-Auswahlabo hast, sind die Publikationen von Heinz Kleiske und der nicht mehr ganz aktuelle DEHN Blitzplaner erste Wahl:

http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf

Auf Seite 12 findest du eine Grafik mit der Formel für den Trennungsabstand.

Sellmann schrieb:
PS:
Passend dazu habe ich gerade das da gesehen. Wenn das eine Erdung sein soll, ist das dann nicht eine Katastrophe?
Das kommt darauf an wie gnädig es St. Florian mit diesem Murks meint.
 
Dipol schrieb:
Da du kaum die aktuelle DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011-11 im VDE-Auswahlabo hast, sind die Publikationen von Heinz Kleiske und der nicht mehr ganz aktuelle DEHN Blitzplaner erste Wahl:

http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf

Auf Seite 12 findest du eine Grafik mit der Formel für den Trennungsabstand.

Super. Dankeschön.

Wie ist das mit der einzelnen Wohneinheit zu verstehen? Wenn die Schüssel nur für eine Wohnung ist, braucht sie nicht geerdet werden?
 
Sellmann schrieb:
Wie ist das mit der einzelnen Wohneinheit zu verstehen? Wenn die Schüssel nur für eine Wohnung ist, braucht sie nicht geerdet werden?
Geerdet werden muss die Antenne im Schutzbereich ohnehin nicht, es geht um den PA der Kabel und evtl. vorhandener Schalter. Das ist aber nur eine von zwei Bedingungen, denn die Summe der Ableitströme aller Endgeräte darf auch nicht 3,5 mA(eff) überschreiten.

Und da sind wir bei der Praxisfremdheit dieser Bestimmung, denn wer kann das messen? Bis zu zwei Flats nach Schutzklasse I + Beistellgeräten ist die Nominalwert-Summe bei intakten Endgeräten noch eingehalten, bei 4 Flats kann der Grenzwert mit nominal zulässigen Ableitströmen schon überschritten sein.

Um den Grenzwert zu überschreiten, reicht aber schon ein einziger Entstörkondensator mit leichtem Übergangswiderstand.
 
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