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T.Paul
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ttweb schrieb:Darf/Muss/Sollte/Gar nicht darf...
Du darfst Nur, wenn die Selektivität zu den unter Plombenverschluß liegenden Sicherungen gewährleistet ist, Du musst es nicht, da kein zusätzlicher Schutz ggü. der Vorsicherung am Zählerabgang notwendig ist oder gegeben wäre, du solltest es m.E. nicht, da es nichts bringt und nicht Selektiv ist zu den Zählerabgangssicherungen.
Das ging aber aus meiner vorhigen Antwort samt Empfehlung der Umsetzung bereits hervor ...