Unterverteilung

Diskutiere Unterverteilung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Community, ich habe in meiner Firma das Vorhaben eine neue Unterverteileung mit FI-Schutzschalter installieren zu lassen, da viel mit...
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karo28 schrieb:
bigdie schrieb:
Es ist nicht die Schuld der Normen, aber die Schuld der fehlenden freien Zugänglichkeit. Und das gilt nicht nur für Normen. Wenn ich prüfen will, ob mein Schornsteinfeger nach der Kehrordnung richtig abrechnet, kann ich diese nicht einsehen.

Die Kehrordnung ist aber meines Wissens nach ein Gesetz, das muss a) veröffentlicht werden und b) eingehalten werden.
Ja dann versuch doch mal ohne Geld zu bezahlen an die Kehrordnung zu kommen.
 
bigdie schrieb:
karo28 schrieb:
bigdie schrieb:
Es ist nicht die Schuld der Normen, aber die Schuld der fehlenden freien Zugänglichkeit. Und das gilt nicht nur für Normen. Wenn ich prüfen will, ob mein Schornsteinfeger nach der Kehrordnung richtig abrechnet, kann ich diese nicht einsehen.

Die Kehrordnung ist aber meines Wissens nach ein Gesetz, das muss a) veröffentlicht werden und b) eingehalten werden.
Ja dann versuch doch mal ohne Geld zu bezahlen an die Kehrordnung zu kommen.

Hier z.B.:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/gesamt.pdf

Bei Normen stehe ich allerdings auf den Standpunkt, wenn etwas als "Pflicht zur Anwendung" definiert wird, dann muss es auch eine "Pflicht zur Veröffentlichung" geben.
 
Ich brauch aber nicht die vom Bund sondern die von Thüringen
 
bigdie schrieb:
Ich brauch aber nicht die vom Bund sondern die von Thüringen

http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wir ... teinfeger/

"Die oberste Landesbehörde im Freistaat Thüringen für das Schornsteinfegerwesen ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT), zentrale Mittelbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA - u. a. auch zuständig für die Ausschreibung zur Neubesetzung von Kehrbezirken)."

"Die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeister richten sich nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO – Bundesverordnung) vom 16.06.2009 (BGBl. I S. 1292)."

"Das o. g. Gesetz und die KÜO können Sie auch über die Seite der Schornsteinfeger-innung Thüringen erreichen."
 
Jetzt brauch ichs auch nicht mehr, aber vor 15 Jahren wollte ich das mal haben und da gab es das nur gegen Geld. Ich weis nicht mehr wieviel aber einfach anschauen oder herunterladen nicht möglich. Dabei wollte ich nur mal nachsehen, wofür ich eigentlich bezahle, weil mir das auf den Keks ging, das ich den Ruß damals selber aus dem Schornstein herausholen musste. Jetzt kommt da ein anderer Typ, der macht das alles ordentlich. Aber damals war schon das Kehren kurios. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, wenn er einen Besen nimmt, das 100mm Edelstahlrohr kehrt und danach mit dem gleichen Besen den Festbrennstoffzug 270x270mm das das noch irgend eine Wirkung hat.
 
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