Vorabsicherung Zähler zu klein?

Diskutiere Vorabsicherung Zähler zu klein? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo , wir haben vor 2 Jahren neu gebaut. Hab von Elektrik nicht viel Ahnung. Mir ist jetzt beim betrachten des zählerschranks aufgefallen das...
So und weil der Errichter den Überlastschutz der FI nicht berücksichtigt hat ist das ein klarer Mangel ! Und demzufolge greift auch die Gewährleistung !
Den er hat eine sichere mängelfreie Anlage zu liefern und das hat er definitiv nicht !
 
Danke für die Rückmeldung.
Ich werde mal beim Hersteller nachfragen.
Aber rein logisch wird wohl nie was passieren, da soviel Last gleichzeitig wahrscheinlich nicht abgenommen wird oder?

wie ist das denn bei den jeweils 3 Schaltern für carport und Geräteschuppen, hätten die 3 Polig auslösbar sein müssen?
Zu ersten Punkt unerheblich zu Punkt zwei nur wenn er da einen aufgeteilten Drehstromkreis betreibt und keine allpolige gemeinsame Abschaltmöglichkeit besteht . Diese ist aber Hier über den FI gegeben !
 
Hmm also soll die Versicherung für den digitalen Zähler sein .
Was ist falsch an den oberen sachen ?
Das ist für die Wärmepumpe.
ich will mal darauf eingehen, die Anmerkung kam ja auch von meiner Seite. Zwei Leitungsschutzschalter nacheinander geschaltet ergeben aus dem Grund keinen Sinn, weil im Kurzschlussfall beide, oder ein beliebiger auslösen wird. Sie sind untereinander nicht selektiv. Auch bei dem Fall der Überlastung kann in dem Fall, 20A zu 16A, nicht 100% sicher gestellt werden das die vorgelagerte Sicherung, also der 20A-LS nicht zuerst auslöst.
Das ist in deinem Fall aber nicht unbedingt dramatisch, da ja beide im gleichen Verteiler sitzen, ob nun der eine oder der andere auslöst ist da mal Wumpa. Der 20A-LS ist wahrscheinlich nur drin, weil der digitale Zähler nicht mehr wie 40A kann.

Zu der FI/RCD-Sache sag ich mal nix, naja doch eines...wenn unten 35A SLS drin wären, statt der unsinnigen 63A, wäre die FI/RCD-Diskussion keine. Selbst bei 40A SLS wären höchstens die 2poligen FI/RCD ne kleine Überlegung wert...aber wie immer an dieser Stelle, ist nur meine Meinung ^^
 
Klar doch das du aber mit 35 A SLS die verfügbare Leistung einschränkst berücksichtigst du dabei nicht ! Entweder ich bau da 63 A FI ein oder ich bau da vor die 40 A FI Vorsicherungen oder ich leg die Sicherungen nach dem 40 A Fi so aus das dieser nicht überlastet werden kann .Und da sind wir wieder beim Stand der Technik FI/LS den kannst du auch mit 80 A Vorsicherung nicht überlasten , denn er schützt sich davor durch den eigenen LS selbst !
 
Ok danke für die Rückmeldung.
Die 63 ah am Anfang kann man ja ohne Netzbetreiber auch nicht so einfach ändern
Also am einfachsten Fi tauschen.
Aber das dem Elektriker beizubringen wird ein Kampf .
 
63 A sind was anderes als 63 ah !
Du brauchst das dem Elektriker nicht beibringen ! Ein schreiben vom Anwalt mit einer Mängelrüge genügt da vollkommen. Das du dann evl die Mehrkosten für die FI übernehmen musst steht dabei auf einem anderen Blatt .
Beispiel : der alte 25 A/0,03 A kostet 20 Euro der neue 40 A/0,03 kostet 30 Euro macht eine Differenz von 10 Euro die zu deinen Lasten gehen ! Arbeitszeit und Anfahrt gehen dagegen zu Lasten des Errichter da Gewährleistung bzw Mängelbeseitigung .
 
Aber bin ich schuld wenn er falsche Schalter einbaut ?
Also nochmal zusammengefasst .
Die beiden 25 müssen auf 40 oder auch auf 63 getauscht werden?
Der 40 muss auf 63 getauscht werden?
Oben bei der wärmepumpe ist ja auch noch ein 40 .
 
Bei einer Leitung und deren Absicherung sehe ich die Anwendung des Gleichzeitigkeitsfaktors noch ein den die Sicherung wird da auf den Betriebsstrom der Leitung ausgelegt und schützt damit die Leitung vor Überlast !
Bei dem 40A FI trifft das eben nicht zu, den die Sicherung schützt zwar die Leitung (die für 63 A ausgelegt ist ) aber nicht den FI bei Überlast Den der ist nur für 40 A ausgelegt .
 
Wie geschrieben gehen die Meinungen in Fachkreisen auseinander.
Direkten Normen zugriff habe ich nicht.
Gut, wenn dein Hersteller das bescheinigt. Ob Doepke das für ABL macht ?
 
Klar doch das du aber mit 35 A SLS die verfügbare Leistung einschränkst berücksichtigst du dabei nicht !
Du brauchst nicht zu tun als ob der der Beste der Besten bist!

Natürlich weiss ich das man damit die Leitung reduziert, da das aber eine Wohnung ist wird da sicherlich keine 63A benötigt, da werden wahrscheinlich nichtmal 35A benötigt. Aber du als Allwissender weisst das natürlich besser...ein Hoch auf unseren Forengott ^^
 
Ein 40 A FI ist für einen Bemessungsstrom von 40 A je Außenleiter ausgelegt
So und 2 *16 je Außenleiter sind 32 A 32 A < 40 A Überlastschutz ok
Aber 3*16 A sind 48 A 48 A > 40 A kein Überlastschutz !
Und für die 25 A FI gilt 2*16 A = 32 A >>>>> 32 A > 25 A kein Überlastschutz !
Der Elektriker als Errichter der Anlage haftet für die Anlage und deren Sicherheit und wenn aus Geiz ist Geil da falsche Geräte einbaut kommt er aus der Haftung nicht raus ! Er muss dich darauf aufmerksam machen das eben 25 A da nicht ausreichend sind und da ein 40 A oder 63 A FI erforderlich ist . Den Mehrpreis dafür zahlst du. Wie auch letztendlich auch seine Arbeit . Die falschen FI und auch die Arbeit hast du aber schon bezahlt . Warum sollst du die nochmal wegen dem Fehler des Elektrikers bezahlen ?
 
Ich hab den Elektriker im Endeffekt nicht selber bezahlt sondern den Generalunternehmer zum Bau des Hauses .
Im Vertrag steht halt das alles nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik usw ausgeführt wird .
 
und der Überlastschutz der FI gehört zu den anerkannten Regeln der Technik . Und da der nicht gewährleistet ist ist das auch ein Mangel !
 
Ich hab den Elektriker im Endeffekt nicht selber bezahlt sondern den Generalunternehmer zum Bau des Hauses .
Tja, wieder so ein Schnellschuss des Forenkollegen, ohne auch nur ein wenig das Hirn einzuschalten.
Als erstes an dieser Stelle auch wieder der Hinweis das dies KEINE Rechtsberatung ist, sonst läuft der nächste hier Amok.
Wie du ja schreibst hast du einen GU gehabt, der ist dann dein Vertragspartner und über den muss das ganze natürlich auch laufen. Wenn der den Elektriker beauftragt hat hast du keinerlei Vertragsverhältnis mit den Elektriker, folglich auch keine Gewährleistung ihm gegenüber. Die Gewährleistung hat dein GU zu erfüllen, und ob dabei was rumkommt ist halt heutzutage immer fraglich.
 
Eine Möglichkeit wäre ABB direkt dazu anzuschreiben und das Ergebnis als Kopie an den Fachmann zu senden. Also direkt nach Gleichzeitigkeitsfaktor fragen.
Wie soll ABB was zu Gleichzeitigkeitsfaktoren sagen? :rolleyes: ABB kennt doch die Anlage nicht.
Wenn dort 4 FIs vorhanden sind (auch wenn ich die Aufteilung nicht kenne), kann ich mir nicht vorstellen, dass man diese überlasten kann.
Selbst wenn ich einen 40er FI mit 35A vorsichere, ist eine Überlastung für eine gewisse Zeit theoretisch möglich.
 
Tja, wieder so ein Schnellschuss des Forenkollegen, ohne auch nur ein wenig das Hirn einzuschalten.
Als erstes an dieser Stelle auch wieder der Hinweis das dies KEINE Rechtsberatung ist, sonst läuft der nächste hier Amok.
Wie du ja schreibst hast du einen GU gehabt, der ist dann dein Vertragspartner und über den muss das ganze natürlich auch laufen. Wenn der den Elektriker beauftragt hat hast du keinerlei Vertragsverhältnis mit den Elektriker, folglich auch keine Gewährleistung ihm gegenüber. Die Gewährleistung hat dein GU zu erfüllen, und ob dabei was rumkommt ist halt heutzutage immer fraglich.

ja aber der Generalunternehmer schuldet mir ja diese Leistung dann.
Das muss er dann halt von seinem subunternehmer einfordern.
 
Wie soll ABB was zu Gleichzeitigkeitsfaktoren sagen? :rolleyes: ABB kennt doch die Anlage nicht.

Es geht nicht um den genauen Faktor. Sondern um das Prinzip überhaupt mit Faktoren zu rechnen.
Faktoren werden im verlinkten ABB Dokument nicht angegeben.

Meiner Meinung kann niemand Garantieren, wenn nach 10 Jahren 3-mal der Besitzer oder Mieter gewechselt hat, das der Faktor noch stimmt. Sind ja nur Laien
Winter > Heizung defekt und überall E-Heizlüfter ...

Damit kann die Forderung der meisten Hersteller wie im ABB Dokument nicht erfüllt werden.
ABB schrieb:
Der maximal mögliche Betriebsstrom der elektrischen Anlage darf den Bemessungsstrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung nicht überschreiten.

Hier steht der "mögliche Betriebsstrom" nicht der üblicherweise vorhandene Strom
 
Zuletzt bearbeitet:
Da aber gar keine FI von ABB verbaut wurden, ist das zwar interresant, aber wenig hilfreich!
 
Thema: Vorabsicherung Zähler zu klein?

Ähnliche Themen

Zurück
Oben