Vorschriften, Normen und Gesetzte. Was gilt?!

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TobiasStrom

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Hallo zusammen,

ich habe mal ein sehr allgemeines Thema mit viel Zünd- und Diskussionsstoff :)

Wir alle kennen ja unsere geliebte Normen. Was ist hier jetzt Pflicht, was ist eine Empfehlung?

Es geht mir einfach um eine generelle Grundlage um Diskussionen stand zu halten.

Ich möchte das ganze an einem kurzen Beispiel begründen. Wenn ich in einer Wohnung neue Elektrik mache, kann ich mich an die 18015 halten, muss ich aber nicht, ich kann es auch ausschließen vom Angebot. Einen Überspannungsschutz muss ich aber installieren, genau wie einen FI. Das steht in der Norm, aber wo steht das es wirklich Pflicht ist? Gibt es da ein Gesetzt, wenn ja wo? Es wird ja immer gesagt dass die Norm eine Richtlinie ist und auch vor Gericht hinzugezogen wird. Aber ich kann ja auch ein ganzes Haus mit einer Sicherung, einem FI und einem Überspannungsschutz machen solange der Kunde dies akzeptiert. Hier kann es mich vor Gericht ja nicht belangen solange er zustimmt.

Ich hoffe ihr konntet mir folgen und wir können zusammen über das Thema sprechen!

Liebe Grüße
Tobias
 
Als aller Erstes gilt mal das Energiewirtschaftsgesetz und dann bei Anlagen am öffentlichen Niederspannungsnetz auch die Netzanschlußverordnung.

Wenn Du im EnWG den §49 und in der NAV den §13 nach schlägst, erhältst Du die entsprechenden Verweise auf die Norm.

Grundsätzlich gilt aber nur eines, daß Du eine sichere Anlage zu errichten und zu betreiben hast.
Das kann dann auch bedeuten, daß Du von der Norm abweichen mußt, wenn diese Fehler enthalten sollte, was durchaus auch hin und wieder der Fall ist.
Hierzu gibt es sogar Urteile, daß die Norm auch falsch sein kann und deren blindes befolgen nicht unbedingt zu einer sicheren elektrischen Anlage führt.
 
Super, danke für die Antwort. Ich werde mich da mal durchblättern und wieder melden.
 
Zuerst mal Gesetze und Verordnungen sind Rechtsverbindlich ohne wenn und aber.
Normen und Din haben keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Deshalb steht da auch im NAV §13 und im EnwG § 49 Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet. Sie werden aber rechtsverbindlich über den Werkvertrag. Einen Werkvertrag schließt du mit der ausführenden Firma bei Beauftragung ab. Grundsätzlich hat eine Elektrofirma eine auch im Fehlerfall sichere Elektroanlage abzuliefern.
 
Naja Du kannst ja gerne mal vor Gericht versuchen Recht zu bekommen wenn Du einfach mal die VDE Normen ignorierst.
Dieses Wort "vermutet" bedeutet nämlich, daß dem so ist bis einer unumstößlich das Gegenteil beweist.
 
Nein das ist und bleibt eine Vermutung. Wenn ich von der Norm abweiche muss ich beweisen das meine Lösung gleich oder Höherwertig wie die Norm ist.
 
und auch das wäre dann durch dich zu beweisen...
 
Hierzu gibt es sogar Urteile, daß die Norm auch falsch sein kann und deren blindes befolgen nicht unbedingt zu einer sicheren elektrischen Anlage führt.
Höchstrichterliche Urteile besagen, dass insbesondere alte Normen als anerkannte Regel der Technik zu weit hinter dem Stand der Technik zurückgebleiben sind und auch mehr als nur die Normerfüllung gefordert sein kann.

Wo ist eigentlich @Moorkate, der Don Quichotte gegen alle Normen, abgeblieben? Ich weiß, dass der auch Gesinnungsgenossen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr schöner Beitrag im Fernsehen über Lobbyismus und Normen und Geheimhaltung
 
Thema: Vorschriften, Normen und Gesetzte. Was gilt?!

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