Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen?

Diskutiere Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe bisher in meinen Wohnungen recht freizügig die Elektroarbeiten selbst ausgeführt - Herd anschließen, neue Wanddosen...
Hmm, das sind zu viele Buchstaben.
LED_Supplier möchte eine einfache Antwort auf eine einfache Frage, ob es einen Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt, wo etwa konkret steht: "Wer selber an einer Steckdose schraubt, wird mit Geldstrafe nicht unter xxx Euro oder Freiheitsstrafe bis zu xxx Jahren bestraft."

Den gibt es so nicht. Vielleicht ist damit seine Frage besser beantwortet, obwohl das nun mal eine Halbwahrheit wäre.

Die einfache Antwort genügt ihm nicht, die langen Antworten hält er für "irrelevante, ausgelutschte Halbwahrheiten".

Wir alle müssen akzeptieren: Es gibt Probleme, die man nicht lösen kann.:(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, das sind zu viele Buchstaben.
LED_Supplier möchte eine einfache Antwort auf eine einfache Frage, ob es einen Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt, wo etwa konkret steht: "Wer selber an einer Steckdose schraubt, wird mit Geldstrafe nicht unter xxx Euro oder Freiheitsstrafe bis zu xxx Jahren bestraft."

Den gibt es so nicht. Vielleicht ist damit seine Frage besser beantwortet, obwohl das nun mal eine Halbwahrheit wäre.

Die einfache Antwort genügt ihm nicht, die langen Antworten hält er für "irrelevante, ausgelutschte Halbwahrheiten".

Wir alle müssen akzeptieren: Es gibt Probleme, die man nicht lösen kann.:(
Genau so ist es. Was nicht verboten ist /unter Strafe gestellt ist, ist erlaubt. Das mag dir als Elektriker und mir in gewissenem Maße nicht gefallen, im Gegensatz zu deinem letzten Satz, ist das Problem leicht zu lösen, nämlich über den Bundestag. Die erforderliche Mehrheit gab es bis jetzt offensichtlich noch nicht.
 
Genau so ist es. Was nicht verboten ist /unter Strafe gestellt ist, ist erlaubt.

Jetzt könnte man in die Feinheiten gehen und unterscheiden zwischen Strafe/Straftat und Vergehen und Ordnungswidrigkeit. Bringt aber hier für die Beantwortung Deiner Frage und Deine Theorie auch nichts.

Der Hauptgrundsatz bleibt immer noch: gibt es einen Schaden, muss jemand die Rübe hinhalten, so er ermittelbar ist. Wie im richtigen Leben. ;)
Dann wird geschaut, welches Gesetz und welche Randbedingungen anzuwenden sind.

Mal ein (vereinfachtes) Beispiel aus einer ganz anderen Materie:
Du hast einen (deutschen) Sportbootführerschein See und meinst jetzt, Du wärest ein ausgezeichneter Kapitän.
Du kaufst Dir also einen ausgemusterten Tanker/Frachtschiff für kleines Geld und übernimmst das Schiff außerhalb der 12-Meilen-Zone auf hoher See.
Völlig legal, es gibt kein Gesetz dagegen, niemand wird Dich verfolgen oder bestrafen. Du schipperst also munter über die 7 Meere.

Jetzt dengelst Du unglücklicherweise, weil Deine nautischen Kenntnisse doch nicht so überragend sind, gegen einen anderen Tanker, es gibt erhebliche Umwelt- und Personenschäden.
Was wird Dich der Richter am Internationalen Seegerichtshof (ISGH) wohl fragen? Wahrscheinlich zuerst einmal im übertragenen Sinne, ob Du sie noch alle auf dem Leisten hast, mit dem SBF See einen Tanker glaubst führen zu können. Er wird ganz sicher eine Strafe verhängen, die nicht zu knapp allein aus diesem Grund ausfällt und völlig anders wäre, wenn Du die NORMALERWEISE in diesem Fall üblichen nautischen Patente hättest.
Passiert aber nichts, interessiert sich auch keiner für Dein Vorhaben. So wie oben.
 
@Stromberger Du hast es immer noch nicht verstanden. Ob jetzt Straftat, Vergehen, oder Ordnungswidrigkeit spielt hier keine Rolle, das Prinzip ist gleich. Du uferst nur aus. Vielleicht diskutierst du zu viel mit Pumi. ;-)

Es gibt vieles Handeln, das an sich verboten ist. Fragst du zum Beispiel einen Polizisten, ob du mit 70 kmh durch die Fußgängerzone rasen darfst, wird da keine Antwort kommen wie "Hauptsache du wirst nicht erwischt, oder du bringst keinen um". Die Tat an sich ist strafbar, auch wenn es gut ausgeht. Sicherlich gibt es viele die "Glück" haben, aber der Staat kontrolliert aktiv, und sanktioniert ebenfalls. Ganz anders bei der Elektrik....

Und verstehe mich bitte nicht falsch, ich wäre durchaus für etwas mehr Regulierung. Fand vor kurzem noch einen HAK im Baumarkt, da fragt man sich.....

So etwas geht aber nur über Gesetzgebung.
 
Dass der Pumi sich hier dankenswerter- und ausnahmsweise mal herausgehalten hat, ist durchaus löblich! :D

Ursächlich für meine Ausführungen war Dein
Bitte noch den Verweis auf den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch linken.
Diesen § gibt es nicht, das weisst Du auch selber und von daher impliziert das FÜR MICH (ich kann mich auch gerne täuschen!), dass Du damit sagen willst:
"da es ja keinen § und keine Strafe gibt, darf der Laie ja auch selber machen".
Das ist, wie o.a., falsch und wie o.a. sind die Folgen der Tat zu bestrafen und bei der Strafzumessung kommt erst der Laie, Profi, oder wer-auch-immer ins Spiel.

Einfaches Beispiel (jaaaaa, schon wieder..... :p).
Der A haut dem B eine Eisenstange mittelschwer zentral auf den Kopf.
a) B trägt einen Helm, grinst den A danach an, der Helm hat allerdings einen Riss
b) B trägt keinen Helm und fällt tot um.
Selbe Tat, unterschiedliche Folgen, unterschiedliche Bestrafung.

Ein explizites Gesetz/Strafandrohung ist auch nicht gegeben, wenn ein Laie einen Gasanschluss öffnet, um etwas zu reparieren und das schief geht im Sinne von "Haus weg". Weitere Beispiele erspare ich (mir).
So, ich denke, das reicht zum Thema.
 
Stimmt so nicht ganz.
Auch der versuchte Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft.
 
Auch der versuchte Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft.

1.) Bitte versuche Dich nicht wieder an juristischen Sachverhalten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hier diesbezüglich wirst Du auch weiterhin Schiffbruch erleiden. Meine begründete Prognose.
2.) Da ich lediglich von "Schlag" geschrieben habe, ist es jetzt Deiner blühenden Fantasie entsprungen, daraus direkt Mordmerkmale herbei zu fantasieren. Nicht zielführend.
3.) Ein Gericht muss feststellen, ob es sich um gefährliche Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge), Totschlag, versuchten Mord oder Mord handeln würde. Vielleicht sogar nur Notwehr. Nicht Du vorab.
 
Wir reden nicht über versuchten Mord mit Eisenstange. Und nebenbei bemerkt folgt im Umkehrschluss nicht daraus, dass man keine Eisenstange in die Hand nehmen darf...

Wir reden hier von einem Laien, der - angenommen halbwegs fachgerecht - Elektroarbeiten vornimmt, und das ist nicht verboten.

Frage, was meinst du was passiert, wenn du den Nachbarn, der sein Haus komplett selbst saniert hat, oder einen der vielen TE, die hier nach Rat fragen, anzeigst? Oder einen Baumarkt?
 
Gar nichts passiert.
Denn unter Juristen gilt "nullum crimen, nulla poena sine lege".

Mit anderen Worten: es muss erst was passieren im Sinne von Schaden. Vorher ist Wild-West und jeder macht was er will.... ;)
 
Na dann sind wir uns einig, sine lege.....

Also ab zum Bundestag, falls du das ändern möchtest.
 
Möchte ich nicht.
Der Bundestag hat ja ohnehin genug zu tun, das schwachsinnige GEG-Gesetz zu verabschieden... :confused:
 
Thema: Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen?
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