Was darf man als Elektrofachkraft alles machen ?

Diskutiere Was darf man als Elektrofachkraft alles machen ? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich bin ausgebildeter Elektroniker für Automatisierungstechnik (Industrie), und somit eine Elektrofachkraft. Nun baut meine Schwester...
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Andi22

Guest
Hallo,

ich bin ausgebildeter Elektroniker für Automatisierungstechnik (Industrie), und somit eine Elektrofachkraft.

Nun baut meine Schwester ein Haus und sie fragte mich, ob ich ihr Elektroinstallation machen kann. Aber jetzt weis ich nicht sicher was ich alles machen darf bzw. was ich machen lassen muss und was ich von wem abnehmen lassen muss.

Ich hoffe ihr könnt mich bei diesen fragen unterstützen.
 
Hallo,

willkommen im Forum.

Wenn es ganz streng nach "Recht und Gesetz" geht ,
darfst du garnichts...Elektrofachkraft hin oder her...
Das sagt zumindest die NAV.

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/index.html

In § 13 und 14 wird es konkret:

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html

Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__14.html



Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragter hat die Anlage über den Netzanschluss an das Verteilernetz anzuschließen und den Netzanschluss in Betrieb zu nehmen. 2Die Anlage hinter dem Netzanschluss bis zu der in den Technischen Anschlussbedingungen definierten Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der nachfolgenden Anlage, anderenfalls bis zu den Haupt- oder Verteilungssicherungen, darf nur durch den Netzbetreiber oder mit seiner Zustimmung durch das Installationsunternehmen (§ 13 Abs. 2 Satz 2) in Betrieb genommen werden. 3Die Anlage hinter dieser Trennvorrichtung darf nur durch das Installationsunternehmen in Betrieb gesetzt werden

P.S. Ich zitiere hier nur die Gesetzeslage.....
 
Hallo,

es ist sogar noch schlimmer:
Da du eine Elektrofachkraft bist kann man davon ausgehen, dass du weißt, dass du nichts darfst...
Rausreden ist nicht.

Suche dir einen kooperativen ortsansässigen Meisterbetrieb, mit dem du in Absprache das Meiste selber machen kannst und der dir das Ganze zum Schluss abnimmt.
Zähler beim EVU bestellen kann ohnehin nur ein eingetragener Betrieb, du brauchst also eh einen Elektriker.

Grüße, Joey
 
Hallo Joey,

du darfst grundsätzlich sehr viel machen. Niemand kann dir verbieten Schlitze zu stemmen, Löcher für Schalterdosen zu stemmen, Leitungen an die Wand zu nageln, Leitungen zu klemmen, Steckdosen, Lichtschalter oder sonstige Geräte zu verarbeiten.
Rechtlich bist du zum Zeitpunkt der Installation doch noch gar nicht „Kunde“ (Sklave oder Abgezockter ist wohl richtiger) eines Stromanbieter. Also arbeitest du auch nicht an einem „Stromnetz“, bestenfalls an einem zukünftigem Netz.
Eine andere Sache ist es einen Anschluss zu beantragen. Hier wird immer ein selbstständiger EM nötig sein. Und ob der für deine Installation einen Antrag stellt solltest du vorher klären. Normalerweise geht es aber, der wird hoffentlich dann auch mehr oder weniger gründlich deine Arbeit überprüfen.

Gruß Fachmann
Ich sehe schon den Zorn der Meister
:oops:
 
Fachmann schrieb:
Hallo Joey,


Rechtlich bist du zum Zeitpunkt der Installation doch noch gar nicht „Kunde“ (Sklave oder Abgezockter ist wohl richtiger) eines Stromanbieter. Also arbeitest du auch nicht an einem „Stromnetz“, bestenfalls an einem zukünftigem Netz.
:oops:

Die NAV ist nicht eine Norm vom Versorger,sondern vom Staat.Es ist jedoch richtig das Eigenleistungen in Abstimmung mit einer eingetragenen Firma gemacht werden können.

Hier gibt es Bausätze mit Abnahme ... im Baumarkt zu Kaufen.

Ist die Anlage in Betrieb, darf nach NAV ohne Fachbetrieb noch nicht mal eine zusätzliche Steckdose angeschlossen werden.

mfg sps
 
Hallo,

Die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) ist eine staatlich erlassene Verordnung.

Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung.

Die Netzanschlussverträge (Niederspannung) zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer verweisen auf die NAV als Bestandteil.

Quelle: http://www.enbw.com/content/de/netznutz ... /index.jsp


=> Rechtlich ist die NAV mit der Unterschrift des Anschlussnehmers für ihn bindend.

=> Der Grund für die staatliche Verordnung liegt am Monopol der Netzbetreiber. Sonst könnten die ja Bedingungen nach belieben machen.

Grüsse,
AE
 
Das ist zwar richtig, was hier so geschrieben wird, Ausnahmen werden aber gemacht: Wenn Du Dir von der IHK bestätigen lässt, dass Du die Bedingungen für einen Elektroinstallationsbetrieb erfüllst, hat der Stromversorger auch nichts mehr dagegen. In diesem Fall musst Du Dir nicht einmal einen Meister suchen, der Dir das Ganze absegnet (gegen Honorar natürlich), Du kannst es selbst abnehmen.
Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die Leute des Stromversorgers dann besonders genau (oder scheel) hinsehen, ob auch wirklich Alles in Ordnung ist.
 
@isi1
IHK Betriebe können nicht in das Installateursverzeichnis eingetragen werden. Siehe hierzu Anlage A zur HwO (Handwerksordnung)

Alle eingetragenen Betriebe werden durch die VNB regelmässig durch stichproben überprüft.
Wer eine zweite Ermahnung hat bekommt die Konzession entzogen. Danach weitere Massnahmen wie Zwangsmassnahmen wenn er trotzdem weiterarbeitet.

Es ist zwar noch kein Fall bekannt, aber wer ohne Konzession arbeitet (es gibt wirklich einige die Zähler vom OG in den Keller umsetzen und meinen das Problem mit einwegplomben zu lösen)
wenn es sich häuft kann es auch hier Massnahmen geben genauso wie für die Betriebe die nicht ordentlich arbeiten.
 
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