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Stando
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Ich habe das bisher immer so verstanden, dass die Mieter sich entweder für Mieterstrom entscheiden oder garnicht.Die Mieter haben immer ihre eigenen Stromlieferverträge, auch bei dem Mieterstromkonzept mit PV.
Also den Strom vom Vermieter bekommen (PV-Strom + Netzstrom abgerechnet über Vermieter) oder sich für einen eigenen Vertrag entscheiden.
Dass man das komibnieren kann für einen Mieter, stelle ich mir schwierig vor, da man dann ja wieder zwischen PV- und Netzstrom untersscheiden muss.
Bei diesem Messkonzept 13 kann ja ein Mieter entscheiden, ob er teilnimmt (blau) oder nicht (grün):
https://i.ibb.co/RSXR9qV/messkonzept-13.jpg
Das folgende Beispiel finde ich aber für mich interessant. Denn, wenn ich das verstehe, könnte man mein PV-Strom und dem vom Mieter unterscheiden:
https://www.photovoltaikforum.com/core/attachment/198017-bildschirmfoto-2021-12-06-um-16-47-10-png/
Da sich bei Z1 die Ströme addieren (Wohnung Anlagenbetreiber + Mietwohnung 1 und 2) wird sicherlich eine Wandlermessung notwendig, die ich eigentlich vermeiden wollte.
Ist aber bei Messkonzept 13 auch nicht anders.