Hausanschlusskasten (HAK) wird erneuert. Die Umsetzung?

Diskutiere Hausanschlusskasten (HAK) wird erneuert. Die Umsetzung? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, als bisher stiller Mitleser, um meine Kenntnisse aufzubessern, habe ich heute ein Anliegen. Wir haben die Tage Post von der EnBW...
Mischu

Mischu

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Hallo zusammen,
als bisher stiller Mitleser, um meine Kenntnisse aufzubessern, habe ich heute ein Anliegen.
Wir haben die Tage Post von der EnBW bzw. Netze BW bekommen, weil die bei uns im Ort anfangen wollen, die Infrastruktur zu erneuern; incl. Glasfaser.
D.h. Strom vom Dach wird in die Straße verlegt, neue Trafostationen stehen schon an den Ortseingängen und natürlich gibt es einen neuen HAK. Sie schreiben, dass sie die Kosten für Rückbau und Neubau bis HAK komplett übernehmen. Die neue Leitung zum Zähler müssen wir übernehmen. Für uns soweit in Ordnung.

Fragen dazu:

1. Wird ein HAK nur im Haus oder auch außerhalb gebaut?

2. Wird uns das so angeschlossen oder werden außer der neuen Zuleitung HAK->Zähler weitere Umbaumaßnahmen verlangt? Wie wird darauf reagiert, oder wie ist zu handeln, wenn weitere Umbaumaßnahmen gefordert werden?

3) Handelt es sich hierbei um eine Anlagenänderung, muss der Netzanschluss neu beantragt werden?
3.1 Netze BW schreibt als Beispiel (Homepage) für Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten: Netzanschluss ab 3 x 63 A (39 kW). Ich denke, wir sollten die Chance nutzen, hier eine Erhöhung auszuhandeln. Wie sollte man hier vorgehen?
Es wird sich jemand melden, der vor Baubeginn einen Termin vor Ort machen will. Ist das der richtige Ansprechpartner oder sollte man den Elektriker beauftragen, der dann HAK und Zählerkasten anschließt. Sollte dies vor oder nach dem ersten Ortstermin von Netz BW erfolgen?
3.2 Wird der Netzbetreiber hier einen Baukostenzuschuss verlangen? Wie hoch sollte der ungefähr sein, was ist fair?
3.3 Kann durch eine Vorsicherung der Hausinstallation vor oder nach dem Zähler die Leistung weiterhin auf 35A begrenzt werden, ohne dass später bei einer Erneuerung des Zählerschrankes wieder Kosten für eine Erhöhung des Netzanschlusses anfallen?


Weitere Infos für euch. Können wir gerne einbeziehen in die Diskussion, wichig ist mir vordergründig aber der neue Hausanschluss:

Der ist aus den 70er Jahren. Es könnten 4 Zähler eingebaut werden, im unteren Anschlussraum sind 3 Hauptschalter eingebaut, da das Haus rechtlich in 3 Wohnungen aufgeteilt ist. Es gibt aber nur einen digitalen Zähler (2017), den sich beide Haushalte teilen, d.h. drei Plätze sind frei. Im oberen Anschlussraum ist der PEN aufgeteilt und es ist Platz für 4 x 2 x 12 TE. 2 x 12 TE sind komplett ungenutzt. Dort sind für zwei der Wohnungen die Hauptleitungsabzweigklemme und alle Schutzeinrichtungen + Klingeltrafo installiert. Die dritte Wohnung hat eine UV direkt von der Hauptleitungsabzweigklemme. Der Leitungsschutz bis nach dem Zähler und von dort weiter zur UV sind also die 35 A Diazed(?) Sicherungen im HAK auf dem Dachboden.
Vor dem Zählerschrank ist relativ viel Platz, da er im Treppenhaus steht. Dort an der Wand ist aber kein Platz für einen HAK. Um den Zählerschrank wurde vor Jahrzehnten nachträglich ein Schrank gebaut. Bisher hat sich weder der Elektriker noch der Zählermonteur beschwert.

Es ist eine Gasheizung installiert. Zwei der Wohnungen, ca. 40% der beheizten Fläche, werden jedoch bereits mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe geheizt/gekühlt. Diese ist nicht angemeldet; der Wunsch nach einem Heizstromtarif besteht nicht. Sie nimmt maximal 2,6 kW auf (Nennleistung 1,3 kW) und kommt auch bei unter -10°C mit durchschnittlich weniger als 800 W aus. Die Kühlung erfolgt ausschließlich durch Solarenergie. Sie verfügt über eine eigene, mit B16 abgesicherte Leitung 3x2,5 mm². Eine Brauchwasserwärmepumpe soll in den nächsten 1-4 Jahren folgen, sobald oder wenn sich der Markt beruhigt hat.
Elektrisch heizen sehe ich auch zukünftig unkritisch. Als absolutes Maximum schätze ich für die Zukunft 4.400 kWh p.a., auch mit nur 3 x 35 A kein Problem. Einzelne Peaks lagen bisher bei unter 10 kW. Um Wallboxen wird man in Zukunft nicht herumkommen, wenn BEVs statistisch gesehen 1/3 der Woche laden müssen. Das gibt der derzeitige Hausanschluss meiner Meinung nicht her.
Eine PV ist in Planung/Bau, dazu mache ich aber einen anderen Thread auf, da diese nicht zum Einspeisen geplant ist - Nulleinspeisung - und wegen einiger Besonderheiten, trotz >20 kWp keine ausreichend große Änderung der Anlage, keine Änderung der Betriebsart, ist.

Ich möchte einen Kredit vermeiden, ich hasse Kredite, ich kaufe nur, was ich mir leisten kann.
Ich sehe aber die Notwendigkeit, dasss der Zählerschrank erneuert werden muss.

Vielen Dank für eure Einschätzung und Tipps.
Mirko
 
Das wird dir alles ohne weitere Infos nur dein Elektriker bzw. der Versorger beantworten können.

Eine grundsätzliche notwendigkeit den Zählerschrank zu erneuern nur weil die Zuleitung nun aus dm Keller und nicht mehr vom Dach kommt sehe ich nicht.

Ggf. ist das aber jetzt die gelegenheit dazu, jenachdem wo der Zählerschrank sitzt?
 
Die neue Zuleitung sollte auf jeden Fall 5adrig sein mit PEN Aufteilung im HAK. Gib es noch keinen richtigen Erder wäre das bei den Tiefbauarbeiten die Gelegenheit.

Lutz
 
Neben dem Zählerschrank ist der Hauswirtschaftsraum. Mit 2x3 m ist der auch nicht riesig und steht recht voll mit Waschmaschine, Trockner, Gefrierschrank und Toilette. Einen HAK konnte man dort aber rein bekommen und Aufputz auch die Zuleitung legen. Sonst ist alles gefließt oder man muss durch den feuchten Keller. 80 cm Kernhohrung in den Keller gibt es bereits für Kabel von und zum Zählerschrank.

Ja, davon gehe ich aus, dass die neue Zuleitung 5adrig sein wird. Beim Erder bin ich nicht sicher, eine Betonplatte hat das Haus nicht. Vermutlich wird irgend wo was verbuddelt sein. Da werde ich auf jeden Fall drauf achten, dass wir hier direkt was tun, wenn es notwendig ist. Danke.
 
Neben dem Zählerschrank ist der Hauswirtschaftsraum. Mit 2x3 m ist der auch nicht riesig und steht recht voll mit Waschmaschine, Trockner, Gefrierschrank und Toilette. Einen HAK konnte man dort aber rein bekommen und Aufputz auch die Zuleitung legen. Sonst ist alles gefließt oder man muss durch den feuchten Keller. 80 cm Kernhohrung in den Keller gibt es bereits für Kabel von und zum Zählerschrank.

Ja, davon gehe ich aus, dass die neue Zuleitung 5adrig sein wird. Beim Erder bin ich nicht sicher, eine Betonplatte hat das Haus nicht. Vermutlich wird irgend wo was verbuddelt sein. Da werde ich auf jeden Fall drauf achten, dass wir hier direkt was tun, wenn es notwendig ist. Danke.

Ich stehe gerade vor derselben Aufgabe den HAK umlegen zu lassen. Der VNB hält den nicht mehr für zulässig weil Unterputz etc.. Das geile ist das das seit 1973 so ist und noch nie einer was gesagt hat bis beim letzten Besuch :)

Aber zu deiner Unterstützung zur Platzsuche: Es gibt für den HAK VNB übergreifende Anforderungen was z.B. Abstände ( DIN 1812) welche z.B. mindestens 1 Platz rechts und links zur nächsten Wand fordern. Des weiteren noch Abstandregelungen
zu Wasser und Gasleitungen und Umgebung, wie Temperatur und Feuchte. Da könnte es mit dem 2x3m raum schon dünn werden. Auch der Zugang ist klar definiert..
 
Was den Raum und den Platzbedarf für HAK und Zählerschrank angeht, unbedingt in die TAB schauen. Da gibt es Vorgaben, wo der sein darf und wo nicht und wasn für ein Platz daneben und davor dauerhaft freizuhalten ist. Mit dem Antrag muss eine Skizze eingereicht werden, wo das Niederspannungskabel in oder ans Haus führen soll und wo der HAK installiert wird.
 
Alles klar @Loxodan und @Hemapri
Nach dem Lesen der TAB:
Für nicht ständig bewohnte Objekte [...] sind grundsätzlich Anschlusseinrichtungen außerhalb des Gebäudes zu errichten.
[...]
Für die Errichtung von Netzanschlusseinrichtungen innerhalb und außerhalb von Gebäu-den gelten DIN 18012 und VDE-AR-N 4100.
[...]
Netzanschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden sind nach Vorgabe des Netzbetrei-bers und in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer zu installieren.
Outdoor HAK scheinbar grundsätzlich möglich.
Der Trassenverlauf ist mit dem Netzbetreiber vor Erstellung des Angebots für den Netzan-schluss abzustimmen.
Da kommt ja jemand vorbei und erledigt das.
Die Kabeltrasse darf weder überbaut noch durch tiefwurzelnde Pflan-zen beeinträchtigt werden. Sie muss für die Störungsbeseitigung jederzeit zugänglich sein.
Also wenn HAK Indoor, dann Zugang durch Haushaltsraum oder Keller und dann Aufputz (Haushaltsraum) oder (in der vorhandenen Kabelrinne) im Keller bis zum HAK.
Die Bedingungen und Kriterien (z. B. Nennstrom, max. Länge, Leitungsquerschnitt) für Stan-dardnetzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber veröffentlicht.
[...]
Der Netzbetreiber gibt die Größe der Hausanschlusssicherung vor.
OK, dann kommt von alleine ein größerer Anschluss, da für Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten: Netzanschluss ab 3 x 63 A (39 kW). Werde ich den Mitarbeiter im Gespräch aber taktisch klug drauf ansprechen.
Die Netzanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN 18012 unter-zubringen:
• an Hausanschlusswänden (vorgesehen für Gebäude mit bis zu fünf Nutzungseinheiten);
• in Hausanschlussnischen (ausschließlich geeignet für die Versorgung nicht unterkellerter Einfamilienhäuser).
Der Zähler-/Sicherungskasten ist also an einer Hausanschlusswand, die durch den nachträglichen Schrank zur Hausanschlussniesche wurde?
Geht beides bei uns klar, weil der einzige vorhandene Keller nicht trocken ist. Für einen neuen Schrank
- 3 Haushalte
- Photovoltaik 22-29.9 kWp ohne Einspeisung
- 3 x Elektromobilität ≤ 11kW
- 1 x Wärmepumpe
schlägt Hager ZPlan einen 4reihigen vor. Also wie bisher. Es sollte dann aber min. ein ZB44S oder ZB54S sein, da dort auch die meisten Stromkreise ankommen. Wobei ich Wohnung 1 nicht verstehe. Da würde ich doch jede der 3 Wohnung auf eins der Feld verteilen, dann ist für Mieterstrom oder WP-Tarif Platz für ausreichend Zähler?
Ein neuer Schrank dürfte so etwa 1,4-1,6 m Höhe brauchen, dann sind darunter noch 60-80 cm frei. Wenn das ausreichend ist, kann der Netzbetreiber dort den HAK installieren und die Kernbohrung durch den Keller nutzen.
Nach Zeichnungen in der TAB geht das eigentlich nicht, zu wenig Platz.
Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Kundenanlage.
Daraus lese ich, wie @ego1 meinte, das sonst tatsächlich alles so bleiben kann wie es ist, auch wenn uralt und hässlich.
Weiter ist dann aber zu finden:
Änderungen der Betriebsbedingungen z. B. durch
o Dauerstrombelastung (u.a. durch Zubau bzw. Erweiterung von Erzeugungsanla-gen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Direktheizungen, Speichern);
o Leistungserhöhungen, die eine Erhöhung der Absicherung bedingen;
o Umstellung der Netzform in der Kundenanlage (z. B. Umstellung von TN-C- auf TN-S-Netz).
Selbst wenn ich jetzt nix ändere, die Netzform dürfte sich doch in jedem Fall ändern und alleine das bedingt eine Üerarbeitung der vorhandenen Technik?
Unter Berücksichtigung der technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers be-stimmt der Messstellenbetreiber die Art der Befestigung der Messeinrichtung (3-Punkt oder Stecktechnik).
[...]
Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber und ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen.
Wegen Platzmangel also eHZ.
Vorhandene Reserveplätze in Zählerschränken nach DIN VDE 0603 (VDE 0603) können unter folgenden Voraussetzungen verwendet werden:
• anlagenseitiger Anschlussraum mindestens mit 150 mm und Hauptleitungsab-zweigklemme, keine Verwendung als Stromkreisverteiler.
Das bedeutet der neue Schrank muss in zwei aufgeteilt werden weil das so wie früher nicht mehr zulässig ist, dass RCD und LS im oberen Anschlussraum sind?
 

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Bei der Auslegung die du beschreibst:

- 3 Haushalte
- Photovoltaik 22-29.9 kWp ohne Einspeisung
- 3 x Elektromobilität ≤ 11kW
- 1 x Wärmepumpe

würde ich dir zum dem raten was ich gerade tue, nämlich einen 100A Kleinwandler.

Wenn du das oben umzusetzen willst brauchst du locker 4 Zähler mit Grundgebühren und noch Zähler für Kaskadenmessung.
Bei einer Wandermessung kannst du alles über einen Zähler und Vertrag laufen lassen und das rechnet sich je nach Grundgebühr in deinem Gebiet nach wenigen Jahren.
 
OK. Werde ich beim Elektriker ansprechen.

Grundsätzlich ist das Zukunftsmusik, weil bisher alles ein Zähler da Familie. Aber Altersbedingt ist damit in 1-20 Jahre Schluss. Wenn ich die Wohnungen nicht leer stehen lassen will, muss der neue Schrank und Zuleitung so sein, dass man nicht schon wieder von Null anfangen muss ;-).
Regenerative Heizung, auf dem Grundstück erzeugte Energie und Elektromobilität gehören für ich zum modernen Leben. Das muss man so auch für eventuelle Mieter leben; finde ich.
 
OK. Werde ich beim Elektriker ansprechen.

Grundsätzlich ist das Zukunftsmusik, weil bisher alles ein Zähler da Familie. Aber Altersbedingt ist damit in 1-20 Jahre Schluss. Wenn ich die Wohnungen nicht leer stehen lassen will, muss der neue Schrank und Zuleitung so sein, dass man nicht schon wieder von Null anfangen muss ;-).
Regenerative Heizung, auf dem Grundstück erzeugte Energie und Elektromobilität gehören für ich zum modernen Leben. Das muss man so auch für eventuelle Mieter leben; finde ich.
So und genau das ist das Thema:

Nach neuester Norm ist ab 44A Dauerbetrieb eine Wandlermessung vorgeschrieben. Ab dem Moment wo eine Dauerleistung im Stromkreis vorliegt (wie z.B. Wallbox) werden alle Verbraucher als Dauerleistung angerechnet, wie z.B. der pauschale Ansatz bei uns von 13kW pro Haushalt. Damit wäre ich schon über 30kW die als Dauerlast für Direktmessende Zähler zulässig wenn ich meine meine 22kW für 3 Stellplätze möchte. Deswegen ist für mich der Kleinwandler die sinnvollste Lösung.
Damit kann ich den PV Überschuss auch auch auf alles verteilen ohne das über irgendwelche komplexen Kaskadendezähler zu schieben, damit ich alles bedienen kann. Mal es dir alles mal auf und berechne es. Bei uns im Netzgebiet bezahlen wir knapp 200€ nur an Grundgebühr für einen Zähler im Vertrag. Sind in 10 Jahren 2000€!!!
Und für die Mieter gibt es das Mietstrommodell wo man (sofern keine Förderung Mieterstrom beantragt) auch eine Bindung vereinbaren kann.
 
Fragen dazu:

2. Wird uns das so angeschlossen
Nebenfrage: Muss das gleich angeschlossen werden, kommt der Dachständer weg, oder bleibt der? Denn das Erdkabel kann ja gelegt und der neue HAK gesetzt werden, aber erstmal unbelegt bleiben. War bei uns jahrelang so (VNB ehem. Neckarwerke). Der normale HAK kann bis 100 A; das Erdkabel eher noch mehr (erfragen). Vielleicht wäre das eine Alternative, um die Entscheidungen zu entzerren.
 
Nebenfrage: Muss das gleich angeschlossen werden, kommt der Dachständer weg, oder bleibt der? Denn das Erdkabel kann ja gelegt und der neue HAK gesetzt werden, aber erstmal unbelegt bleiben. War bei uns jahrelang so (VNB ehem. Neckarwerke). Der normale HAK kann bis 100 A; das Erdkabel eher noch mehr (erfragen). Vielleicht wäre das eine Alternative, um die Entscheidungen zu entzerren.

Es gibt bei uns immer einen gewissen Parallelbetrieb, dieser dauert noch ein paar Wochen und sobald alle Kunden ungeklemmt haben kommt das alte Netz weg, weigern sich die Kunden so wird der Anschluss gekündigt. Danach muss er komplett neu Beantragt werden auf eigene Kosten. Ich sehe für den Kunden keine Nachteile der VNB übernimmt schließlich alle Kosten und wünsche wo der Neue HAK hinkommt kann man auch äußern, zumindest geht die Firma die damit beauftragt ist Rum und bespricht das alles mit den Kunden Vorort. Da fragt auch keiner am ende nach was es kostet.
Für alle ändern in der Kundenanlage die ab den HAK beginnt muss der Kunde das selber bezahlen. Ist halt so.
 
Es gibt bei uns immer einen gewissen Parallelbetrieb, dieser dauert noch ein paar Wochen und sobald alle Kunden ungeklemmt haben kommt das alte Netz weg
Wo ist denn "bei uns", und wäre das grundsätzlich so? Bei mir (Netze BW-Bereich) ist seit min. 31 Jahren Parallelbetrieb. Und falls das beim TE auch so ist, hat er eine weitere Möglichkeit, nämlich Erdkabel und HAK setzen lassen und die anderen Projekte in Ruhe reifen lassen.
 
Wo ist denn "bei uns", und wäre das grundsätzlich so? Bei mir (Netze BW-Bereich) ist seit min. 31 Jahren Parallelbetrieb. Und falls das beim TE auch so ist, hat er eine weitere Möglichkeit, nämlich Erdkabel und HAK setzen lassen und die anderen Projekte in Ruhe reifen lassen.
Mitnetz Strom ;)

Es gibt sicher einen Grund warum ihr noch ein Parallelbetrieb habt. Üblich ist es jedenfalls nicht
 
Parralelbetrieb ist eine interessante Idee. Hatte ich bisher so nicht gelesen. Hab euch das 2seitige Schreiben mal angehängt.
Beim Glasfaser ist es tatsächlich auch so, dass man sich die legen lassen kann oder nicht, es besteht beim Verlegen hinterher auch nicht die Pflich, sie zu nutzen. Also nicht clever das sich nicht legen zu lassen.
Werde das ansprechen, wenn der Mitarbeiter vorbei kommt, würde aber das Erdkabel bevorzugen wenn ich nicht gezwungen bin direkt 4-5tellig zu investieren. Kommt allen zu gute, wenn die Freileitung verschwindet.
 

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Beim Glasfaser ist es tatsächlich auch so, dass man sich die legen lassen kann oder nicht, es besteht beim Verlegen hinterher auch nicht die Pflich, sie zu nutzen. Also nicht clever das sich nicht legen zu lassen.
Na ganz so einfach ist es nicht. Man muss schon vorab einen entsprechenden Vertrag abschließen, mit dem man verpflichtet ist, ein Glasfaserprodukt zu nutzen. Nur so kommt man an erschwingliche Erschließungskosten. Man kann sich die Glasfaser auch ohne Vertrag legen lassen, wobei dann die komplette Erschließungsgebühr zu tragen ist, welche in die tausende geht und durchaus auch fünfstellig sein kann.
 
Man kann sich die Glasfaser auch ohne Vertrag legen lassen, wobei dann die komplette Erschließungsgebühr zu tragen ist, welche in die tausende geht und durchaus auch fünfstellig sein kann.
Im Rahmen der Vorvermarktungsphase gab es die Erschließungsgebühr zum Nulltarif, danach kostet es glaube ich 2500 Euro.
Es ist ein kommunales Glasfasernetz, das durch einen Zweckverband angeboten wird. Betreiber ist dann ein Tochterunternehmen einer britischen Mobilfunkgesellschaft.
Es wird ein Vorvertrag abgeschlossen. Wenn die Glasfaser dann liegt, und sie mir den Entgültigen Vertrag unter die Nase halten, kann ich immer noch ablehnen.
Nicht die Glasfaser zu nutzen wären bei 4-14 MBit über DSL auch ziemlich bekoppt. Viele haben im Ort auch kein stabiles DSL, immerhin ist das bei uns OK.

Beim Glasfaser hatte wir tatsächlich das gleiche Problem wie jetzt mit dem Strom-Netzanschluss:
1 x DSL für das ganze Haus.
Beim Klinkenputzer hat man sofort am Esstisch das Geld in der Tasche klimpern hören. Wir haben drei Vorverträge abgeschlossen, damit wir Glasfaser für alle Wohnungen bekommen. Ein paar Monate später hat sich die Mobilfunkgesellschaft gemeldet und wollte wegen den drei Veträgen auf einen Namen nachfragen. Da meinte man dann, dass sei quatsch und es wurde zwei Verträge gestichen und es werden trotzdem ausreichend Leitungen eingeblasen. Muss ich aber schauen, dass die das dann auch so umsetzen.

Das mit der Glasfaser war harmlos, da kostet das Material nix, beim neuen HAK ist das auswändiger, deswegen muss ich hier mehr Vorarbeit investieren, da kann man nicht mal einfach so etwas mehr legen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
da kann man nicht mal einfach so etwas mehr legen lassen.
Die Frage könntest Du dem VNB stellen, ob er überhaupt unterscheidet, oder ob er überall die gleichen Kabel legt und wie stark. Bei uns wurde ca. 1991 nicht groß gefragt und einfach der Standard verlegt. 2021 stellte sich heraus, dass die Ltg. 125 A kann und der HAK 100 A. Und falls das bei Dir ähnlich wird, kannst Du die ganze "Vorarbeit" nach hinten verlagern und den neuen HAK im Keller ruhen lassen, bis die Umbauten wirklich konkret werden.
 
Die Vermutung habe ich mittlerweile auch.
Wie im Forum zu lesen ist, werden üblicherweise Wohneinheiten ohne elektrische Heizung mit 14,5kVA veranschlagt. Das sind min. 3 x 63 A (39 kW). Diese 14,5 kVA dürften die durchschnittliche Rechengröße sein, um den mittleren Bedarf der Ortsnetzen einzuschätzen. Die Wohneiheiten sind den Behörden bekannt und wurden dort hoffentlich abgefragt.
So was ähnliches steht ja schon in der TAB
Die Bedingungen und Kriterien (z. B. Nennstrom, max. Länge, Leitungsquerschnitt) für Stan-dardnetzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber veröffentlicht.
[...]
Der Netzbetreiber gibt die Größe der Hausanschlusssicherung vor.
 
Mit Behörden hat das nichts zu tun und da fragt auch der VNB nicht nach, der weiß durchaus selbst um wie viele Wohneinheiten es sich handelt, die dann auch elektrisch versorgt werden.
Den Netzbetreiber interessiert auch nur die Anzahl an Anschlüssen und deren Last.
Für die Last gibt es natürlich entsprechende Norm Werte die veranschlagt werden.
die 14,5kVA aus der DIN sind da aber die Spitzenlast, zwei wohneinheiten ergeben da keine 29kVA, dazu verwendet man Gleichzeitigkeitsfaktoren um die Gesamtlast zu errechnen.

Diese Faktoren werden derzeit alle über den Haufen geworfen, da sich mit den KfZ Ladestationen Lastprofile ergeben über die in der Menge noch keiner Erfahrungen hat.
 
Thema: Hausanschlusskasten (HAK) wird erneuert. Die Umsetzung?
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