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manuel82
- Beiträge
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- Beruf
- Elektrotechniker
Hallo,
vor Kurzem gab es hier eine Diskussion über die Befugnisse hinsichtlich Errichtung und Änderung von elektrischen Anlagen in Deutschland.
Dementsprechend möchte ich hier auch meinen Senf dazu geben und ein wenig auf die rechtliche Lage in Österreich eingehen.
Auf welche Anlagen und Betriebsmittel beziehen sich die folgenden Erläuterungen?
Auf ALLE Starkstromanlagen und Betriebsmittel mit Nennsspannung bis 1000V AC (effektiv; mit Frequenz bis 1 kHz) und 1500V DC. Somit ist klar, dass auch Inselanlagen betroffen sind. Grundlage ist das ETG92 und die ÖVE E8001.
Für Anlagen mit einer Spannung unter 42V und einer Leistung von kleiner 100W der Stromquelle gelten gelockerte Bedingungen.
Darf ein Laie elektrische Anlagen oder Betriebsmittel gewerbsmäßig errichten, ändern oder erweitern?
Nein! Hierzu gibt es auch keine Ausnahmen.
Darf ein Laie elektrische Anlagen oder Betriebsmittel zu privaten Zwecken errichten, ändern oder erweitern?
Unter bestimmten Voraussetzungen - Ja. Die Anlage bzw. das Betriebsmittel muss spannungsfrei sein (geprüft durch eine Elektrofachkraft). Der Ausführende muss die fachlichen Kenntnisse besitzen (z.B. Gesellenbrief) oder unter Aufsicht einer fachkundigen Person stehen.
Dürfen derartig errichtete, geänderte oder erweiterte Anlagen durch den Laien in Betrieb genommen werden?
Nein!
Wer dürfte eine (durch einen Laien) errichtete und in Betrieb genommene Anlage abschalten?
Bei Gefahr im Verzug jede elektrotechnisch sachkundige Person. Auch in Abwesenheit des Anlagenbetreibers.
Die Elektrobehörde (Landesbehörde, in Wien die MA36)darf eine derartige Anlage abschalten, bis ein positiver Elektrobefund vorliegt.
Der Netzbetreiber ist ebenso befugt, eine derartige Anlage abzuschalten, bis ein Befund vorliegt!
Ab wann darf so eine Anlage bzw. ein Betriebsmittel in Betrieb genommen werden?
Erst nach der positiven Befundung durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen! Unter anderem ist durch die Befundung nachzuweisen, dass die Auswahl der Betriebsmittel korrekt ist, der kurzschluss- bzw. thermische Schutz gewährleistet ist un die Schutzmaßnahmen funktionieren und die Anlage dokumentiert ist. Für die Messarbeiten sind nur zugelassene Messgeräte zu verwenden, die kalibriert sind. Der Befundaussteller übernimmt die Haftung.
Darf ein angestellter Meister eine Anlage oder Betriebsmittel befunden?
Er darf die Anlage überprüfen und einen Befund erstellen. Die Rechtsgültige Zeichnung (Stempel + Unterschrift) darf aber nur ein Unternehmen durchführen. Hier geht es um die Haftung.
Gerade bei vielen kleinen Unternehmen, welche als Einzelunternehmen geführt werden, übernimmt der Unternehmer die volle Haftung mit seinem Privatvermögen!
Darf jemand, der eine HTL in Elektrotechnik abgeschlossen hat bzw. ein FH- oder Unistudium in Elektrotechnik hat ein Unternehmen anmelden?
Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, ist der Elektrotechnik-Zugangsverordnung zu entnehmen. Die oben genannten Personen müssen Zusatzkurse absolvieren! Außerdem ist das Elektrotechnik-Gewerbe ein reglementiertes Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung. Jemand, der ein Gewerbe anmelden möchte, hat nicht nur die notwendigen Prüfungen nachzuweisen, sondern muss auch einen sauberen Strafregisterauszug haben!
Meiner Erfahrung nach sind sich viele Laien überhaupt nicht darüber bewusst, dass sie im Schadensfall voll zur Verantwortung gezogen werden können. Außerdem fehlt in der Regel das Wissen, sich über die Gefahren wirklich bewusst zu sein. So nach dem Motto "Die Anlage funktioniert doch" - dass aber im Fehlerfall Schutzmaßnahmen auch funktionieren müssen ist eine andere Geschichte...
Mir sind bereits mehrere Großunternehmen bekannt, eines davon auch international tätig, wo die dortigen Betriebselektriker nicht mal eine Steckdose tauschen dürfen. Hierzu werden externe Unternehmen beauftragt (Haftung).
Selbst für Elektrotechniker wie mich und viele anderen hier ist es eine Herausforderung, normentechnisch immer am Laufenden zu sein, um nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten zu können. Es benötigt viel Zeit und Einsatz sich dieses Wissen anzueignen...
Beste Grüße aus Österreich,
Manuel
vor Kurzem gab es hier eine Diskussion über die Befugnisse hinsichtlich Errichtung und Änderung von elektrischen Anlagen in Deutschland.
Dementsprechend möchte ich hier auch meinen Senf dazu geben und ein wenig auf die rechtliche Lage in Österreich eingehen.
Auf welche Anlagen und Betriebsmittel beziehen sich die folgenden Erläuterungen?
Auf ALLE Starkstromanlagen und Betriebsmittel mit Nennsspannung bis 1000V AC (effektiv; mit Frequenz bis 1 kHz) und 1500V DC. Somit ist klar, dass auch Inselanlagen betroffen sind. Grundlage ist das ETG92 und die ÖVE E8001.
Für Anlagen mit einer Spannung unter 42V und einer Leistung von kleiner 100W der Stromquelle gelten gelockerte Bedingungen.
Darf ein Laie elektrische Anlagen oder Betriebsmittel gewerbsmäßig errichten, ändern oder erweitern?
Nein! Hierzu gibt es auch keine Ausnahmen.
Darf ein Laie elektrische Anlagen oder Betriebsmittel zu privaten Zwecken errichten, ändern oder erweitern?
Unter bestimmten Voraussetzungen - Ja. Die Anlage bzw. das Betriebsmittel muss spannungsfrei sein (geprüft durch eine Elektrofachkraft). Der Ausführende muss die fachlichen Kenntnisse besitzen (z.B. Gesellenbrief) oder unter Aufsicht einer fachkundigen Person stehen.
Dürfen derartig errichtete, geänderte oder erweiterte Anlagen durch den Laien in Betrieb genommen werden?
Nein!
Wer dürfte eine (durch einen Laien) errichtete und in Betrieb genommene Anlage abschalten?
Bei Gefahr im Verzug jede elektrotechnisch sachkundige Person. Auch in Abwesenheit des Anlagenbetreibers.
Die Elektrobehörde (Landesbehörde, in Wien die MA36)darf eine derartige Anlage abschalten, bis ein positiver Elektrobefund vorliegt.
Der Netzbetreiber ist ebenso befugt, eine derartige Anlage abzuschalten, bis ein Befund vorliegt!
Ab wann darf so eine Anlage bzw. ein Betriebsmittel in Betrieb genommen werden?
Erst nach der positiven Befundung durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen! Unter anderem ist durch die Befundung nachzuweisen, dass die Auswahl der Betriebsmittel korrekt ist, der kurzschluss- bzw. thermische Schutz gewährleistet ist un die Schutzmaßnahmen funktionieren und die Anlage dokumentiert ist. Für die Messarbeiten sind nur zugelassene Messgeräte zu verwenden, die kalibriert sind. Der Befundaussteller übernimmt die Haftung.
Darf ein angestellter Meister eine Anlage oder Betriebsmittel befunden?
Er darf die Anlage überprüfen und einen Befund erstellen. Die Rechtsgültige Zeichnung (Stempel + Unterschrift) darf aber nur ein Unternehmen durchführen. Hier geht es um die Haftung.
Gerade bei vielen kleinen Unternehmen, welche als Einzelunternehmen geführt werden, übernimmt der Unternehmer die volle Haftung mit seinem Privatvermögen!
Darf jemand, der eine HTL in Elektrotechnik abgeschlossen hat bzw. ein FH- oder Unistudium in Elektrotechnik hat ein Unternehmen anmelden?
Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, ist der Elektrotechnik-Zugangsverordnung zu entnehmen. Die oben genannten Personen müssen Zusatzkurse absolvieren! Außerdem ist das Elektrotechnik-Gewerbe ein reglementiertes Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung. Jemand, der ein Gewerbe anmelden möchte, hat nicht nur die notwendigen Prüfungen nachzuweisen, sondern muss auch einen sauberen Strafregisterauszug haben!
Meiner Erfahrung nach sind sich viele Laien überhaupt nicht darüber bewusst, dass sie im Schadensfall voll zur Verantwortung gezogen werden können. Außerdem fehlt in der Regel das Wissen, sich über die Gefahren wirklich bewusst zu sein. So nach dem Motto "Die Anlage funktioniert doch" - dass aber im Fehlerfall Schutzmaßnahmen auch funktionieren müssen ist eine andere Geschichte...
Mir sind bereits mehrere Großunternehmen bekannt, eines davon auch international tätig, wo die dortigen Betriebselektriker nicht mal eine Steckdose tauschen dürfen. Hierzu werden externe Unternehmen beauftragt (Haftung).
Selbst für Elektrotechniker wie mich und viele anderen hier ist es eine Herausforderung, normentechnisch immer am Laufenden zu sein, um nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten zu können. Es benötigt viel Zeit und Einsatz sich dieses Wissen anzueignen...
Beste Grüße aus Österreich,
Manuel