Will selbst Stromsperrung beautragen,da WG-nicht zahlt.

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Rosina Rosenheim

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Hallo Profis,

in meiner städtische Obdachlosen-Unterkunft( 2-Zi-Whg) war ich 2 Jahre lang alleine und einzige Hauptstrombezieherin.


Aus Nichtinstandhaltungs-Gründen,der Vermieter/Stadtseite verweigern die Wohn-Parteien die Nutzungsentgelte,teilweise.

Ich genauso,weshalb die Stadt keine Zwischenzähler installiert,sobald eine Obdachosen-WG in den Wohnungen entsteht.

Mir wurden nun 2 Flüchtlinge zugewiesen,einquartiert,wo Einer davon gar nicht wohnhaft angemeldet ist.

DEN NACH 6 WOCHEN BESUCHSFRIST HINAUSZUWERFEN,kann man von mir,als kleine Frau,nicht ernsthaft erwarten !

Beide brauchen,vergeuden meinen Strom,mit 24h Festbeleuchtung in jedem Raum, Musik und eine teure E-Heizung.

Ich will mich nicht verschulden und x Mahnungen abwarten,bis meine Zahlungsverweigerung endlich zur Sperrung reicht !

Ich brauche keinen Strom,da ich fast nur außer Haus bin.


Ich möchte selbst eine sofortige Stromsperrung bestellen,und diese Gebühr sofort zahlen?


Kann ein Elektriker da schneller diese Stromzufuhr kappen?

Ich muss keine Lieferung aufgezwungen bekommen,wenn die mich freiwillig nicht aus dem Vertrag nehmen !

Der Stromanbieter kann mich nicht ruinieren,dadurch ! Diese Flüchtlinge wollen nicht zahlen.

Darf der Elektriker Strom sperren,da der Klageweg dauern würde !

Danke !

Rosi
 
Es sollte für einen Elektriker kein Problem sein, den Strom abzuklemmen.

Ob es rechtens ist, deinen Mitbewohnern keinen Strom zur Verfügung zu stellen, kann ich nicht beurteilen.

Auf wen ist denn der Zähler angemeldet? Auf die Stadt oder auf deinen Namen?
 
Du brauchst nur deinen Vertrag mit dem Energielieferanten Kündigen. Zudem bist du nicht verpflichtet über deinen Anschluss auch Fremde zu versorgen.
 
Es sollte für einen Elektriker kein Problem sein, den Strom abzuklemmen.



Ob es rechtens ist, deinen Mitbewohnern keinen Strom zur Verfügung zu stellen, kann ich nicht beurteilen.

Auf wen ist denn der Zähler angemeldet? Auf die Stadt oder auf deinen Namen?

Auf mich läuft der Zähler,sonst könnte es mir ja egal sein. Dachte,das liest man heraus.

Zudem las ich schon,dass Elektriker auch Zwischenzähler oder so anbringen.

Rechtens???

Ist es genauso rechtens,meinen Stromzähler/Strom mit zu nutzen???

Wo ich nicht kleinlich war, bisher,aber trotzdem Festbeleuchtung haben,...meine Bitte zu sparen, wegzulächeln,....das geht gar nicht !
 
Zuletzt bearbeitet:
Du brauchst nur deinen Vertrag mit dem Energielieferanten Kündigen. Zudem bist du nicht verpflichtet über deinen Anschluss auch Fremde zu versorgen.

Pumukel,..also sooo von gestern kannst auch Du nicht mehr sein,...wo heute schon im Kindergarten erklärt wird,dass Inkasso-Firmen Betrüger sind und ohne richterliche Befugnis agieren,...nur Angst einjagen,...2019 aber Inkasso sogar verboten werden soll.

Sowie ein 3-Jähriger weiß,dass Stromverträge nur durch Umzug kündbar sind.

Nicht einmal der Anbieter entlässt Einen aus dem Vertrag,da der Grundversorger der Boss,quasi,ist und den Billig-Anbietern den Strom eben abzweigt,für deren eigenen Weiter-Verkauf an uns.


Darum kann ich also nicht kündigen und oberfrech will sogar unser Strom-Grundversorger,also der " Chef" einen Hausschlüssel-Abgabe-Beweis,um Dich endlich vom Stromvertrag zu befreien.


Damit Du auch wirklich nicht mehr in der Whg. bleibst.


Dazu fand ich allerdings keinen Paragraphen,der erlaubt einen Schlüsselabgabe-Beweis zu fordern,bei Vertragskündigung/Umzug !

Mein Stromanbieter verhaspelt sich da geradezu,mir das zu verklickern,wo der Gesetztesweg zur Schlüssel-Kündigungs-Story sein soll.
 
PS.:
Wo ich eigentlich hoffte,hier, Antworten zu finden,die fachlich aufzeigen oder Erfahrungen dazu,welche Zähler-Installationen an Elektriker in Auftrag gegeben wurden .

Ganz offiziell,versteht sich,...eben weil ich den Zusammenhang schon las.

Ich will ja nicht in den Knast,wegen unerlaubter Manipulationen,oder Anstiftung dazu !

Da könnte ich ja gleich selbst nur mit dem Hammer auf den Stromzähler hauen,wenn ich schon Illegales vorhätte.

Vor Allem,wer beauftragt die Zwischen- Zähler-Instandsetzung oder was weiß ich,....so ich das richtig las ?


Gehört der Stromkasten dem Vermieter,dem Stromversorger oder wer bezahlt einfach den Elektriker ,ggf.?


Da wäre ich schon einen Schritt weiter,und könnte die Hauptsicherung herausnehmen,damit die mich nicht weiter ruinieren können.

So gesehen,fragt sich,wem gehört diese Hauptsicherung,was mich vielleicht eine Anzeige kosten könnte-wegen kurzzeitiger Entwendung!


Danke !
 
Also, der Hausanschlusskasten mit Sicherung ist verplombt und gehört dem Versorger (VNB). Da darfst du nicht ran.
Der Zählerkasten/Sicherungskasten usw. gehört dem Haus-/Wohnungseigentümer. Die Sicherungen, die die Leitungen deiner Wohnung absichern, darfst du entfernen.

Ich weiß jetzt nicht, was du mit "Hauptsicherung" meinst. Fotos würden weiterhelfen.
 
Zudem las ich schon,dass Elektriker auch Zwischenzähler oder so anbringen.
Rechtens???
Zwischenzähler kann jeder Elektriker anbringen, soviel, wie du willst. Voraussetzung ist natürlich, dass es von der Leitungstopologie her möglich ist, eine geziehlte Aufteilung vorzunehmen.
 
Also dann mal Klartext die Wohnung ist nicht dein Eigentum aber der Vertrag mit dem EVU läuft auf deinen Namen und somit bist du Vertragspartner des Energieversorgers. Du bist aber nicht verplichtet den Bezug anderer Wohnungen zu tragen. Wenn der Vermieter da keine Abhilfe schafft ist das nicht dein Problem, sondern ein Problem des Eigentümers. Deshalb kannst du den Vertrag auch Kündigen und wenn der Energieversorger da sich Quer stellt kann er ja auch den Vertrag auf den Vermieter umstellen. Du bist dann genau wie die Nutzer der anderen Wohnung gleichgestellt. Hier kann dir so nicht geholfen werden, deshalb wende dich an die Verbraucherschützer oder besser noch an einen Anwalt. Du wirst staunen wie schnell dann geeichte Zwischenzähler eingebaut werden.
 
Also, der Hausanschlusskasten mit Sicherung ist verplombt und gehört dem Versorger (VNB). Da darfst du nicht ran.
Der Zählerkasten/Sicherungskasten usw. gehört dem Haus-/Wohnungseigentümer. Die Sicherungen, die die Leitungen deiner Wohnung absichern, darfst du entfernen.

Ich weiß jetzt nicht, was du mit "Hauptsicherung" meinst. Fotos würden weiterhelfen.

Hi Werner_1,

das mit dem Zitieren (was ich konnte,früher),klappt gerade noch nicht so und will auch keine ewigen Wurzeln,hier, schlagen.

Falls mich gleich ein Admin auf mein fehlerhaftes Zitieren hinweist.

Zum Text:

Die einzelnen Sicherungen darf ich entnehmen,...interessant und sicherlich eine Aussage,ohne jegliche Gewährleistung,...oder hast Du Paragraphen dazu ?

Das wäre die Lösung !

Die Hauptsicherung entspringt irgendwie meiner verschwommenen Phantasie/Erinnerung,....welches ich 'mal gesichtet haben muss.

Ein weißer,runder Zylinder,...wie so ein großer Dosenspitzer (Farbstifte ). Ca.6-7cm hoch,...3_4 cm in D-Messer und mittig auf dem Deckel oben sah ich so einen Glaspunkt, Ablese-Marke oder so .

Eine Art Schraubverschluss wäre zuviel gesagt,aber so einen griffigen Drehkopf hatte das Dosenspitzer-Zylinder-Teil schon. Ob der Kopf sich abdrehen ließ,vom Zylinder,....keinen Schimmer.

Und ich hörte immer so etwas,wie Hauptsicherung sei 'rausgeflogen usw.

Fotos zu machen lohnt nicht,da es nur so ein auffälliges Teil in meinem imaginären Sicherungskästen aus meiner Kindheit darstellt.

Ich sah das auch danach noch,...doch !

Wer das also sowieso nicht kennt,dem nützt dann auch mein 'Hirngespinst" nichts.

Das mit den Sicherungen wäre aber tatsächlich zu verfolgen,...wenn ich nur wüsste,wem die ggf.gehören.

Stress,weil ich mich nicht kundig genug machte,will ich da nicht riskieren.

Ich würde da zwar keinen Sachschaden verursachen,... auch nichts verschwinden lassen ( was sollte ich damit ) ,.... aber es gab schon Firmen,die so lange suchten,bis sie auf einem abwägigen Umstand ein unvorstellbares Straftat - Szenario herleiten konnten,dass es nicht zu glauben war .

Darum danke,für die Sicherungs-Idee,die doch noch Einige auch bestätigen können !

Rosi
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie Sicherungen aussehen, weiß ich. ;)
Die Sicherungen deiner Wohnung darfst du selbstverständlich rausdrehen. Auch ohne Paragraphen. Es könnte ja etwas passiert sein, sodass du den Strom abstellen musst.

Hauptsicherung???
Da könnte noch mehr dran hängen. Deshalb die Frage nach dem Foto. Du sollst nicht die Sicherung fotografieren, sondern den ganzen Kasten mit der Hauptsicherung.
 
Also dann mal Klartext die Wohnung ist nicht dein Eigentum aber der Vertrag mit dem EVU läuft auf deinen Namen und somit bist du Vertragspartner des Energieversorgers. Du bist aber nicht verplichtet den Bezug anderer Wohnungen zu tragen. Wenn der Vermieter da keine Abhilfe schafft ist das nicht dein Problem, sondern ein Problem des Eigentümers. Deshalb kannst du den Vertrag auch Kündigen und wenn der Energieversorger da sich Quer stellt kann er ja auch den Vertrag auf den Vermieter umstellen. Du bist dann genau wie die Nutzer der anderen Wohnung gleichgestellt. Hier kann dir so nicht geholfen werden, deshalb wende dich an die Verbraucherschützer oder besser noch an einen Anwalt. Du wirst staunen wie schnell dann geeichte Zwischenzähler eingebaut werden.
Pumukel,

es geht nicht darum,dass ich für andere Wohnungen,hier,oder für die x Parteien noch mit verantwortlich bin.

Es ist schon ausreichend,dass ich in einer aufgezwungenen WG einen,vermutlich illegalen Flüchtling (warum darf der sich nicht anmelden ),mit durchbringen soll,sowie auch noch den angemeldeten Flüchtling.

Ganz so schnell,glaube ich nicht,dass der Vermieter,Rathaus-Fuzzi, einen Zwischenzähler anbringen muss.

DA WIR JA ALLE NIX MEHR ZAHLEN,ist der Rathaus-Fuzzi sauer und wird eher dafür sorgen,dass wir gestraft sind,durch eben solche Fälle.!

Der Mindeststandard,was das Obdachlosengesetz verlangt,ist nämlich nur ein Dach über dem Kopf bieten zu müssen und nicht einmal eine Heizung kann da erwartet werden!

Geschweige denn, dichte Fenster oder auch 'mal kaputte Fensterscheiben,...keine abschließbaren Kelkerräume, ....Waschmaschinen sind frei zugänglich,von draußen usw.

Eingeschlagene Türen sind noch das Wenigste.

Darum zahlt hier solidarisch und im Kollektiv Keiner mehr,nicht 'mal mehr Wasser / Abwasser.
Wasser ist lebensnotwendig und darf nicht abgestellt werden !

Darum schert sich die Rathaus-Bagage um nix,weil die Mindest-Standards des Obdachlosengesetzes erfüllt "scheinen '!

Nun zu Deiner Energie-Versorger-Vermieter-Idee.

Die reden sich mit nur um Kopf und Kragen und hätten infolgedessen sicher den Vermieter auch selbst vorgeschlagen,als ultima ratio.

Aber vermutlich ist es eben nicht immer üblich,dass der Vermieter sich den schwarzen Peter da von vorne herein selbst zuspielt und Strom AUCH NOCH auf die Nebenkosten-"Kappe" mit hineinnimmt !


Ein normaler Vermieter kann sein Geld "erklagen",...ein verpflichtenter Obdach-Gewährleister,der Stadt,kann uns nur zähneknirschend als Nicht-Zahler erdulden.

Der bleibt auf seinem Nutzungs-Entgelt-/Mietausfall eh schon sitzen. Also nicht der angestellte Sachbearbeiter,/Kämmerer,sondern der Bürgermeister,halt.

Darum schließt sich Deine Vermieter- Idee,bei uns zumindest,aus .

Es bleibt mir darum nur die Klage,mich von dem Stromvertrag zu befreien.

Eine Klage auf den "städtischen" Zwischenzähler zu warten,da würde ich warten,bis ich schwarz wäre !

Anwalt ist involviert und dem Gericht faxte ich,dank Online-Fax auch gleich das Fiasko,weil nur,im Anhang mit gesandter Unterschrift,und Faxe gerichtsgültig sind !

Mit Fax-Sendebericht.

Nur nebenbei,...sind es Mails nicht.

Da es eh schon noch weitere,kostbare Tage,Wochen dauern kann,bis das Gericht sich meiner annimmt .

Da vergeude ich keinen unnötigen Tag !

Trotzdem muss ich das so lange überbrücken,und diese Sicherungen herausnehmen,so erlaubt.

Denn sonst bin ich finanziell am Ende,wenn der Strom so weiter läuft,bis das Gericht entschied !

Rückwirkend,meine Stromkosten zurückbekommen,....daran glaube ich,trotz günstigem Urteil,nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie Sicherungen aussehen, weiß ich. ;)
Die Sicherungen deiner Wohnung darfst du selbstverständlich rausdrehen. Auch ohne Paragraphen. Es könnte ja etwas passiert sein, sodass du den Strom abstellen musst.

Hauptsicherung???
Da könnte noch mehr dran hängen. Deshalb die Frage nach dem Foto. Du sollst nicht die Sicherung fotografieren, sondern den ganzen Kasten mit der Hauptsicherung.
Die Hauptsicherung,so es dieses "gewisse Etwas" überhaupt gibt,ist ja irrelevant,da dann ja auch mein Zimmer stromlos wäre.

Darum sind die Sicherungen tatsächlich ein guter Tipp,da dies dann ja auch keine Eigentums-Entwendung sein kann,wenn es Sicherungen sind,NACH MEINEM VERSTÄNDNIS,die erneuert werden müssen.


ODER WER ERSETZT DIE SICHERUNGEN ???

Mein Rathaus-Vermieter zieht mir genüsslich die Ohren lang,sobald es ein Regelverstoß wäre,weil ich selbst die Sicherungen auswechseln würde !

Auweia,...darum will ich der rotschnaubenden und schäumenden Rathaus-Bestie nicht begegnen,wenn ich gerade die Sicherung herausnehme.

Der darf mir da keinen Strick daraus drehen.!

Der wartet nur,bis ich in Haft wäre und somit ausgezogen !

Ein Schmarotzer weniger,nach meinem Auszug/Knast !
 
ODER WER ERSETZT DIE SICHERUNGEN ???
Ich weiß ja nicht, ob die Räume deiner "Untermieter" eigene Sicherungen haben. Wenn ja, kannst du die rausnehmen. Aber glaub nicht, dass die damit keinen Strom mehr haben. Wahrscheinlich ist da schneller irgendwas Neues drin, als du wieder in deiner Wohnung bist. :oops:
 
Ich weiß ja nicht, ob die Räume deiner "Untermieter" eigene Sicherungen haben. Wenn ja, kannst du die rausnehmen. Aber glaub nicht, dass die damit keinen Strom mehr haben. Wahrscheinlich ist da schneller irgendwas Neues drin, als du wieder in deiner Wohnung bist. :oops:
Stimmmmmt,....diese ca.25-jährigen Jungs haben womöglch nicht unbedingt eine Schule besucht,aber die waren,wie Profis,am Werk,...oder brav am Sicherungen austesten oder abschalten,als die ihre Bohrmaschine, oder was auch immer, benutzten.

Ich hörte das ja nur beiläufig und kümmerte mich kaum darum,...was auch besser ist,für eine elektrische Ober-Stümperin !

Klar,...Sicherungen wegnehmen nützt nichts,...die schneller wieder drin, als die einen deutschen Zungenbrecher können.

Schade !
 
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Und Pumukel,...

Dein Rat nochmal,mit dem Verbraucherschutz,der mir helfen könnte,.....nett gemeint und auch nur für Deine weitere Lebensreise abzuspeichern,...wäre mein Konter Folgender :


Die Bundesnetz-Agentur ist verantwortlich für,unter Anderem, Energie-Lieferanten.

Irgendwo erwähnte ich,dass diese Versorger-Chefs,bei uns, diese Schlüssel-abgegeben-haben-müssen- Kündigungs-Geschichte sicher selbst erfanden und ich das vergaß meiner Bundesnetz-Agentur-Mail beizufügen.

Die Bundesnetz-Agentur hätte sich sicher totgelacht,wenn die von dem Mist gehört hätten,dass man erst vom Stromvertrag weg ist,bei Beweis seines Auszuges,durch Schlüssel-Abgabe.

Meinem Energie-Versorger mailte ich,dass ich ihm mein Vorhängeschloss schenken könnte,bei meinem etwaigen Auszug.

Ich verlor nämlich meinen Schlüssel und behalf mir mit einem Vorhängeschloss.

Also nur,Pumukel,dass Du weißt,wohin Du Dich wenden kannst,im Falle der Verarschungen von Strom-Lieferern,oder auch panikmachenden Inkasso-Mafiosis,die ohne richterliche Zustimmung Gelder eintreiben,durch zu hohe und unerlaubte Gebühren.

Nur so alsTipp !
 
Im Unterschied zu dir kenne ich meine Rechte und ich würde nie die Stromkosten anderer Tragen. Es gibt Mittel und Wege auch Vermieter zu einer korrekten Abrechnung von Nebenkosten zu zwingen und wenn ich meinen Anschluss sperre weiss ich auch wie ich das in die Wege leite, bzw kann ich das auch ohne Hilfe von anderen.
 
Klingt mir alles bisschen suspekt.
Wer zwei Jahre lang alleine eine Obdachlosenunterkunft genutzt hat, wird wohl kaum selber dafür aufgekommen sein, außer - wie es durchklingt dazu in der Lage wäre, aber selber auch nicht gezahlt hat. Und von hier scheint er/sie auch nicht zu kommen. Eine Obdachlosenunterkunft immer für eigene Bürger in akuter Wohnungsnot vorgesehen ist und darf keine dauerhafte Wohnlösung sein. In zwei Jahren sollte jeder in der Lage sein, eine eigene Wohnung zu finden und wenn es vor Ort keinen günstigen Wohnraum gibt, gibt es genug Städte in D mit günstigen Wohnraum und wenn nicht in der eigenen Heimat.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Stadt da jetzt durchgreift und Fakten schafft, denn das alles muss von irgend jemanden bezahlt werden. Dieses Massenphänomen mit dem Abziehen von Sozialleitung bezahlen wir letztendlich alle über höhere Gebühren, marode Schulen, Löcher in den Straßen und fehlende Gemeinschaftseinrichtungen.
 
Im Unterschied zu dir kenne ich meine Rechte und ich würde nie die Stromkosten anderer Tragen. Es gibt Mittel und Wege auch Vermieter zu einer korrekten Abrechnung von Nebenkosten zu zwingen und wenn ich meinen Anschluss sperre weiss ich auch wie ich das in die Wege leite, bzw kann ich das auch ohne Hilfe von anderen.
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Pumukel,..

ja, habe die Quote-Klammer versaut und kriege es nicht mehr hin,ohne eine Doktor-Arbeit daraus zu machen !

Dein "Vorschlag",Du könntest Deinen Strom selbst sperren,ausbremsen usw.,ohne Zuhilfenahme Anderer,glaube ich Dir ja,aber einen Vermieter kannst nur zur korrekten Nebenkosten-Abrechnung zwingen,WENN STROM ,in meinem Fall, AUCH SEINER VERANTWORTUNG OBLÄGE.

Tut sie aber meist nur mit Wasser,Heizung,Hausmeistergebühren,...die Vermieter-Verantwortung.

Dass Du Deine Rechte kennst,...bezweifle ich zuweilen schon,aufgrund Deiner oft "charnant, witzigen" Anregung !

Meine Rechte habe ich zwangsläufig "studiert' mittlerweile und kenne darum auch die Bundesnetz-Agentur,...DIE AUßERDEM SAGT,dass es gesetzlich so ist, dass man bei Energie-Versorgern WIRKLICH NUR BEI AUSZUG, VOM ENERGIE-VERTRAG ENTBUNDEN IST !!!!

Irgendwie teilte mir die Bundesnetz-Agentur noch einen Paragrapgen 11a oder so,mit,der mir im möglichen Schlichtungsfall helfen könnte.

Konjunktiv- könnte.

Ein vages Unterfangen und auch Du kämst da mit Deinen Rechten nicht weit !

Bei Energie-Vertraglichkeiten geht es um konkludes Verhalten und um Realofferte oder so,wo ich selbst erst wieder danach googeln müsste,bevor ich so schlau daherrede.


Aber Du kannst selbst googeln,da ich nicht Dein Lektor bin und ich mich auch selbst durchbeißen muss !

Aber veröffentliche lieber nicht soviel Zweifelhaftes,wie,....man müsse Strom nur einfach kündigen,... mit seinen Rechten,die man vermeintlich zu kennen scheint ,usw.!

Es hilft Verunsicherten wenig,die noch weniger wissen als Mancher,der hier Mist erzäht, lieber Pumukel !

Dumm kann sich ein Schlauer stellen,aber umgekehrt geht es nicht !
 
Pumukel,...


Im Unterschied zu dir kenne ich meine Rechte und ich würde nie die Stromkosten anderer Tragen. Es gibt Mittel und Wege auch Vermieter zu einer korrekten Abrechnung von Nebenkosten zu zwingen und wenn ich meinen Anschluss sperre weiss ich auch wie ich das in die Wege leite, bzw kann ich das auch ohne Hilfe von anderen.


Du würdest,ALS OBERSCHLAUMEIER,natürlich niemals die Stromkosten zahlen,....was ich noch vergaß,.....!


Ganz so klar geregelt ist dieser inniger Wunsch nicht,... denn ich hörte schon,dass es bettlägerige Patienten töten kann,wenn deren Beamtmungs-Geräte stromlos sind oder sonstigen Strom-Gebrauchs-Abhängigen schadet,wenn Einer den Strom kappt.

Ganz so gültig ist Deine riskante Aussage nicht !

Du bist vermutlich noch keine 30 und darum verkraftbar,wenn Du oft so welpenschutzartig, unüberlegt schreibst !
 
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Thema: Will selbst Stromsperrung beautragen,da WG-nicht zahlt.
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