Wohnungssanierung 60er Baujahr

Diskutiere Wohnungssanierung 60er Baujahr im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen. Ich habe ein paar Fragen und da die in unterschiedliche Kategorien fallen aber alle mit meiner Wohnungssanierung zutun haben, habe...
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  • #41
Also wie ich das jetzt herauslese macht der Tiefenerder bei mir keinen Sinn. Dann spare ich mir das Geld und schicke den wieder zurück. Eine Potischiene gibt es nicht. Die Wasserleitungen wurden, wie es aussieht, an dem Zuleitungsschutzleiter im Zählerkasten geerdet.

Ich könnte theoretisch ja zur Vorbereitung, falls das Haus mal einen Zählerschrank bekommt, schon einmal ein 16mm² Erdungskabel von meiner UV runter in den Keller legen. Dann setz ich unten in den Keller eine Potischiene, die später mal an eine HES verbunden werden kann.
 
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  • #42
Also wie ich das jetzt herauslese macht der Tiefenerder bei mir keinen Sinn. Dann spare ich mir das Geld und schicke den wieder zurück. Eine Potischiene gibt es nicht. Die Wasserleitungen wurden, wie es aussieht, an dem Zuleitungsschutzleiter im Zählerkasten geerdet.

Es gibt keinen Zuleitungsschutzleiter. Die Verbindung von Wasserleitung und dem PEN war früher Erdung und Potentialausgleich und wurde allgemein so ausgeführt. Später war die Erdung über die Wasserleitung nicht mehr gestattet. Die Installation wurde aber meist nicht geändert. Ein Erder war in der Regel im TN-C Netz nicht verlangt und so wurde auch meist keiner nachgerüstet. Will man hier einen nachrüsten, so ist der mit einer Haupterdungsschiene zu verbinden und die Leitung, welche sich jetzt an der Wasserleitung befindet, an dieser anzuschließen. Gleichzeitig ist dann die Wasserleitung mit der HES zu verbinden.

Ich könnte theoretisch ja zur Vorbereitung, falls das Haus mal einen Zählerschrank bekommt, schon einmal ein 16mm² Erdungskabel von meiner UV runter in den Keller legen. Dann setz ich unten in den Keller eine Potischiene, die später mal an eine HES verbunden werden kann.
Das bringt praktisch nichts. Der PE am Wohnungsverteiler ist über den PEN ausreichend schutzgeerdet. Heute würde ein Erder am PE nach der zentralen PEN-Aufteilung angeschlossen, aber die gibt es bei euch noch nicht.
 
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  • #43
Es gibt keinen Zuleitungsschutzleiter. Die Verbindung von Wasserleitung und dem PEN war früher Erdung und Potentialausgleich und wurde allgemein so ausgeführt. Später war die Erdung über die Wasserleitung nicht mehr gestattet.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass du sagst, dass der PEN von der Wasserleitung geerdet wird und nicht die Wasserleitung vom PEN? Das würde heißen, dass die Erdung quasi vom Wasserrohr stammt.
Das bringt praktisch nichts. Der PE am Wohnungsverteiler ist über den PEN ausreichend schutzgeerdet. Heute würde ein Erder am PE nach der zentralen PEN-Aufteilung angeschlossen, aber die gibt es bei euch noch nicht.
Ich kann dir jetzt nicht sagen wo das TN-C-Netz aufgeteilt wird weil im Zählerschrank nur die Erdungs- und Neutralleiterklemmen von meinem Zähler zu sehen waren. Kann aber sein, dass die Teilung schon im HAK stattfindet. Ich bin aber doch verpflichtet einen Überspannungsschutz einzubauen. Funktioniert der dann richtig wenn dieser über den Schutzleiter der Zuleitung geerdet wird? Wenn nicht, wie könnte ich theoretisch eine Erdung dafür herstellen? Ich frage weil das Loch von der Zuleitung aus dem Keller noch offen ist und ein Erdungskabel noch einfach in die UV zu kriegen wäre.
 
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  • #44
Verstehe ich das jetzt richtig, dass du sagst, dass der PEN von der Wasserleitung geerdet wird und nicht die Wasserleitung vom PEN? Das würde heißen, dass die Erdung quasi vom Wasserrohr stammt.

Richtig. Das war früher so Standart, weil die Wasserrohre aus Stahl waren und in der Erde lagen. Heute ist das nicht mehr der Fall und es wurde auch verfügt, dass vorhandene Wasserrohre nicht mehr als funktionstüchtige Erder betrachtet werden dürfen. So ist es bei euch der Fall, dass der PEN über die Wasserleitung zwar immer noch örtlich geerdet ist, dieser Anschluss aber offiziell kein Erder mehr ist und funktionell nicht mehr als solcher angesehen werden darf. Die Verbindung dient daher nur noch dem Potentialausgleich.

Ich kann dir jetzt nicht sagen wo das TN-C-Netz aufgeteilt wird weil im Zählerschrank nur die Erdungs- und Neutralleiterklemmen von meinem Zähler zu sehen waren. Kann aber sein, dass die Teilung schon im HAK stattfindet.

Nein, beim Zustand dieser Anlage gehen die Außenleiter und der PEN bis zum Zähler und wird entweder dort bereits aufgeteilt oder der PEN wurde sogar noch weiter geführt.

Ich bin aber doch verpflichtet einen Überspannungsschutz einzubauen. Funktioniert der dann richtig wenn dieser über den Schutzleiter der Zuleitung geerdet wird? Wenn nicht, wie könnte ich theoretisch eine Erdung dafür herstellen? Ich frage weil das Loch von der Zuleitung aus dem Keller noch offen ist und ein Erdungskabel noch einfach in die UV zu kriegen wäre.

Man ist nicht verpflichtet, einen Überspannungsschutz zu errichten. Das gilt nur für Neuanlagen und unfangreiche Sanierungen, wobei zumindest der Zählerschrank erneuert und an die aktuellen Vorschriften angepasst wird. Hier muß dann ein Überspannungsschutz vom Typ 1/2 installiert werden, in der Regel im Netzseitigen Anschlußraum des Zählerschrankes oder bei größerer Länge der Hauptleitung bereits davor. Geerdet werden dann der Ableiter und der PE ab der Aufteilungsstelle. Für 2/3-Ableiter im Verteiler genügt der Anschluß über den PE. Dieser ist ja nach den aktuellen Vorschriften dann direkt geerdet. Auch, wenn das bei euch noch nicht so der Fall ist, dann ist der PEN der Versorgers ausreichend geerdet. Es ist aber zu empfehlen, einen örtlichen Erder zu setzen, weil ja die Wasserleitung nicht mehr als ein solcher angesehen werden darf, selbst wenn er die Funktion praktisch noch erfüllt. Dieser ist dann aber grundsätzlich für das Gebäude, nicht für einen einzelnen Wohnungsanschluß.
 
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  • #45
Auch wenn Du verpflichtet bist für Überspannugnsschutz zu sorgen, warum auch immer, ist es eben mit dem Ableiter in Deiner Verteilung nicht erledigt.
Wenn ÜSS gefordert ist, dann bedeutet dies, das ein ÜSS Schutzkonzept gefordert ist und kein einzelner Ableiter irgendwo.

Natürlich verbessert auch ein einzelner Ableiter in deiner UV den Schutz vor Überspannungen und ist besser als nichts, aber ohne den Rest des Hauses entsprechend auf zu rüsten ist dessen Wirkung nur sehr eingeschränkt und wird nicht im Ansatz einer, wo auch immer her kommenden, Forderung genügen.

Sollte die Erdung des Hauses noch über die Wasserleitung erfolgen ist hier ein Erder für das Haus nach zu rüsten, denn die Erdung über die Wasserleitung ist seit den 80ern unzulässig.
 
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  • #46
Richtig. Das war früher so Standart, weil die Wasserrohre aus Stahl waren und in der Erde lagen. Heute ist das nicht mehr der Fall und es wurde auch verfügt, dass vorhandene Wasserrohre nicht mehr als funktionstüchtige Erder betrachtet werden dürfen. So ist es bei euch der Fall, dass der PEN über die Wasserleitung zwar immer noch örtlich geerdet ist, dieser Anschluss aber offiziell kein Erder mehr ist und funktionell nicht mehr als solcher angesehen werden darf. Die Verbindung dient daher nur noch dem Potentialausgleich.



Nein, beim Zustand dieser Anlage gehen die Außenleiter und der PEN bis zum Zähler und wird entweder dort bereits aufgeteilt oder der PEN wurde sogar noch weiter geführt.



Man ist nicht verpflichtet, einen Überspannungsschutz zu errichten. Das gilt nur für Neuanlagen und unfangreiche Sanierungen, wobei zumindest der Zählerschrank erneuert und an die aktuellen Vorschriften angepasst wird. Hier muß dann ein Überspannungsschutz vom Typ 1/2 installiert werden, in der Regel im Netzseitigen Anschlußraum des Zählerschrankes oder bei größerer Länge der Hauptleitung bereits davor. Geerdet werden dann der Ableiter und der PE ab der Aufteilungsstelle. Für 2/3-Ableiter im Verteiler genügt der Anschluß über den PE. Dieser ist ja nach den aktuellen Vorschriften dann direkt geerdet. Auch, wenn das bei euch noch nicht so der Fall ist, dann ist der PEN der Versorgers ausreichend geerdet. Es ist aber zu empfehlen, einen örtlichen Erder zu setzen, weil ja die Wasserleitung nicht mehr als ein solcher angesehen werden darf, selbst wenn er die Funktion praktisch noch erfüllt. Dieser ist dann aber grundsätzlich für das Gebäude, nicht für einen einzelnen Wohnungsanschluß.
Hallo. Sry für die späte Antwort. Hatte sehr viel zutun.
Was heißt denn dann ein örtlicher Erder? Wie sieht dieser aus?

Ich habe auch eine Frage zum Thema E-Auto Wallboxen. Ich bin gerade am Überlegen was für ein Kabelquerschnitt ich zu meiner Garage verlegen soll. Ich wollte meine Wohnung zukunftssicher ausstatten. In dem jetzigen Zustand des Gesamtgebäudes, sprich HAK-Zuleitung, ist allerdings an Wallboxen für E-Autos nicht zu denken. Für 6 Wohnungen gibt nur zwei 5x16mm² Zuleitungen. Das heißt, ich teile mir eine Zuleitung mit zwei anderen Wohnungen. Wie kann ich dafür sorgen, dass ich eine eigene 5x16mm² Zuleitung bekomme?

Ich habe meine Wohnung bisher auf Stand der Technik verkabelt und dementsprechend viele Sicherungen. Ich mache mir nur Sorgen, dass die Vorsicherung von 50A vielleicht zu überdimensioniert ist. Sollte ich da vielleicht eine kleinere nehmen?
 
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  • #47
Was heißt denn dann ein örtlicher Erder? Wie sieht dieser aus?

Tiefenerder, Flächenerder, Banderder, Fundamenterder ... Da gibt es eine Reihe von Bauformen. Bei euch scheint es noch die metallene Wasserleitung zu sein, die allerdings als Erder nicht mehr zugelassen ist.
Ich habe auch eine Frage zum Thema E-Auto Wallboxen. Ich bin gerade am Überlegen was für ein Kabelquerschnitt ich zu meiner Garage verlegen soll. Ich wollte meine Wohnung zukunftssicher ausstatten.

Theoretisch würden für 11kW 2,5mm² reichen. Mit 4mm² bist du auf jeden Fall auf der Sicheren Seite.

In dem jetzigen Zustand des Gesamtgebäudes, sprich HAK-Zuleitung, ist allerdings an Wallboxen für E-Autos nicht zu denken. Für 6 Wohnungen gibt nur zwei 5x16mm² Zuleitungen. Das heißt, ich teile mir eine Zuleitung mit zwei anderen Wohnungen. Wie kann ich dafür sorgen, dass ich eine eigene 5x16mm² Zuleitung bekomme?

Verstehe ich jetzt nicht. Für den Hausanschluß hat man eigentlich nur eine Zuleitung für das Gebäude. Wieso solltet ihr zwei haben?

Ich habe meine Wohnung bisher auf Stand der Technik verkabelt und dementsprechend viele Sicherungen. Ich mache mir nur Sorgen, dass die Vorsicherung von 50A vielleicht zu überdimensioniert ist. Sollte ich da vielleicht eine kleinere nehmen?

Das hängt davon ab, was für eine Leistung in der Wohnung benötigt wird, was für eine Zuleitung vorhanden ist und wie selektiv diese zu vor- und nachgeschalteten Sicherungen ist.
 
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  • #48
Tiefenerder, Flächenerder, Banderder, Fundamenterder ... Da gibt es eine Reihe von Bauformen. Bei euch scheint es noch die metallene Wasserleitung zu sein, die allerdings als Erder nicht mehr zugelassen ist.
Das ist ja der, den ich installieren wollte, für den Überspannungsschutz.
Verstehe ich jetzt nicht. Für den Hausanschluß hat man eigentlich nur eine Zuleitung für das Gebäude. Wieso solltet ihr zwei haben?
Ich meine die Leitungen, die vom HAK weitergehen, nicht die die von der Straße reinkommt. Vom HAK gehen zwei 5x16mm² Kabel hoch in die Zählerkästen.
Das hängt davon ab, was für eine Leistung in der Wohnung benötigt wird, was für eine Zuleitung vorhanden ist und wie selektiv diese zu vor- und nachgeschalteten Sicherungen ist.
Ich gehe mal davon aus, dass die 16mm² Kabel vom HAK mit 63A abgesichert sind. Meine Vorsicherung ist eine 50A-Neozed. Wenn ich allerdings nur 40A brauchen würde und mein Nachbar 23A dann würde ja direkt die NH-Sicherung rausfliegen. Das war mein Gedanke.
 
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  • #49
Das ist ja der, den ich installieren wollte, für den Überspannungsschutz.

Wie gesagt, ein Erder ist immer für das Gebäude, nicht für eine Wohnung. Freilich kann man den Erder eintreiben und eine HES setzen. Die Leitung am Wasserrohr wird dann ebenfalls über die HES geführt.

Ich meine die Leitungen, die vom HAK weitergehen, nicht die die von der Straße reinkommt. Vom HAK gehen zwei 5x16mm² Kabel hoch in die Zählerkästen.

Die bezeichnet man als Hauptleitungen. Das ist vermutlich so gemacht worden, weil die Zähler, jeweils drei Stück, unterschiedlich angefahren werden. Normalerweise gibt es auch nur eine Hauptleitung. Zähler dürfen neu nicht mehr einzeln installiert werden, sondern in gemeinsamen Zählerschränken. Diese werden auch nur durch eine Hauptleitung angefahren, welche dann im Netzseitigen Anschlussbereich des Zählerschrankes auf ein Sammelschienensystem gelegt wird. An dieser Sammelschiene hängen dann die einzelnen Zähler. Zwei Hauptleitungen an einem Zähler ist insofern schon mal merkwürdig, weil die Klemmen den Anschluß mehrerer Adern gar nicht zulassen. Da wird nach dem HAK eigentlich ein Hauptleitungsverteiler gesetzt.


Ich gehe mal davon aus, dass die 16mm² Kabel vom HAK mit 63A abgesichert sind. Meine Vorsicherung ist eine 50A-Neozed. Wenn ich allerdings nur 40A brauchen würde und mein Nachbar 23A dann würde ja direkt die NH-Sicherung rausfliegen. Das war mein Gedanke.
Erstens, wer sagt, dass die Hauptsicherung 63A ist? Das kann auch eine 80er oder 100er sein. Zweitens, mit der Vorsicherung wird die Leitung zur Verteilung gegen Überlast und Kurzschluß gesichert. Die 50A wirst du wohl nie erreichen und als Dauerlast schon gar nicht. Die Hauptsicherung in einer Wohnungsinstallation durch Überlast zu schmeißen, ist utopisch. Drittens, mit welcher Leistung ist die Wohnung beim Netzversorger gemeldet? Danach richtet sich die maximale Absicherung der Zähleranlage. Wenn ihr schon einen DLE mit 3x25A habt, was für solch ein Gerät nicht sonderlich viel ist, so wären hinsichtlich der Selektivität mindestens 40A angebracht. 50A schaden paktisch auch nichts. Ob du da eine Vorsicherung von 25 oder 50A einbaust, wird am Strom, welcher letzlich fließt überhaupt nichts ändern.
 
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  • #50
der kleinste Erhitzer für Badezwecke hat 18kW und damit 26A -> 32A Sicherung.
Was wird nichts mit selektiv zu 40 oder 50A
 
Thema: Wohnungssanierung 60er Baujahr

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