Zählerschrank im Flur 1.OG erlaubt oder nicht?

Diskutiere Zählerschrank im Flur 1.OG erlaubt oder nicht? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, habe zwar vor 6 Jahren eine Ausbildung zum Energieelektroniker gemacht aber weiß auf diese Frage momentan keinen Rat. Meine Schwester...

Zählerschrank im Flur erlaubt ?

  • Ja natürlich

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein muss in den Keller

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    0
  • Umfrage geschlossen .
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Für weitere Antworten geschlossen.
M

MagicSven

Guest
Hallo,

habe zwar vor 6 Jahren eine Ausbildung zum Energieelektroniker gemacht aber weiß auf diese Frage momentan keinen Rat.

Meine Schwester hat sich ein altes Bauernhaus gekauft und dort soll die komplette Elektrik neu gemacht werden. Jetzt ist die momentan Planung von der Freileitung über die Scheune (isoliert voll ausgebaut) die Hauptleitung zum Zählerschrank zu fahren (dieser soll im 1.OG im Flur in eine Niesche gesetzt werden).
Von dort dann hoch ins 2.OG zu einem Unterverteiler

Jetzt wollte ich nur kurz nachfragen ob es erlaubt ist bei einer Neuinstallation den Zählerschrank im Flur zu montieren oder ob es nach TAB Vorschrift ist dass dieser im Keller platziert werden muss.

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank und schönes WE noch
 
Hallo,

du sagst TAB.Besorg dir doch die TABs!Dann weisst du mehr :wink:

grtz
BM
 
Diese Umfrage ist ja wohl nutzlos wie ein Kropf, es sei denn sie würde nur unter Mitarbeitern deines VNB durchgeführt!

Les die TAB und sprich dich mit dem Elektrobetrieb der deine Anlage abnimmt früh genug ab!
 
Hallo,

zum Thema Umfrage schliesse ich mich der Meinung von ego1 an.

Warum soll den ein Zähler im Flur verboten sein?

Gruß
 
Nach DIN 18015 und dem Mustervorlaut der TAB der VNB
sind Mess- und Steuereinrichtungen in leicht zugänglichen Räumen anzubringen. Die Nutzung von
Treppenhäusern zur Anbringung von Mess- und Steuer-
einrichtungen ist also danach allgemein zulässig.

Die Unterbringung von Zählerplätzen mit Türen in
Nischen ist eigentlich immer dann als vorteilhafte
Lösung heranzuziehen, wenn besondere Räume, wie z.B.
Zähler-,Hausanschlußräume, nicht zur Verfügung stehen.

Es ist verboten, den Zählerplatz über oder unter
Treppenstufen anzubringen (so auch im Wortlaut der TAB) und es wird nochmal darauf hingewiesen, dass
der Anbringungsort in jedem Fall mit dem VNB
abzustimmen ist.
DIN 18013 trifft Aussagen über Nischen für Zähler-
plätze, die für den Wandeinbau (U) von Zähler-
plätzen in der Ausführung mit Zählerplatzumhüllung (UH) nach DIN 43870-1 bestimmt sind. Es handelt sich hierbei also um Nischen für Zählerschränke mit
Türen.

Zählernischen dürfen nach DIN 18013 einen für die Wand geforderten Mindest-Schallschutz nach
DIN 4109 nicht beeinträchtigen.

Zählernischen dürfen nach DIN 4108 einen für die
Wand geforderten Mindest-Wärmeschutz nach DIN 4108
nicht beeinträchtigen.

Selbstverständlich darf auch durch Zählernischen die
Standfestigkeit der Wand nicht gefährdet werden.

Maßgeblich ist für Nischen die DIN 18013
Maßgeblich ist für Zählerschränke die DIN 43870




Gruß
Duspol :D
 
Duspol schrieb:
Es ist verboten, den Zählerplatz über oder unter
Treppenstufen anzubringen ...

:D Ich frage mich auch, wie der da hinpassen soll.
Ich stelle mir gerade meinen Hager-Schrank mit 2 Zählerplätzen unter einer Streppenstufe vor. So einen großen Schritt kann ja keiner machen... :wink:
 
:D Ich frage mich auch, wie der da hinpassen soll.
Ich stelle mir gerade meinen Hager-Schrank mit 2 Zählerplätzen unter einer Streppenstufe vor. So einen großen Schritt kann ja keiner machen... :wink:[/quote]

Dann hast du aber noch nichts vom Schaltschrank-Ausfallschritt gehört. :D



Gruß
Duspol :D Der gleich diesen Schritt ausführt! :wink:
 
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