Zulässiges Kabel

Diskutiere Zulässiges Kabel im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ich brächte ein längeres 5 poliges Kabel 2,5mm²welches ich zwar beim stöbern entdeckt habe.Leider sind alle 5 Drähte schwarz...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
S

sepp_s

Beiträge
2.382
Hallo ich brächte ein längeres 5 poliges Kabel 2,5mm²welches ich zwar beim stöbern entdeckt habe.Leider sind alle 5 Drähte schwarz isoliert aber mit Nummern versehen war wohl auch mal üblich . Ist der Einbau eines solchen Kabels noch zulässig?


Ich bin nämlich ziemlich erschrocken als ich mich nach den heutigen Kabelpreisen besonders bei stärkeren Querschnitten erkundigt hatte.

Außerdem habe ich auch noch 4 polige Kabel mit 10 -25 mm²liegen - welche ich jetzt benötige. Ist es zulässig wen ich diese in einem Installationsrohr verlege und zusätzlich einen 5 Draht passender Farbe dazu einziehe .mfg sepp
 
Kabel und Leitungen mit Nummer sind Zulässig.
Nur der PE hat Grün-Gelb zu sein.
 
s-p-s schrieb:
Kabel und Leitungen mit Nummer sind Zulässig.
Nur der PE hat Grün-Gelb zu sein.
Hallo wie diesen durchgehend gelb grün färben?. Die Enden zu überziehem reicht wohl nicht. mfg sepp
 
durchgehend gelb grün, genau
 
Hallo sepp,

umfärben von Adern ist nicht zulässig. Eine Leitung mit schwarzen nummerierten Adern entspricht dem Typ NYM-O und darf nur dort eingesetzt werden, wo kein Schutzleiter gebraucht wird.

Als Neutralleiter darf eine nummerierte Ader verwendet werden! Aber für Schutz- und Nulleiter muss immer zwingend eine durchgehend grüngelbe Ader verwendet werden.

0V
 
Nullvolt schrieb:
Hallo sepp,

Als Neutralleiter darf eine nummerierte Ader verwendet werden! Aber für Schutz- und Nulleiter muss immer zwingend eine durchgehend grüngelbe Ader verwendet werden.

0V

Letzteres kenne ich auch so.
Es gibt nicht umsonst unterschiedliche Kabelbezeichnungen zB.Ölflex YSLY-JZ mit Nummern+Schutzerde grün/gelb YSLY-JB Leitern in Farbe
also N=blau wie auch bei den meisten NYY-J oder NYM-J.
Einen einzelnen Schutzleiter hingegen nachträglich
zu verlegen bin ich skeptisch, schützt er das Kabel adäquat bei einer Beschädigung Brand/Überlastung,hm?
Ausserdem deucht mich irgendwo mal was gelesen zu haben das (zumindest nicht gewerbl.Bereich) Kabel generell mit innenliegenden-mitgeführten Schutzleiter
also mir grün/gelber Ader zu verwenden sind unabh.davon ob "gepennt" oder getrennt (N und PE)
 
nach der aktuellen VDE muß ein Endstromkreis immer einen Schutzleiter (PE) enthalten.
Somit kannst Du die Leitung ohne PE getrost entsorgen, ich wüsste jedenfalls keine Anwendung in der die noch zu gebrauchen ist außer vielleicht für Kleinspannung.
 
Octavian1977 schrieb:
nach der aktuellen VDE muß ein Endstromkreis immer einen Schutzleiter (PE) enthalten.
Somit kannst Du die Leitung ohne PE getrost entsorgen, ich wüsste jedenfalls keine Anwendung in der die noch zu gebrauchen ist außer vielleicht für Kleinspannung.

Hallo ich habe zusätzlich gefragt, ob es den Vorschriften entsprechen würde wen ich dieses Kabel in ein Rohr verlege und in diesen einen weiteren gelb grünen Draht mit gleichen oder noch größeren Querschnitt einziehe! Schließlich
werden auch Einzeldrähte (Bei uns YE) in Rohre eingezogen. Meine Frage wurde mit etwas unsicherheit beantwotet.
mfg sepp
 
Prinzipiell sehe ich da beim Schutzleiter keinerlei Bedenken.

Ich kenne eigentlich nur die Vorschrift, dass aktive Leiter immer im gleichen Rohr bzw. in der gleichen Leitung geführt werden müssen.

Immerhin ist es ja auch erlaubt, eine alte klassisch genullte Elektro-Anlage mit Aufputz-Schutzleiter zu den Steckdosen nachzurüsten. (was aber wohl im Wohnbereich optisch nicht der Hammer ist)
 
fuchsi schrieb:
Prinzipiell sehe ich da beim Schutzleiter keinerlei Bedenken.

Ich kenne eigentlich nur die Vorschrift, dass aktive Leiter immer im gleichen Rohr bzw. in der gleichen Leitung geführt werden müssen.
Hallo das würde aber auch bedeuten dass man zu einem in einem Rohr befindlichen Kabel zusätzlich einen weiteren Draht im konkreten Fall gelb grün einziehen darf damit eine 5 polige Leitung entsteht .
Würde aber auch bedeuten dass im Falle dass wen das Kabel fest im Putz liegt es nicht erlaubt ist einen weiteren Schlitz zu stemmen um in diesen ein Rohr zu verlegen in welchen der genannte Schutzleier gelb- grün eingezogen wird und dann diesen dann diesen wieder in einer Dose mit dem Kabel zusammenzuführen.(War das ein wahrscheinlich kaum verständlicher Satz welchen ich da geschrieben habe )
mfg sepp
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Zulässiges Kabel
Zurück
Oben