Zusätzliche Sicherungen

Diskutiere Zusätzliche Sicherungen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, bin leider Fachbetriebspfusch geschädigt und möchte daher im sensiblen Bereich Elektrik auf Nummer sicher gehen - also selbermachen. Bin...
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Renovierer

Guest
Hi,

bin leider Fachbetriebspfusch geschädigt und möchte daher im sensiblen Bereich Elektrik auf Nummer sicher gehen - also selbermachen.

Bin Industrieelektroniker und komme nicht aus der Installationstechnik.

Habe folgendes Problem:

Habe mir ein gebrauchtes Reihenhäusle gegönnt und möchte jetzt etwas modernisieren und im Keller eine kleine Werkstatt einrichten.
Hierzu brauche ich zusätzliche Sicherungen - Werkbank, div.Maschinen, Garage, Trockner, etc.

Im Keller ist der Zählerkasten (3-phasig)mit Hauptschalter. Im EG ist die Unterverteilung mit FI und Sicherungen.
Im Zählerkasten ist über dem Zähler eine 4-polige Klemmleiste (L1/L2/L3+PE) wo die Einspeisung mit der weiterführenden Leitung (10/16mm²) ins EG zusammengeklemmt ist.

Für meine Erweiterungen wäre es praktisch direkt im Keller die weiteren Sicherungen zu setzen.


Ich habe folgendes geplant:

Parallel auf die Klemmleiste gehen (leere Klemme vorhanden), PE mit 16mm² auf PEN Klemme legen.

L1-L3,N auf FI 4-polig 30mA / 40A und weiter auch die Sicherungen.

Zur Verdrahtung würde ich im Zählerkasten auf eine freie Hutschiene Klemmen setzen, PEN/N-Sammelschiene /PE-Klemmen.

Platz ist vorhanden, denn der Zählerschrank ist für zwei Zähler ausgelegt, aber nur ein Zähler vorhanden.


Kann ich das so machen ???

Bin auf Eure Antworten gespannt.

Besten Dank im Voraus.

Gruß
aus BaWü
 
Erweiterung Hauptverteilung

Hallo R aus BaWü,

erstmal Willkommen im Forum !


Ob man es so wie Du geschrieben hat machen kann hängt noch von weiteren technischen Faktoren ab:

1. Welche Netzform liegt vor (Auskunft erteilt gerne das zuständige EVU in seinen TABs) ?

2. Welche Daten stehen auf dem Zähler (etwa Drehstrom 10(60)A) ?

3. Welche Vorsicherungen und Querschnitt hat die jetzige Leitung in den Wohnungsunterverteiler ?

4. Ist ein Potentialausgleich vorhanden und wie ist der ausgeführt ?


Gruß,
Gretel
 
Renovierer schrieb:
Habe mir ein gebrauchtes Reihenhäusle gegönnt und möchte jetzt etwas modernisieren und im Keller eine kleine Werkstatt einrichten.
Hierzu brauche ich zusätzliche Sicherungen - Werkbank, div.Maschinen, Garage, Trockner, etc.

Im Keller ist der Zählerkasten (3-phasig)mit Hauptschalter. Im EG ist die Unterverteilung mit FI und Sicherungen.
Im Zählerkasten ist über dem Zähler eine 4-polige Klemmleiste (L1/L2/L3+PE) wo die Einspeisung mit der weiterführenden Leitung (10/16mm²) ins EG zusammengeklemmt ist.

Für meine Erweiterungen wäre es praktisch direkt im Keller die weiteren Sicherungen zu setzen.


Ich habe folgendes geplant:

Parallel auf die Klemmleiste gehen (leere Klemme vorhanden), PE mit 16mm² auf PEN Klemme legen.

L1-L3,N auf FI 4-polig 30mA / 40A und weiter auch die Sicherungen.

Zur Verdrahtung würde ich im Zählerkasten auf eine freie Hutschiene Klemmen setzen, PEN/N-Sammelschiene /PE-Klemmen.

Platz ist vorhanden, denn der Zählerschrank ist für zwei Zähler ausgelegt, aber nur ein Zähler vorhanden.

Kann ich das so machen ???
Kannst du so machen, aber ich würde es so machen:

Eine zusätzliche kleine Aufputzunterverteilung (z.B. 2-reihig) im Keller anbringen, in der Du den FI und deine Stromkreis-LSS unterbringst.
Im Zählerkasten würde ich nur einen 3-poligen LSS oder Neozedvorsicherungen (z.b. 32A) unterbringen, die die Zuleitung (z.B. 5 x 6² oder 10mm²) zu der besagten neuen Unterverteilung absichern.

Warum würde ich es so machen ?

Weil die ein- oder zwei Reihen über dem Zählerplatz schnell voll sind und du jede Stromkreiszuleitung zum Zählerplatz ziehen mußt. Den separaten Verteiler kannst du zentral da unterbringen, wo die Leitungen am kürzesten hinzuziehen sind.

Außerdem verbaut man sich dadurch nicht die zukünftige Verwendung des zweiten Zählerplatzes, weil ÜBER einem Zählerplatz keine Stromkreisverteilung zulässig ist.

Gruß vom Laien
 
Neue Unterverteilung

Hi, habe mir das alles nochmal genau angeschaut.

Habe einen 10/60A Drehstromzähler.
Es gibt keine weiteren Vorsicherungen, außer die 63A Panzersicherungen im Hausanschlußkasten.

Vom Zähler geht´s 4-adrig (4x16mm²)über besagte Klemmleiste zur Unterverteilung im EG. Dort direkt auf die Stromkreis LSS. Es ist auch noch ein zweipoliger FI verbaut.
PE & N Verteilerleiste sind gebrückt.

Das ist so alles Originalinstallation vom örtlichen Elektriker und hier will ich auch nicht ran.


Die Idee mit der zweiten Unterverteilung im Keller gefällt mir gut.

Würde diese mit 4 oder 5x10mm² anfahren.
Wo soll ich denn die PEN-Trennung vornehmen ??

Im Sicherungskasten neben den Vorsicherungen (PEN Klemme), oder 4-adrig in die Unterverteilung wie in meiner EG-Unterverteilung??
 
Hallo!
Also ein 5*16² finde ich für eine zusätzliche UV im Kg aber schon ein bischen übertrieben! Da reicht doch ein geschmeidiges 5*10² auch!

mfg Schorre
 
Hallo,

Du begibst Dich mit dem selbermachen auf ganz dünnes Eis.

Auszug aus der AVBEltV:

§12 (2)
Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch
einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens
eingetragenen Installateur
nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen
gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu
überwachen.

Nachzulesen unter:
http://www.eilenburger-stadtwerke.de/pdf/avbelt.pdf

Also zu deutsch, Du darfst nicht an der elektrischen Anlage rumbasteln. Wo kein Kläger, da kein Richter .... aber Du verlierst Deinen Versicherungsschutz der Gebäude- und Hausratversicherung, sowie der Haftplicht, weil Dein handeln grob Fahrlässig ist. Das ist genauso, wie Autofahren ohne Führerschein - verboten - grob fahrlässiges Handeln - Verlust des Versicherungsschutzes.

Und was ist erst, wenn Personen zu schaden kommen???
Wer macht bei Dir die VDE-Messungen???

Überleg mal, ob sich das wirklich lohnt.
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Und was ist erst, wenn Personen zu schaden kommen???
Wer macht bei Dir die VDE-Messungen???

Überleg mal, ob sich das wirklich lohnt.
Laß Dir nicht zuviel Angst machen.

Installiere das Ganze (fachgerecht natürlich, als Industrieelektroniker kannst du das hoffentlich) und bestell anschließend einen örtlichen Elektriker zum
E-Check, der Dir zum Abschluß ein Meßprotokoll aushändigen soll.

Natürlich erst dann, wenn Du ALLE geplanten Änderungen an der E-Installation in deinem Haus durchgeführt hast.

Diese Angstinvestition für den E-Check würde ich tätigen. Das beruhigt auf lange Zeit ungemein.

Gruß vom Laien
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Also zu deutsch, Du darfst nicht an der elektrischen Anlage rumbasteln. Wo kein Kläger, da kein Richter .... aber Du verlierst Deinen Versicherungsschutz der Gebäude- und Hausratversicherung, sowie der Haftplicht, weil Dein handeln grob Fahrlässig ist. Das ist genauso, wie Autofahren ohne Führerschein - verboten - grob fahrlässiges Handeln - Verlust des Versicherungsschutzes.
Das ist m.E. sachlich nicht richtig.

Jeder darf an seiner elektrischen Anlage bauen, es muß nur fachgerecht sein.

Der Versicherungsschutz erlischt nur dann, wenn nicht fachgerecht installiert wurde und dies zum Schadensfall geführt hat.

Das Bauen an der eigenen elektrischen Anlage ist -im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein- auch kein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft bei Kenntnisnahme automatisch zu ermitteln anfängt.

Nur im Schadensfall werden die die Anlage SEHR GENAU unter die Lupe nehmen und den Murkser (egal ob Elektriker oder Hauseigentümer) anklagen, WENN Pfusch nachgewiesen werden kann.

Aber da der Teufel bekanntlich ein Eichhörnchen ist und man sich vor Gericht und auf Hoher See allein in Gottes Hand befindet, wäre ein E-Check-Protokoll zur prophylaktischen juristischen Absicherung sicher sehr sinnvoll.

Gruß vom Laien
 
Zum Thema zugelassene Fachkraft

Hi,

wollte nur mal kurz was zum Selbermachen generell sagen.

Will ja in keinster Weise unserem guten deutschen Handwerk schaden. Die Idee zum Selbermachen stammt eher aus der Not, oder Erfahrung heraus.

Im Hause meiner Eltern wurde eine große Umbaumaßnahme durch einen autorisierten Elektrofachbetrieb durchgeführt.
Beim Tapezieren ist uns aufgefallen, das man zwischen der feuchten Wand und der Wasserleitung eine 60W Glühlampe zum Leuchten bringt.
Grund hierfür: In einer Abzweigdose wurden 8 Leitungen zusammengeklemmt. Da das mit Dosenklemmen einfach nicht gepasst hätte, wurden die blanken Adern nur zusammengedreht und mit Isoband umwickelt.

Zweites Beispiel:

Bei mir wurde bei einer Wechselschaltung der Grün/gelbe als Korrespondierende eingesetzt.

Habe den Vorbesitzer gefragt wer den Umbau gemacht hat - war ein Elektriker aus dem Nachbarort.

Natürlich sind das Einzelfälle und sprechen nicht für den Berufszweig.
Ich habe sogar ein bischen Verständnis dafür.

Durch die "Geiz ist Geil" Mentalität wird die Klopperei um das günstigste Angebot halt immer härter und das geht zu Lasten der Qualität.

In meinem Eigenheim möchte ich´s halt ordentlich haben. Mit Euren technischen Ratschlägen wird´s sachlich sicherlich richtig. Für ordentliche Verarbeitung kann ich garantieren.

Und das Thema mit der deutschen Rechtssprechung und Kleinkarriertheit möchte ich nicht weiter kommentieren.

Ich werd aber in jeden Fall mal einen Elektriker zur Begutachtung kontaktieren.
 
Re: Zum Thema zugelassene Fachkraft

Renovierer schrieb:
In einer Abzweigdose wurden 8 Leitungen zusammengeklemmt. Da das mit Dosenklemmen einfach nicht gepasst hätte, wurden die blanken Adern nur zusammengedreht und mit Isoband umwickelt.

Dafür gibt es Wagoklemmen mit Klemmmöglichkeit für 8 Leiter :wink:

Ich kann das verstehen, aber der Elektriker soll das nicht nur begutachten, sondern auch ein Messprotokoll anfertigen !!
 
Ich will das jetzt auch mal wissen.[/quote]
10 mm² halte ich für völlig ausreichend.
Selbst 6mm² abgesichert mit 32 A (Verlegungsart B bis C) wären m. E. für diesen Anwendungsfall (Hobbyraum, Garage) mehr als genug.

Gruß vom Laien
 
Bei kurzen Strecken und entsprechender Verlegeart müsste auch noch 10mm² bei 63A Absicherung ausreichend sein.

Zumindest unser EVU juckt das allerdings wenig.
Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, das die sich beschwert hätten...
 
Also erstmal ist das so richtig, was ich über das rumfummeln an der Anlage geschrieben habe. Wers nicht glaubt liest mal bitte in der AVBelt nach.

Ich würde als Elektrofachkraft Dir eine solche Anlage nicht abnehmen, weil ich auch durch das Messen nicht alle Fehler, z.B. Falsche oder lockere Klemmen in Unterputzdosen, ausschliessen kann.

Aber wenn Du einen findest, der das macht - nur zu.

Ist wie gesagt wie Autofahren ohne Führerschein.
 
Hallo,
Hektik-Elektrik schrieb:
Aber wenn Du einen findest, der das macht - nur zu.

Einen ? Hunderte !

Denk mal an die Komplettpakete für die Hausinstaqlltion aus dem Baumarkt, Markenwahre, Selbstinstallation und hinterher Abnahme durch den Fachmann, sowie Zähleranmeldung/anbringung.
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Ich würde als Elektrofachkraft Dir eine solche Anlage nicht abnehmen, weil ich auch durch das Messen nicht alle Fehler, z.B. Falsche oder lockere Klemmen in Unterputzdosen, ausschliessen kann.
Sowas kannst du bei Dir selber aber auch nicht hundertprozentig ausschliessen.

Oder denke gar an einen Elektromeister mit Handwerksbetrieb, soll der bei der Abnahme an jeder einzelnen Dosenklemme rütteln, die seine Mitarbeiter gesetzt haben ?

Hier habe ich eine -wie ich finde- treffende Definition gefunden:

Elektrofachkraft

Als Elektrofachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.

Elektrotechnisch unterwiesene Person

Als elektrotechnisch unterwiesene Person gilt, wer durch Elektrofachkräfte ausreichend unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.

Elektrotechnische Arbeiten sind in der Regel nur von Elektrofachkräften oder unterwiesenen Personen durchzuführen.

In Niederspannungsanlagen (bis 1000 V) darf das Einsetzen und Auswechseln von Schraubsicherungen, Lampen und herausnehmbarem Zubehör (z. B. Starter) auch von Laien durchgeführt werden.

Quelle: http://www.lfas.bayern.de/technischer_a ... en_neu.pdf

Wie ist das jetzt mit der AVBelt in Einklang zu bringen ?

Meiner Ansicht nach hat das EVU kein Eigentumsrecht an meiner privaten Elektrotechnischen Anlage. Das EVU hat aber sehr wohl das Recht, die Einspeisung in eine solche private Anlage zu verweigern, wenn sie diese als unzureichend ansieht.

Hier ist der Knackpunkt: Das EVU besteht aus diesem Grund per AVBelt darauf, daß nur von ihr autorisierte Personen die private Anlage ändern dürfen. Damit wird versucht, gewisse Mindeststandards sicherzustellen. Deshalb bestehen die auch auf ihre eingetragenen Installateure.

Die EVU können und wollen aber nicht den Privatmann juristisch verfolgen, wenn der in Eigenregie eine korrekte E-Installation macht. Auch der Staatsanwalt wird dies nicht tun.

Sie könne aber auf Abnahme/Überprüfung derselben bestehen, wenn sie davon Kenntnis erlangen, andernfalls völlig zurecht einfach den Strom abstellen.

Juristisch vorgegangen wird nur gegen eine Anlage, die eine Gefahr darstellt aber da ist es unerheblich, ob diese von einem eingetragenen Fachbetrieb oder einem Privatmann hingemurkst wurde. Da hat auch der eingetragene Fachmann keinen Bonus gegenüber dem nichteingetragenen Fachmann oder dem nichtfachmännischen Laien.

Es kommt bei dem ganzen also in erster Linie auf die obige Definition des Begriffes Elektrofachkraft an:
Man muß wissen was man tut und dieses auch verantworten können. Und absichern sollte man sich auf jeden Fall durch eine ordentliche Abnahme mit Meßprotokoll durch eine von der EVU autorisierte Fachkraft.

Gibt es eigentlich Gerichtsurteile, nach dem eingetragene Installateure einer Privatperson eine solche Abnahme verweigert haben, weil besagte Installateure die Anlage nicht selbst errichtet hatten ?
Sprich, die haben sich einfach geweigert, aus diesem Grund den Auftrag anzunehmen? Ich denke damit würden die vor Gericht nicht durchkommen, weil sie sonst Ihre quasi-Monopolstellung in unzulässiger Weise ausnutzen könnten.

Gruß vom Laien
 
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Thema: Zusätzliche Sicherungen
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