Zwischenzähler für Steckdose

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Muffelnupse

Guest
Hallo,
da ich von Strom und deren Möglichkeiten absolut keine Ahnung habe, hoffe ich hier auf klärende Antworten.

Meine Frau hat eine Pferdekoppel gepachtet und will jetzt eine Einzäunung mit
Weidezaungerät machen.

Technische Daten vom Weidezaungerät:

Produktserie: hotSHOCK
Betriebsspannung: 230 Volt
Ladeenergie: 6 Joule
max. Output: 5 Joule
max. Spannung: 9000 Volt
max. Spannung 500 Ohm: 6400 Volt
Leistungsaufnahme: 9 Watt

Der Nachbar wäre bereit uns seine Steckdose inkl. Strom zu überlassen, allerdings wünscht er einen Zwischenzähler für diese Dose. Da er nicht weiß, wieviel Strom so ein Weidezaungerät im Jahr verbraucht.

Nun die Frage:
Gibt es einen Zähler der an der Steckdose angeschlossen wird der auch gleichzeitig über einen Ausgang verfügt um einen 230V Gerät anzuschliessen? Das Gerät sollte wenn möglich auch genau gehen...da wir natürlich auch nicht zuviel bezahlen wollen.
Oder muss ich einen Elektriker mit dem Anbau eines solchen Gerätes beauftragen?


Über Tips bzw. Kaufempfehlungen wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Muffelnupse
 
Hallo und herzlich Willkommen im Forum.

Ja da gibt es eine Lösung. Schau mal hier:

http://www.pce-instruments.com/deutsch/ ... tm?id=waso

Vielleicht findest Du sowas ja noch günstiger in den Weiten des WWW. Denke aber dran, für Verrechnungszwecke sollte der Zähler geeicht sein, damit man bei Streitigkeiten was in der Hand hat.

Grüße und einen schönen Sonntag noch
 
Ich denke in deinem fall währe es das einfachste, die angegebenen 9W auf 10W auzurunden, mit 24 und 365 zu multiplizieren, und die daraus enstehenden kWh dem Nachbar jährlich im Voraus zu bezahlen.
 
Hallo,
beachte das zur Abrechnung nur geeichte Zähler zugelassen sind. Diese sind dann je nach EICHBESCHEINIGUNG auch in unterschiedlichen Zeiträumen wieder zu ersetzen.
Das rechnet sich kaum für die geringe Leistung.
 
Also ich würde dir auch die Entlohnung auf Basis des Vorschlags von ego1 empfehlen.

Über die Berechnungsgrundlage kann sicher diskutiert werden. (vermutlich nicht 24 h x 365 d x 9 (10) W --> 78,84 (87,6) kWh x 25? ct --> ca. 19,71 (21,90) EURO)

ok, biete 20 Euro an und alles sollte im grünen Bereich sein.

Zwischensteckerlösung ist sicher ok, was ist aber wenn mal vergessen wird die Meßeinrichtung dazuwischen zu schalten? Zwischenstecker hat natürlich den Vorteil wenn das Gerät einmal von anderer Stelle genutzt werden sollte.
Das Eichproblem wg. Abrechnungszwecken wurde bereits genannt.

Ein fest eingebauter Zähler (z. b. Eltako WSZ ...) würde das Problem einfach lösen. Nachteile: Die Stedo kann jedoch wieder von anderen genutzt werden denen du dann den Strom bezahlst. Desweiteren fehlt die Mobilität.
 
ich würde auch ne pauschale sagen und gut ist.
Außerdem darf man gar keinen Zwischenzähler verbauen für Untermieter etc.
Wenn, dann muss das ein eigener Zählerplatz werden.
Sonst würde dein Nachbar dir ja Strom verkaufen, was er lt. Gesetz nicht darf. Soweit meine Kenntnis.
 
Diese sind dann je nach EICHBESCHEINIGUNG auch in unterschiedlichen Zeiträumen wieder zu ersetzen.

nicht ganz richtig:

Eine Eichbescheinigung (richtig Eichschein) ist gar nicht erforderlich, das ist nur "doppelt gemoppelt" zur Eichmarke auf dem Zähler.
Und es gibt nur 2 Varianten der Eichgültigkeit:
Ferrariszähler (die mechanischen mit Scheibe) gelten 16 jahre ab Eichung, elektronische gelten 8 Jahre nach Eichung.

Ist die Eichgültigkeit abgelaufen kann
a) nachgeeicht werden, es gelten wieder die 16 / 8 Jahre oder
b) bei vielen gleichen Zählern per Stichtprobenprüfung um 5 Jahre verlängert werden.

Zurück zur Ursprungsfrage:
Da es um Verrechnung gegenüber anderen geht muß ein geeichter Zähler verwendet werden, nur gibt es keine geeichten Steckdosenzähler...

Ciao
Stefan
 
Hallo sko,

da in der Praxis jedoch die Zähler einige Zeit auf Lager liegen, gibt es eben unterschiedliche Zeiträume
für den Anwender.
Ich habe zum Beispiel einen Zähler gefunden der 09 als Datum der "Eichnung" zumindest auf dem Bild angegeben hatte.

Einen einzelnen Zähler nach zu Eichen kommt wahrscheinlich teurer als ein neuer Zähler.
Hast du diese Preise mal angefragt?


Europäische Messgeräte Richtlinie MID
Es gibt auch noch das Meteorologiekennzeichen
http://www.kdk-dornscheidt.de/news2/dow ... st-mid.pdf
 
Der Nachbar darf Dir Schon Strom verkaufen, aber als Stromkunde hast Du das Recht den Anbieter frei zu wählen, was Dir dabei ja nicht möglich ist.
 
Sehr witzig, das steht doch hier garnicht zu debatte!

Aber es stimmt schon, es bleibt in ja frei einen anderen Nachbar anzubetteln.
 
Hallo s-p-s,

ja klar, es gibt außer der Ersteichung auch noch die Konformitätsbescheinigung nach MID.
Nur wollte ich Muffelnupse nicht auch noch damit verwirren :wink: zumal, wenn eine Jahresbezeichnung auf dem Zähler ist, die Länge der Gültigkeit von Eichung und MID gleich sind.

Ja und Du hast Recht, es kann natürlich passieren daß man als Privat einen schon vor Jahren geeichten Zähler erwischt und selbst nicht die gesamte Eichgültigkeitsdauer "auskosten" kann, das ist eben Pech oder aufpassen beim Kauf (wie auch z.b. Wasserzähler).

Im EVU-Bereich ist das nicht relevant, denn die Eichgültigkeit rechnet ab Jahresende, ein am 1.1. geeichter Zähler hat damit eigentlich sogar knapp 17 / 9 Jahre, der am 31.12. geeichte dann effektiv nur 16 / 8 Jahre...

Die Kosten der Nacheichung braucht man nicht anfragen, die sind in der Eichkostenverordnung festgeschrieben.
Aber vor Nacheichung ist meist eine Instandsetzung erforderlich (z.B. bei mechanischen Zählern Reinigung, Lagerwechsel, ...) so daß sich das im Normalfall für einen einzelnen Zähler nicht lohnt!

Ciao
Stefan
 
Raiden schrieb:
ich würde auch ne pauschale sagen und gut ist.
Außerdem darf man gar keinen Zwischenzähler verbauen für Untermieter etc.
Wenn, dann muss das ein eigener Zählerplatz werden.
Sonst würde dein Nachbar dir ja Strom verkaufen, was er lt. Gesetz nicht darf. Soweit meine Kenntnis.

Mal ehrlich wer soll das überprüfen?
Und dann nur ein Weidezaungerät was wohl kaum so einen
hohen Verbrauch aufweist, und ob er ihn verkauft wissen wir auch nicht und wenn der Mieter sagen würde ihm gehört die Koppel oder er hat sie gepachtet usw und so fort das ist wieder alles ein bissle typisch deutsch und kleinlich.
Er könnte aber auch eine Weidezaunbatterie benutzen Fragen über Fragen..? :)
 
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