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Octavian1977
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Ja, bei so Betrieben wie Syna nimmt der Mist auch nur sehr wenig ab, teilweise sogar noch mit unisolierten Einzeldrähten.
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Habe ich auch so bei EFH kennenlernen dürfen. Als die Messstellenbetreiber noch selbst abgelesen hatten, hieß es dann meist "...hab ich notiert,wird beim nächsten Mal Ablesen dann gemacht...". Wird alles nicht mehr so eng gesehen. Bist du Kunde beim Messstellenbetreiber selbst kann der anhand der Stromrechnungen schauen ob da plötzlich "Unstimmingkeiten" auftreten, und bist du bei einem Markbegleiter ist es dem Messstellenbetreiber eh egal.Was will ich damit sagen: Das Thema Notwendigkeit der Verplombung scheint telweise überholt, da diverse Netzbetreiber keine Verplombung mehr durchführen!
Ist hier in der Region (linksrheinisch) noch weit verbreitet. Aktuell wird da aber meist dorfweise umgestellt, da die "Hemmschwelle" mittlerweile auf einem niedrigen Niveau angekommen ist. Für den VNB sind die Umbaukosten umlegbar, und die Wartungskosten für Freileitungsanlagen sind eh erheblich höher als für Erdleitungsanlagen. Für die ist das eher ein "Gewinn".Echt. Es gibt noch Dachständer? Sowas kenne ich eigentlich nur noch im sehr alten Bestand. Meist bei freistehenden Häusern etwas abseits der Besiedelung.
Stimmt, da geht man als verantwortungsbewusster Fachbetrieb hin und sag "Muss alles neu, damit alles den aktuellen Normen entspricht!", "Was kannste dir nicht leisten? Tja dumm gelaufen, hast du halt keinen Strom mehr ab Tag XX"Eigentlich hat der Eigentümer ein Problem, denn der muß seine Anlage erneuern.
Leider machen das viele Fachbetriebe dann zu Ihrem Problem in dem sie etwas zusammen bauen dem Kunden damit Kosten sparen und selbst aber die komplette Verantwortung für den alten Mist übernehmen, vielleicht unbewußt aber gegenüber dem VNB unterschreibt der Fachmann das.
sobald ich das machen soll weigere ich mich.
Nochmal, da du zwar lesen kannst, aber das mit dem Verstehen nicht ganz so ausgeprägt ist...Also Du bist bereit für eine Anlage gerade zu stehen die seit einigen Jahrzehnten keiner Wartung unterzogen wurde, möglicherweise noch verbastelt?
Hab für dich mal die wichtigen Worte markiert. Also nochmal, die Fachkraft entscheidet was sie ausführt. Ist es nicht vertretbar oder gar gefährlich führt die Fachkraft dieses auch nicht aus. Beispielsweise ist eine klassische Nullung ist per se nicht gefährlich, noch immer nicht.Das Fingerspritzengefühl zwischen vertretbar und nicht vertretbar, zwischen gefährlich und ungefährlich, zu unterscheiden zeichnet nunmal die Fachkraft aus.
Auch wieder so eine Urban Legend die sich tapfer hält. Nochmal auch an dieser Stelle, du haftest nur für deine ausgeführten Arbeiten und den Folgen die sich draus ergeben. Wenn du nur die Zählerstelle erneuerst, dann gilt deine Haftung auch nur für dieselbe. Du stehst dann nicht in der Verantwortung oder gar Gewährleistung für die nachfolgende E-Anlage.Wenn dann was dran passiert, und sei es nächstes oder erst in fünf Jahren wird immer zuerst die Frage im Raum stehen, wer zuletzt daran gearbeitet hat und ob er dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgt hat.
Also Du bist bereit für eine Anlage gerade zu stehen die seit einigen Jahrzehnten keiner Wartung unterzogen wurde, möglicherweise noch verbastelt?
jede, aber ausnahmslos jede, E-Anlage die du nicht SELBST und ALLEINIG installiert und gewartet hast, stellt IMMER das Risko bereit, das in dieser "gebastelt" wurde.Wenn der Eigentümer das Verantwortet ist das seine Sache, sobald ich das machen soll weigere ich mich.
Hmm...und der Satz besagt nun das du als Fachkraft abwägst ob die Anlage "sicher" ist (was ja bedeuten würde, so wenn man deine Beträge so verfolgt, das dies alles nur Anlagen jünger 2 Jahre sind, weils sonst sind sie ja nicht nach aktuellen Normen), oder soll das heissen das es sich nur lohnen muss. Was sagt dir das in der Anlage nicht irgendwo doch unfachmännisch gearbeitet wurde, deine Bewertung als Fachkraft?Ich hab dann jeden Falls Zeit für die Aufträge die sich lohnen und bei denen ich mit gutem Gewissen die Verantwortung tragen kann.
Es geht auch nicht um einen neue Zuleitung zum HAK. Der HAK beim Dachständer ist logischerweise am Dachständer oben, meist im Dachboden und bei einem Umschluss auf Erdkabel wird ein neuer HAK im Keller, Innenhof, Aussenwand oder wo auch immer gesetzt. Das heisst die Zuleitung zur Zählerstelle kommt statt von oben dann von unten. Ausserdem entfällt mit dem Ausbau des Dachständer der HAK desselben.Eine neue Zuleitung zum HAK bedingt ggf. die Erneuerung desselben bzw. diesen auf den aktuellen Stand bringen?
Warum das? Am HAK wird ja nichts geändert, ebenso wenig an der folgenden Verteilung. Nur weil es ein neues Stückchen Leitung gibt, wird die ganze Anlage auf Stand gebracht? Kann man das irgendwie nachvollziehbar begründen (TAB, NAV, VDE)?
Nein, das stimmt so (leider) nicht.Bis zum HAK handelt es sich um die Anlage des Netzbetreibers und für Diese ist einzig und allein er verantwortlich . Stellen die Netzversorger von Freileitung auf Erdkabel um ist es ihr Bier den HAK mit Spannung zu versorgen ! Und befindet sich der HAK dann eben auf dem Boden müssen sie die Zuleitung dorthin bringen. Ob das sinnig oder unsinnig ist steht erst mal auf einem ganz anderem Blatt.
Sollte bei anderen VNB, die als Basis die TAB 2019 haben, ähnlich sein.5.6 Netzanschluss über Freileitungen
(2) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise)
sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Kundenanlage.
Tjo, warum hat dann keiner der zigtausenden betroffenen Hausbesitzer in den letzten 20/30/40 Jahren dagegen erfolgreich den Klageweg beschritten?Irrtum der HAK ist die Übergabestelle vom Netz des Versorgers zur Kundenanlage und diese Übergabestelle kann und darf der Netzbetreiber nicht nach Belieben verändern. Denn das stellt einen unzulässigen Eingriff in den Besitz des Eigentümers dar . Er kann zwar den Dachständer entfernen und muss einen neuen Hak setzen , das schließt aber auch die erneute Einbindung der Kundenanlage ein ! Die Zeiten wo die Netzversorger tun und lassen konnten was sie wollen sind Gott sei dank lange vorbei . Und wenn da eine Abgangsleitung von 4 mm² liegt muss er eben die Sicherung im HAK auf diese Zuleitung anpassen . Dann befindet sich eben im HAK keine 63 A Sicherung sondern nur eine 25 A Sicherung !
Klar, auch das ist möglich. Da wird halt die Zuleitung vom neuen HAK hoch zum alten HAK gezogen, und dort mittels plombierbaren Kasten an die alte Zählerzuleitung angeschlossen. Nur sollte man halt nicht mit 5x16qmm ankommen und dann mit 4x4qmm abgehen ^^Klar sollte Uralt-Schrott ersetzt werden, alleine ich bin etwas allergisch, wenn bei durchaus noch sachgerechter Installtion "Zwang" ausgeübt wird, nur weil der Versorger sich etwas einfallen lässt. Wäre denn in einem solchem Fall nicht eine Art Zwischenklemmkasten möglich, der zwischen der alten Verteilung/Zähler und dem neune HAK sitzt und in dem die alte Zählerzuleitung aufgelegt wird einerseits und die neue Zuleitung vom neuen HAK aus andererseits?