fehlende Plomben im Hausanschlusskasten

Diskutiere fehlende Plomben im Hausanschlusskasten im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich bewohne seit 2006 ein Haus Bj 1928 zur Miete. Hier wurde 2004 ein neuer Hausanschlusskasten im Dach montiert (Dachständer)...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ja, bei so Betrieben wie Syna nimmt der Mist auch nur sehr wenig ab, teilweise sogar noch mit unisolierten Einzeldrähten.
 
Was will ich damit sagen: Das Thema Notwendigkeit der Verplombung scheint telweise überholt, da diverse Netzbetreiber keine Verplombung mehr durchführen!
Habe ich auch so bei EFH kennenlernen dürfen. Als die Messstellenbetreiber noch selbst abgelesen hatten, hieß es dann meist "...hab ich notiert,wird beim nächsten Mal Ablesen dann gemacht...". Wird alles nicht mehr so eng gesehen. Bist du Kunde beim Messstellenbetreiber selbst kann der anhand der Stromrechnungen schauen ob da plötzlich "Unstimmingkeiten" auftreten, und bist du bei einem Markbegleiter ist es dem Messstellenbetreiber eh egal.
Jedoch hast du ein Anrecht darauf das verplombt wird, kostet dann aber meist den Einsatz des "Servicetechniker".
 
Echt. Es gibt noch Dachständer? Sowas kenne ich eigentlich nur noch im sehr alten Bestand. Meist bei freistehenden Häusern etwas abseits der Besiedelung.
Ist hier in der Region (linksrheinisch) noch weit verbreitet. Aktuell wird da aber meist dorfweise umgestellt, da die "Hemmschwelle" mittlerweile auf einem niedrigen Niveau angekommen ist. Für den VNB sind die Umbaukosten umlegbar, und die Wartungskosten für Freileitungsanlagen sind eh erheblich höher als für Erdleitungsanlagen. Für die ist das eher ein "Gewinn".

Hauptpunkt war immer der "Widerstand" der Hausbesitzer, denn die müssen ja entsprechend Geld in die Hand nehmen um hausintern vom Dachständer auf Erdkabel umzustellen. Je nach Zustand der Elektroanlagen, der teilweise schon echt erschreckend ist, kommt das oftmals einer Generalsanierung gleich.
UV_alt002.jpg
so sehen da noch die besseren "UV's" aus, der Zähler links daneben

ZP_neu002.jpg
Links auf der alten NZ-Tafel saß der alter Zähler, die ist quasi geblieben um die alte Dachständer-Zuleitung abzudecken

Besonders bei den kleinen "Winzer-Dörfern" hat ja in den letzten 20 Jahren die Verarmung der kleinen Winzer mehr und mehr zugenommen. Da wurde insbesondere in die Elektroanlagen kein Cent gesteckt solange das noch irgendwie funktioniert. Dann kommt der Versorger um die Ecke und meint "In 3 Monaten stellen wir den Dachständer ab, dann gibt es nur noch Strom über Erdkabel", und schon stehen da schonmal Kosten von durchschnittlich 3-5000€ an.

Tja, und gerade da ist für den Fachbetrieb viel Fingerspitzengefühl gefragt, weil theoretisch muss eigendlich dann die komplt. E-Anlage ausgetauscht werden, praktisch ist das aber nicht umsetzbar und somit muss das eine oder andere "mit einem zugekniffenen Auge" betrachtet werden :rolleyes:
 
Eigentlich hat der Eigentümer ein Problem, denn der muß seine Anlage erneuern.
Leider machen das viele Fachbetriebe dann zu Ihrem Problem in dem sie etwas zusammen bauen dem Kunden damit Kosten sparen und selbst aber die komplette Verantwortung für den alten Mist übernehmen, vielleicht unbewußt aber gegenüber dem VNB unterschreibt der Fachmann das.
 
Eigentlich hat der Eigentümer ein Problem, denn der muß seine Anlage erneuern.
Leider machen das viele Fachbetriebe dann zu Ihrem Problem in dem sie etwas zusammen bauen dem Kunden damit Kosten sparen und selbst aber die komplette Verantwortung für den alten Mist übernehmen, vielleicht unbewußt aber gegenüber dem VNB unterschreibt der Fachmann das.
Stimmt, da geht man als verantwortungsbewusster Fachbetrieb hin und sag "Muss alles neu, damit alles den aktuellen Normen entspricht!", "Was kannste dir nicht leisten? Tja dumm gelaufen, hast du halt keinen Strom mehr ab Tag XX"

Klar, wenn keine Umstellung erfolgt, wäre die E-Anlage ja noch 10 Jahre problemlos gelaufen, aber ab der Umstellung ist das natürlich absolut nicht mehr möglich! Da brechen sofort und unmittelbar die ganzen PEN an den Steckdose ab, und erst die vagabundierende Ströme auf dem PEN, die direkt nach dem Anschluss am neuen HAK loslegen...nene, Abriss und zwar sofort!

Tja, so ist das mit der realen Welt und der Bubble in der so manch einer lebt. Eine Elektroanlage, und gerade eine alte, stellt bei Erneuerungen egal welcher Art immer ein Kompromiss da, sofern nicht kernsaniert werden soll/kann/darf. Das Fingerspritzengefühl zwischen vertretbar und nicht vertretbar, zwischen gefährlich und ungefährlich, zu unterscheiden zeichnet nunmal die Fachkraft aus. Man muss als Fachkraft auch keine Empathie haben, aber so ein wenig Verständnis im Umgang mit Menschen find ich schon verpflichtend, besonders im Handwerk.

Ich kann bis heute wegen meiner ausgeführten Arbeiten in neuen und alten E-Anlagen bedenkenlos nachts schlafen. Und ja, ich hab bei so manch einer alten Kriegswitwe mit fast nicht existierender Rente auch mal 5 gerade sein lassen.

Eins will ich dir an dieser Stelle auch mal mitgeben @Octavian1977 , das was DU heute als das MUSS vertrittst, wird in 10,20 Jahren obsolet sein, denk mal darüber nach ^^

achja, wer Sarkasmus oder Ironie findet, darf sie selbstredend natürlich behalten :cool:
 
Also Du bist bereit für eine Anlage gerade zu stehen die seit einigen Jahrzehnten keiner Wartung unterzogen wurde, möglicherweise noch verbastelt?
Wenn der Eigentümer das Verantwortet ist das seine Sache, sobald ich das machen soll weigere ich mich.
Die Normen sind ja nicht aus heiterem Himmel und auch nicht über Nacht und vor allem nicht Grundlos geändert worden.

Wenn dann was dran passiert, und sei es nächstes oder erst in fünf Jahren wird immer zuerst die Frage im Raum stehen, wer zuletzt daran gearbeitet hat und ob er dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgt hat.
Eigentum verpflichtet!
 
Ob der sich da freut?
Ich hab dann jeden Falls Zeit für die Aufträge die sich lohnen und bei denen ich mit gutem Gewissen die Verantwortung tragen kann.
Arbeit hab ich genug.
 
Also Du bist bereit für eine Anlage gerade zu stehen die seit einigen Jahrzehnten keiner Wartung unterzogen wurde, möglicherweise noch verbastelt?
Nochmal, da du zwar lesen kannst, aber das mit dem Verstehen nicht ganz so ausgeprägt ist...
Selbst-Zitat
Das Fingerspritzengefühl zwischen vertretbar und nicht vertretbar, zwischen gefährlich und ungefährlich, zu unterscheiden zeichnet nunmal die Fachkraft aus.
Hab für dich mal die wichtigen Worte markiert. Also nochmal, die Fachkraft entscheidet was sie ausführt. Ist es nicht vertretbar oder gar gefährlich führt die Fachkraft dieses auch nicht aus. Beispielsweise ist eine klassische Nullung ist per se nicht gefährlich, noch immer nicht.

Wenn dann was dran passiert, und sei es nächstes oder erst in fünf Jahren wird immer zuerst die Frage im Raum stehen, wer zuletzt daran gearbeitet hat und ob er dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgt hat.
Auch wieder so eine Urban Legend die sich tapfer hält. Nochmal auch an dieser Stelle, du haftest nur für deine ausgeführten Arbeiten und den Folgen die sich draus ergeben. Wenn du nur die Zählerstelle erneuerst, dann gilt deine Haftung auch nur für dieselbe. Du stehst dann nicht in der Verantwortung oder gar Gewährleistung für die nachfolgende E-Anlage.

Achja,
Also Du bist bereit für eine Anlage gerade zu stehen die seit einigen Jahrzehnten keiner Wartung unterzogen wurde, möglicherweise noch verbastelt?
Wenn der Eigentümer das Verantwortet ist das seine Sache, sobald ich das machen soll weigere ich mich.
jede, aber ausnahmslos jede, E-Anlage die du nicht SELBST und ALLEINIG installiert und gewartet hast, stellt IMMER das Risko bereit, das in dieser "gebastelt" wurde.
Das heisst nach deiner Logik das du nur in Anlagen arbeitest die du selbst und niemals ein anderer angefasst hat, und du somit niemals an anderen Anlagen arbeiten wirst, da du ja dann das "Gebastel" anderer verantworten musst.
Würdest du doch an andere Anlagen arbeiten, würde das ja deinem Grundsatz widersprechen.
Ich hab dann jeden Falls Zeit für die Aufträge die sich lohnen und bei denen ich mit gutem Gewissen die Verantwortung tragen kann.
Hmm...und der Satz besagt nun das du als Fachkraft abwägst ob die Anlage "sicher" ist (was ja bedeuten würde, so wenn man deine Beträge so verfolgt, das dies alles nur Anlagen jünger 2 Jahre sind, weils sonst sind sie ja nicht nach aktuellen Normen), oder soll das heissen das es sich nur lohnen muss. Was sagt dir das in der Anlage nicht irgendwo doch unfachmännisch gearbeitet wurde, deine Bewertung als Fachkraft?

Schade das es nicht noch mehr Fachkräfte wie dich gibt, dann würde die Wirtschaft sich freuen da alle 5 Jahre, oder nach Änderung von Normen je nachdem was zuerst eintrifft, sämtliche elektrische Anlagen raus gerissen werden müssten.

Obwohl...ne, bin doch schon froh das es da draussen noch Fachkräfte gibt, die nicht in ihrer eigenen Bubble mit ihrer eigenen Weltansichten festhängen, sondern den "Karren am Laufen halten".

Aber wie schon beim Thema Zirkulation geschrieben, und mit dir darüber eine Diskussion zu führen ist wie einem Ochs ins Horn zu petzen....deswegen

Ok, ich gebs auf...
 
Also, damit ich das auch verstehe:
Eine neue Zuleitung zum HAK bedingt ggf. die Erneuerung desselben bzw. diesen auf den aktuellen Stand bringen? :confused:
Warum das? Am HAK wird ja nichts geändert, ebenso wenig an der folgenden Verteilung. Nur weil es ein neues Stückchen Leitung gibt, wird die ganze Anlage auf Stand gebracht? Kann man das irgendwie nachvollziehbar begründen (TAB, NAV, VDE)?

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass dem nicht zwangsläufig so ist. Bei uns wurden letztes Jahr die Hausanschlüsse erneuert. Straße aufgerissen, neue Versorgungsleitungen, neue Hasuanschlüsse. In keinem Fall waren da in der Nachbarschaft (wo durchaus auch ältere Häuswer stehen) ein Elektrobetrieb jenseits des Versorgers unterwegs. Da man bei mir nicht vernünftig eine neue Einführung von unten machen konnte/wollte (nicht unterkellert, HAK so 30cm über Hüttenflur), hat man das neue Kabel außerhalb des Hauses an den Rest des alten Kabels drangepfriemelt (nein, schön mit Vergußmuffe etc.). Für den HAK und meine verteilung hat sich niemand interessiert, es war nur kurz einer im Haus, um die Kabelführung anzuschauen. Wenn also eine Verbindung neu-alt möglich ist, sehe ich keinen Hinderungsgrund, auch ein neues Kabel im alten HAK simpel aufzulegen. Oder???.
 
Bis zum HAK handelt es sich um die Anlage des Netzbetreibers und für Diese ist einzig und allein er verantwortlich . Stellen die Netzversorger von Freileitung auf Erdkabel um ist es ihr Bier den HAK mit Spannung zu versorgen ! Und befindet sich der HAK dann eben auf dem Boden müssen sie die Zuleitung dorthin bringen. Ob das sinnig oder unsinnig ist steht erst mal auf einem ganz anderem Blatt.
 
Da muss ich ausnahmsweise einmal zustimmen.
 
Eine neue Zuleitung zum HAK bedingt ggf. die Erneuerung desselben bzw. diesen auf den aktuellen Stand bringen? :confused:
Warum das? Am HAK wird ja nichts geändert, ebenso wenig an der folgenden Verteilung. Nur weil es ein neues Stückchen Leitung gibt, wird die ganze Anlage auf Stand gebracht? Kann man das irgendwie nachvollziehbar begründen (TAB, NAV, VDE)?
Es geht auch nicht um einen neue Zuleitung zum HAK. Der HAK beim Dachständer ist logischerweise am Dachständer oben, meist im Dachboden und bei einem Umschluss auf Erdkabel wird ein neuer HAK im Keller, Innenhof, Aussenwand oder wo auch immer gesetzt. Das heisst die Zuleitung zur Zählerstelle kommt statt von oben dann von unten. Ausserdem entfällt mit dem Ausbau des Dachständer der HAK desselben.

Dann sind bei Häusern mit solchen Dachständern ofmals solche uralt Bakelit-NZ-Tafeln wie in meinem Bild oben verbaut. Die Zuleitung vom Dachständer ist in der Regel mit 4x4qmm oder 4x6qmm ausgeführt (im ersten Bild von mir unten links ist quasi die Weiterleitung der Hauptzuleitung) und direkt auf die Zähler geklemmt. In den alten NZ-Tafeln ist unten kein Platz für einen Klemmstein. Bei MFH findet man ab und an welche wo noch DIAZED Zählervorsicherungen vorhanden sind.

Die neue Zuleitung vom HAK muss ja zum einen 5adrig und zum zweiten "etwas" dicker als 4x4qmm bzw. 4x6qmm ausgelegt sein, das fummelt man sowieso nicht in so eine Tafel ein. Schon gar nicht schliesst man so eine Zuleitung direkt auf den Zähler an. Aber ganz abgesehen davon, diese Zähleranlagen sind in der Regel 60+ Jahre alt und gehören einfach raus. Da gibt es auch keine Diskussion. Das ganze ist auch durch entsprechende Vertragänderungen, und somit die Bindung ein eine neue TAB gebunden. Es ist ja keine Instandsetzung, so wie du deinem weiteren Text beschreibst, sondern eine Neuanlage. Weil, das ist auch interessant, der Hausbesitzer muss zwar die Erschliessung zulassen, heisst neuer HAK muss er dulden, das ist für ihn auch kostenneutral. Aber er muss ja keinen neuen Versorgungsvertrag abschliessen. Ok, hat dann zwar faktisch keinen Strom mehr, aber er muss halt nicht. Das ist anders als zb. beim Trinkwasseranschluss.

Ich hatte auch Umstellungen wo es schon einigermaßen neue Zählerschränke gab, Klemmstein vor Zähler, Zählersteckklemme usw. Da wurde nach Rücksprache mit dem Versorger meist nur neu angeschlossen und eHz-Adapter auf 3-Punkt gesetzt. Vorausgesetzt der Zählerschrank war soweit technisch vertretbar.
 
Bis zum HAK handelt es sich um die Anlage des Netzbetreibers und für Diese ist einzig und allein er verantwortlich . Stellen die Netzversorger von Freileitung auf Erdkabel um ist es ihr Bier den HAK mit Spannung zu versorgen ! Und befindet sich der HAK dann eben auf dem Boden müssen sie die Zuleitung dorthin bringen. Ob das sinnig oder unsinnig ist steht erst mal auf einem ganz anderem Blatt.
Nein, das stimmt so (leider) nicht.
 
Irrtum der HAK ist die Übergabestelle vom Netz des Versorgers zur Kundenanlage und diese Übergabestelle kann und darf der Netzbetreiber nicht nach Belieben verändern. Denn das stellt einen unzulässigen Eingriff in den Besitz des Eigentümers dar . Er kann zwar den Dachständer entfernen und muss einen neuen Hak setzen , das schließt aber auch die erneute Einbindung der Kundenanlage ein ! Die Zeiten wo die Netzversorger tun und lassen konnten was sie wollen sind Gott sei dank lange vorbei . Und wenn da eine Abgangsleitung von 4 mm² liegt muss er eben die Sicherung im HAK auf diese Zuleitung anpassen . Dann befindet sich eben im HAK keine 63 A Sicherung sondern nur eine 25 A Sicherung !
 
Klar sollte Uralt-Schrott ersetzt werden, alleine ich bin etwas allergisch, wenn bei durchaus noch sachgerechter Installtion "Zwang" ausgeübt wird, nur weil der Versorger sich etwas einfallen lässt. Wäre denn in einem solchem Fall nicht eine Art ZwischenklemmENkasten möglich, der zwischen der alten Verteilung/Zähler und dem neuen HAK sitzt und in dem die alte Zählerzuleitung aufgelegt wird einerseits und die neue Zuleitung vom neuen HAK aus andererseits?
 
So, will den obrigen Beitrag nicht ediieren...

Grundlage hierfür ist die TAB, hier die TAB des hier ansässigen VNB mit der TAB2019
5.6 Netzanschluss über Freileitungen
(2) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise)
sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Kundenanlage.
Sollte bei anderen VNB, die als Basis die TAB 2019 haben, ähnlich sein.

Irrtum der HAK ist die Übergabestelle vom Netz des Versorgers zur Kundenanlage und diese Übergabestelle kann und darf der Netzbetreiber nicht nach Belieben verändern. Denn das stellt einen unzulässigen Eingriff in den Besitz des Eigentümers dar . Er kann zwar den Dachständer entfernen und muss einen neuen Hak setzen , das schließt aber auch die erneute Einbindung der Kundenanlage ein ! Die Zeiten wo die Netzversorger tun und lassen konnten was sie wollen sind Gott sei dank lange vorbei . Und wenn da eine Abgangsleitung von 4 mm² liegt muss er eben die Sicherung im HAK auf diese Zuleitung anpassen . Dann befindet sich eben im HAK keine 63 A Sicherung sondern nur eine 25 A Sicherung !
Tjo, warum hat dann keiner der zigtausenden betroffenen Hausbesitzer in den letzten 20/30/40 Jahren dagegen erfolgreich den Klageweg beschritten?
 
Klar sollte Uralt-Schrott ersetzt werden, alleine ich bin etwas allergisch, wenn bei durchaus noch sachgerechter Installtion "Zwang" ausgeübt wird, nur weil der Versorger sich etwas einfallen lässt. Wäre denn in einem solchem Fall nicht eine Art Zwischenklemmkasten möglich, der zwischen der alten Verteilung/Zähler und dem neune HAK sitzt und in dem die alte Zählerzuleitung aufgelegt wird einerseits und die neue Zuleitung vom neuen HAK aus andererseits?
Klar, auch das ist möglich. Da wird halt die Zuleitung vom neuen HAK hoch zum alten HAK gezogen, und dort mittels plombierbaren Kasten an die alte Zählerzuleitung angeschlossen. Nur sollte man halt nicht mit 5x16qmm ankommen und dann mit 4x4qmm abgehen ^^

Ändern aber auch nix an der Tatsache das der Eigentümer hierfür die Kosten trägt. Wie hat hier ein Forenkollege heute so schön geschrieben "Eigentum verpflichtet" :)

Das ist ja gerade die Geschichte mit der Verhältnismäßigkeit und dem was geht und was nicht geht, wo ich mit gewissen Herrern hier zusammenstoße. Ich schau mir die Verteilung an, schaut das ganze technisch gut aus spricht nix dagegen zb. den Weg mit der "Verbindungsleitung HAK-neu zu HAK-alt" zu gehn, Spannungsfall, Leitungslänge (hab da ja mal was gelesen von 0,5m zwischen HAK und Zählerschrank :rolleyes:) etc. legt man dann etwas "großzügiger" aus, kann aber bedenkenlos nachts noch schlafen. Ober aber man gehört zu der "Nur nach Vorschrift und Norm!"-Fraktion, dann wird der Hausbesitzer halt für den Winter Brennholz machen müssen ^^
 
Da haben einige sogar sehr erfolgreich den Klageweg beschritten und die Netzversorger sich da auch an den Anpassungskosten beteiligt meist aus dem Grund um eine Leistungserhöhung in diesem Zuge durchführen zu können. Aber auch Netzversorger mussten Leitungen um verlegen weil der HAK da wo sie den gern hätten aufstellen wollten einfach nicht möglich war ! So und wenn ich den Anschluss seit 50 Jahren habe und der Netzversorger seine TAB ändert ist das eben keine Neuanlage.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: fehlende Plomben im Hausanschlusskasten
Zurück
Oben